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Konzentrationslager

Arbeits- und Vernichtungslager des NS-Regimes für Menschen

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Dieser Artikel behandelt das zwischen 1933 und 1945 entstandene und unterhaltene System der Konzentrationslager im Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches. Dafür verwendete Abkürzungen sind KZ, KL, KoLa oder KonzLg. Dieses Gefangenenlager-System stellte ein wesentliches Element des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates dar. Es gab nach 1940 schließlich rund 1000 deutsche Konzentrations- und KZ-Nebenlager sowie sieben Vernichtungslager unter staatlicher Aufsicht. Sie dienten der Ermordung von Millionen Menschen, insbesondere des von Hitler rassistisch begründeten Völkermords, der Beseitigung politischer Gegner, der Ausbeutung der KZ-Häftlinge durch Zwangsarbeit zugunsten der SS und der beteiligten Industriekonzerne, unmenschlichen und unethischen Menschenversuchen und der gegen das Völkerrecht verstoßenden Internierung von Kriegsgefangenen.

Es wird angenommen, dass etwa zwei Drittel der geschätzt sechs Millionen Juden, die der deutschen Judenvernichtung, später Shoah oder Holocaust genannt, zum Opfer fielen, in Vernichtungs- und Konzentrationslagern direkt ermordet wurden oder dort an den Folgen von systematischer Unterernährung, Misshandlungen und unbehandelten Krankheiten gestorben sind. Das verbleibende Drittel starb in – von der Schutzstaffel (SS) sogenannten – „Ghettos“, bei Massenerschießungen vor allem durch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (Massenmord) und in der letzten Kriegsphase bei den nach 1945 sogenannten Todesmärschen bzw. Deportationen mit Zügen zu anderen Lagern.

Es wurden in den Konzentrationslagern auch viele andere Menschen ermordet, wie Kommunisten, Sozialisten, Pfarrer, Systemkritiker, damals sogenannte Zigeuner (siehe Völkermord an den Sinti und Roma), Homosexuelle, Zeugen Jehovas, geistig Behinderte und angebliche „Asoziale“ (siehe auch Aktion T4 und „Invalidentransporte“). Die genaue Anzahl der Toten ist unklar, da die Täter und ihre Organisationen nicht über alle Opfer Akten führten, am Ende des Zweiten Weltkrieges keine Ermordungen mehr dokumentarisch festgehalten wurden und viele Unterlagen durch Kriegsereignisse unwiederbringlich verloren gingen. Ebenso wurden viele Zeugen bei Kriegsende wegen deren Zeugeneigenschaft gezielt ermordet. Zahlreiche KZ-Häftlinge wurden bei Massakern und anderen nationalsozialistischen Endphaseverbrechen ermordet.

Überlebende Häftlinge litten körperlich und seelisch an den Folgen ihrer KZ-Haft.

Gleichnamige Einrichtungen in Deutschland vor 1933

Als „Konzentrationslager“ wurden in Deutschland in der Zeit vor der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verschiedene Einrichtungen bezeichnet, die sich jedoch grundsätzlich vom auf physische Vernichtung oder zumindest psychisches Brechen ausgelegten NS-Lagersystem unterschieden. Es handelte sich dabei zunächst um Internierungslager für meist deportierte Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und politische „Schutzhäftlinge“ im Ersten Weltkrieg und in der frühen Nachkriegszeit. 1920/21 bestanden kurzzeitig drei Lager für jüdische Migranten, die meist vor antisemitischer Verfolgung aus Osteuropa geflohen waren, aber aus Deutschland wieder abgeschoben werden sollten.

Nationalsozialistische Konzentrationslager in Europa

Zunächst wurde von nationalsozialistischen Funktionären die Abkürzung KL für Konzentrationslager verwendet. Nach Eugen Kogon (Der SS-Staat) gaben SS-Wachmannschaften dann der Abkürzung KZ wegen ihres härteren Klanges den Vorzug. Laut Benedikt Kautsky geht die Abkürzung KZ auf Lagerinsassen zurück. Das Z, so Kautsky, habe wahrscheinlich für Zuchthaus gestanden.

Man kann die Entwicklung der nationalsozialistischen Konzentrationslager in vier zeitlich zu trennende Phasen einteilen (1933–1935, 1936–1938, 1939–1941 und 1942–1945). Diese lassen sich durch die Gruppen der Inhaftierten, den Haftzweck, die Art der Durchführung und die Haftfolgen beschreiben. Stand in der ersten Phase die Einschüchterung und Verfolgung politischer und gesellschaftlicher Gegner der NSDAP im Vordergrund, wurde schließlich die massenhafte Ermordung jüdischer Bürger in ganz Europa (Shoah) zum Hauptziel.

Mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) setzte Reichspräsident Paul von Hindenburg am 28. Februar 1933 den Artikel 114 der Weimarer Verfassung (Schutz der persönlichen Freiheit) außer Kraft. Dies diente als legalistische Grundlage für die Schaffung der Konzentrationslager. Zuvor hatte der kommissarische preußische Innenminister Hermann Göring die Aufstellung einer aus „nationalen Verbänden“ (SA, SS und auch Stahlhelm) rekrutierten Hilfspolizei angeordnet und diese mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.

Während der ersten Phase in den frühen Jahren der NS-Diktatur bis zum Frühsommer 1934 begannen der NSDAP nahestehende Organisationen, vor allem die Sturmabteilung (SA) damit, überall in Deutschland zusätzlich zu staatlichen Gefängnissen größere oder kleinere Inhaftierungsstätten aufzubauen. Am 3. März 1933 wurde in einer Militärschule bei Weimar das KZ Nohra als erstes Konzentrationslager des Dritten Reiches eingerichtet. Am 13. März 1933 veranlasste der Münchner kommissarische Polizeipräsident Heinrich Himmler die Errichtung des Konzentrationslagers Dachau (bei München). Am 21. März 1933 wurde dann mit dem KZ Oranienburg (nördlich von Berlin) das erste der SA unterstehende Konzentrationslager eingerichtet. In dieser Zeit wurden zudem das KZ Ahrensbök, KZ Alt-Daber, KZ Bad Sulza, KZ Benninghausen, KZ Brandenburg an der Havel, KZ Börnicke, KZ Breitenau, KZ Breslau-Dürrgoy, KZ Esterwegen, KZ Kemna, KZ Sonnenburg und als letztes KZ Bredow errichtet.

Die frühen KZs ähnelten zum Teil Gefängnissen, zumeist bestanden sie aber in improvisierten Folterstätten in Scheunen, Kneipen, Kellern oder anderen Liegenschaften, die von der SA „übernommen“ worden waren. Hier wurden politische Gegner des Regimes in „Schutzhaft“ genommen und misshandelt. Anfangs waren sie verschiedenen Institutionen unterstellt, unter anderem der zur Hilfspolizei ernannten SA, den verschiedenen nationalsozialistischen Polizeichefs und der SS. Bis Mitte März 1933 wurden über 100.000 Menschen inhaftiert, waren in Gefängnissen und improvisierten Lagern der Willkür ihrer Bewacher ausgesetzt, zu Tode gequält oder begründungslos wieder entlassen worden. Im Sommer 1933 wurden noch mehr als 26.000 Menschen in diesen Haftstätten gefangen gehalten.

Seit Mai 1933 wurden diese sogenannten „wilden KZs“ in Preußen verstaatlicht und dem neu gegründeten Gestapa unter Rudolf Diels unterstellt. Spätestens mit der Entmachtung der SA im sogenannten Röhm-Putsch 1934 unterstanden alle Konzentrationslager der SS; Theodor Eicke wurde Leiter der Inspektion der Konzentrationslager (IKL). Um die Finanzierung der Konzentrationslager durch den Staat zu sichern war die IKL seit Dezember 1934 in das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) eingegliedert. Für Personal, Verwaltung und Finanzen der Konzentrationslager war die Gestapa zuständig. Im Dritten Gestapogesetz vom 10. Februar 1936 erhielt das Gestapa eine Generalermächtigungsklausel und das Schutzhaft-Monopol.

Auf Eicke ging die räumliche Bauweise und die fast überall gleich geltende Lagerordnung zurück. Die Konzentrationslager wurden zum rechtsfreien Raum und waren von der Außenwelt abgeschirmt. Selbst die Feuerwehr durfte das Gelände nicht betreten, zum Beispiel um etwa die Einhaltung feuerpolizeilicher Vorschriften zu prüfen. Im Sommer 1935 war die Herrschaft des Regimes gesichert und in den Lagern des Reichsgebietes befanden sich noch zirka 4.000 Häftlinge.

Im August 1933 waren durch den Dachau-Ausbrecher Hans Beimler in der Broschüre Im Mörderlager Dachau die Zustände in einem KZ öffentlich beschrieben worden.

Ab April 1934 verfügte das K.L. Columbia in Berlin bereits über einen eigenen Haushalt und war der SS unterstellt. Das K.L. Columbia war das reichsweit zweite Konzentrationslager der SS. Im Juli 1933 waren 80 Männer im Columbia-Haus inhaftiert, die Zahl stieg jedoch rasch an. Im September waren es bereits 300 Häftlinge, im Februar 1934 lag die Zahl bei 450 Gefangenen. Aufgrund der drastischen Überbelegung der 156 vorhandenen Zellen waren die Lebensumstände unmenschlich. Als schließlich die Folterungen im KZ Columbia auch in der Berliner Bevölkerung bekannt wurden und ein sehr negatives Echo fanden, sah sich das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) genötigt, einzugreifen, um Bevölkerung und Ausland „nicht unnötig zu beunruhigen“. Im September 1934 wurde durch das Gestapa die Schikanierung und Folterung von Häftlingen ausdrücklich verboten.

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