Das Konzil von Basel oder Konzil zu Basel (lat. Concilium Basiliense) (1431–1449) zählt zu den bedeutendsten Synoden im 15. Jahrhundert.
Das Konzil wurde von Papst Martin V. einberufen; es begann am 23. Juli 1431 (nach seinem Tod) in Basel und endete am 19. April 1449.
Die Spaltung von Papst und Konzilsvätern im Jahre 1437 führte zu dem gleichzeitigen Konzil von Basel/Ferrara/Florenz.
Offiziell fand dasselbe Konzil an den genannten drei Orten statt; da aber die Versammlung von Basel selbstständig weitergeführt wurde, hat es sich in der Forschung durchgesetzt, das Konzil als zwei voneinander unabhängige Versammlungen in Basel und in Ferrara/Florenz zu betrachten.
Einberufung und Aufnahme der Arbeit
Das Konzil wurde von Papst Martin V. einberufen, der 1417 auf dem Konzil von Konstanz gewählt worden war, aber den Primat des Papstes (der Papst steht über dem Konzil) vertrat. Nach seinem Willen sollte es sich der Sorge um den Glauben, der Herstellung des Friedens in der Christenheit und Reformen in der Kirche selbst widmen. Die Planung des Konzils geht auf das Jahr 1425 zurück; die Teilnehmer wurden für den Sommer 1431 nach Basel einberufen, wo das Konzil am 29. Juli 1431 eröffnet wurde.
Da Papst Martin V. jedoch bereits am 2. Februar 1431 gestorben war und ein starkes Verlangen nach Reformen herrschte, setzte sich das Konzil über die Wünsche des neuen Papstes Eugen IV. hinweg und gab sich eine eigene Geschäfts- und Tagesordnung. Dabei setzte sich die Haltung durch, dass ein Konzil über dem Papst stünde (Konziliarismus).
Reservierte Haltung des Papstes
Papst Eugen IV. hielt von dem Konzil wenig, zumal es außerhalb seines territorialen Machtbereiches stattfand. So löste er es mit der Bulle Quoniam alto vom 12. November 1431 auf und berief alternativ eine Versammlung nach Bologna ein. Dies kümmerte die in Basel anwesenden Kirchenvertreter mehrheitlich jedoch wenig. Die Bulle wurde nicht verlesen, das Konzil hielt am 14. Dezember 1431 seine erste Sitzung ab und widmete sich in der Folgezeit seinen Beratungen. In der zweiten Sitzung vom 15. Februar 1432 bestätigten die Synodalen die Konstanzer Dekrete zum Konziliarismus. Eugen lenkte in der Bulle Dudum sacrum am 15. Dezember 1433 ein, zog frühere Dekrete zurück und erkannte die Rechtmäßigkeit des Konzils an. Die ersten 25 Sitzungen in Basel haben daher aus römisch-katholischer Sicht ökumenische Geltung.
Bis 1437 arbeitete das Konzil zwar nicht immer im Sinne des neuen Papstes Eugen IV., aber auch nicht im offenen Widerspruch zu ihm. So ist es auch verständlich, dass Nikolaus Cusanus in dieser Zeit an den Arbeiten teilnehmen und sogar zu einem der führenden Konzilsgelehrten aufsteigen konnte. Er verfasste mit seinem ersten großen Werk De concordantia catholica (deutsch etwa: über die katholische/umfassende Übereinstimmung) die theoretische Grundlage für die Konzilsarbeit, wechselte jedoch später die Fronten. Ein anderer Theologe, der dem Konzil wesentlich seinen Stempel aufdrückte, war der päpstliche Legat Ambrogio Traversari. Er stellte die Einigungsverhandlungen mit Byzanz und der Ostkirche in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
In Konkurrenz zum Papst schrieb das Konzil einen eigenen Ablass aus.
Der ökumenische Charakter des Konzils (Ökumenizität) ist umstritten. Die Mehrheit der katholischen Theologie bejaht sie bis September 1437 (Verlegung nach Ferrara) bzw. bis 1445 (Ende des Konzils von Ferrara-Florenz-Rom).
Die in dieser Zeit gefassten Beschlüsse wurden auch (zum Teil) in der Praxis angewandt. Am meisten wirkte wohl das Dekret De conciliis provincialibus et synodalibus (Deutsch etwa: über die Provinz- und Synodalkonzilien) von 1433, das die Durchführung jährlicher Diözesansynoden forderte und die Stellung des Bischofs zur Synode regelte.
Teil des Reformdiskurses waren auch Diskussionen über die Aufhebung des Zölibats und eine Kalenderreform (unvollendet).
Spaltung von Konzil und päpstlicher Funktion
Zur Trennung von Papst Eugen IV. kam es wegen Meinungsverschiedenheiten, an welchem Ort über die Wiedervereinigung mit der griechischen Kirche verhandelt werden sollte. Als es darüber zwischen dem Papst und dem Basler Konzil zum Streit kam, verlegte der Papst das Konzil am 18. September 1437 mit seiner Entscheidung Doctoris gentium nach Ferrara, wodurch das Konzil sich spaltete. Die Mehrzahl der Konzilteilnehmer blieb in Basel. Sie wurden daher vom Papst exkommuniziert, was sie am 24. Juni 1439 mit der Absetzung Eugens beantworteten. Am 5. November 1439 wurde Amadeus VIII. von Savoyen in einem nur wenige Tage dauernden Konklave vom Konzil zum neuen Papst gewählt und ging als Felix V. von 1439 bis 1449 als bisher letzter Gegenpapst in die Geschichte ein. Durch die Wahl dieses weiteren Kirchenoberhauptes schien ein zweites Schisma vollzogen.
1447 verlor das Konzil auch die politische Unterstützung der deutschen Reichsfürsten. Nachdem Friedrich III. mit Papst Eugen IV. das Wiener Konkordat abgeschlossen hatte, wurde das Konzil am 4. Juli 1448 nach Lausanne verlegt, wo es in den letzten Monaten als Rumpf-Konzil tagte. Am 5. Mai 1449 löste sich das Konzil selbst auf.
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