An diesem Tag

Kontinentalsperre

Wirtschaftsblockade über die britischen Inseln

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Die Kontinentalsperre (französisch blocus continental, englisch continental system) war eine von Napoleon am 21. November 1806 in Berlin verfügte Wirtschaftsblockade über das Vereinigte Königreich und dessen Kolonien. Das in Frankreich schon 1796 bestehende Importverbot für britische Waren wurde infolge der militärischen Siege Napoleons auf die kontinentaleuropäischen Staaten ausgeweitet. Großbritannien sollte mit den Mitteln des Wirtschaftskrieges zu Verhandlungen mit Frankreich gezwungen und die französische Wirtschaft gegen europäische und transatlantische Konkurrenz geschützt werden. Die Kontinentalsperre bestand von 1806 bis 1813.

Die Kontinentalsperre bildete den Höhepunkt einer langen Geschichte der Rivalität zwischen Frankreich und Großbritannien. Seit mehreren Jahrhunderten hatten beide Länder wiederholt Kriege gegeneinander geführt und ab dem Ende des 17. Jahrhunderts eine merkantilistische Wirtschaftspolitik verfolgt. Zölle und Wirtschaftsblockaden gegen andere Länder gehörten selbst in Friedenszeiten zur gängigen Praxis. Dies war auch 1793 der Fall, als sich das revolutionäre Frankreich im Krieg mit Großbritannien befand. Beide Seiten ließen einen Wirtschaftskrieg eskalieren und gingen zu einer Kriegswirtschaft über. So verhängte Großbritannien 1793 eine Seeblockade gegen den französischen Hafen in Brest. Die französische Regierung ihrerseits untersagte im selben Jahr den Import von britischen Manufakturwaren. Die Grundlage für Napoleons Wirtschaftspolitik gegenüber England legte bereits das Direktorium: Ein Gesetz vom 31. Oktober 1796 erklärte, „aus dem Ausland importierte Ware, woher sie auch stamme“ gelte automatisch als englisch und dürfe nicht nach Frankreich eingeführt werden. Das Direktorium legte das Gesetz jedoch nicht so streng aus wie Napoleon, der überhaupt keinen Import nach Frankreich mehr zulassen wollte. Wegen seiner militärischen Eroberungen konnte Napoleon das Importverbot und die Beschlagnahmung von britischen Gütern auch in besetzten Gebieten und mit Frankreich verbündeten Staaten durchsetzen. 1803 ließ er ein entsprechendes Embargo in der Italienischen Republik in Kraft treten. Zwischen April 1803 und Juni 1806 folgten Verträge mit Portugal, Holland, Spanien, Neapel und Preußen. Da diese Staaten seine Handelsblockade nicht freiwillig unterstützten, setzte Napoleon zur Kontrolle das Militär ein. Mehrfach kam es dabei sogar zu gewaltsamen Konfrontationen zwischen französischen Truppen und der einheimischen Bevölkerung. Ebenfalls in diese Zeit fällt die Neuenburger Affäre, die den Handel mit der Schweiz betrifft.

Großbritannien hatte bereits im Jahr 1793 eine Seeblockade über französische Hafenstädte verhängt. Auf diese Weise sollte Frankreich von seinem Überseehandel abgeschnitten werden. Im Berliner und Mailänder Dekret rechtfertigte Napoleon seine Kontinentalsperre damit, dass Großbritannien gegen das Völkerrecht verstoßend die internationale Handelsschifffahrt gefährde und Privateigentum beschlagnahmt habe. Zum konkreten Anlass für die Kontinentalsperre wurde jedoch die Seeschlacht von Trafalgar am 21. Oktober 1805, in deren Folge Napoleon seine Invasionspläne in Großbritannien fallen ließ. Dem französischen Kaiser blieb nur noch die Option, Großbritannien auf wirtschaftlichem Wege zu bezwingen. Immerhin wurde fast ein Drittel des britischen Exports und 15 % der britischen Industrieherstellung nach Kontinentaleuropa gehandelt. Die britischen Inseln waren von Getreideimporten aus dem Baltikum abhängig. Napoleon hoffte auch, die britische Kriegsmarine von ihrem wichtigsten Baumaterial Holz abschneiden zu können. Tatsächlich hatte Großbritannien seinen Holzbedarf bisher durch Lieferungen aus Russland und dem Ostseeraum decken können. Seit der Kontinentalsperre bezog es Holz hauptsächlich aus Kanada.

Berliner Dekret vom 21. November 1806

Die militärischen Erfolge Frankreichs im Jahr 1806 begünstigten die Errichtung einer Kontinentalsperre: Mit der Besetzung von neutralen Hansestädten brachte Napoleon die norddeutsche Küste unter seine Kontrolle – jene Region, über die Großbritannien den Großteil seines Europahandels abwickelte. Auch Preußen hatte Napoleon durch die Schlacht bei Jena und Auerstedt besiegt. In der von französischen Truppen besetzten preußischen Hauptstadt Berlin verordnete Napoleon seine Kontinentalsperre. Das sogenannte Berliner Dekret vom 21. November 1806 sollte sofort in Spanien, dem Königreich Italien, Holland und den Hansestädten umgesetzt werden.

Es besteht aus zwei Teilen: Bei dem ersten Teil handelt es sich um eine „Aufzählung“ von Beschwerden, die die 11 Artikel beziehungsweise die Bestimmungen der Kontinentalsperre im zweiten Teil rechtfertigen sollen. Im ersten Teil des Berliner Dekrets behauptet Napoleon, die britische Seeblockade differenziere nicht zwischen zivilen Handels- und militärischen Kriegsschiffen. Unter Berufung auf das Eroberungsrecht hätten die Briten de jure nur Staatseigentum beschlagnahmen dürfen. Stattdessen hätten sie selbst vor Privateigentum nicht Halt gemacht. Außerdem sei eine Seeblockade auf militärisch „befestigte Hafenstädte“ zu beschränken. Großbritannien habe sich aber das Recht herausgenommen, selbst Häfen zu blockieren, in denen keine Kriegsschiffe ankerten. Selbst Flussmündungen und weite Strecken der französischen Küste seien von der britischen Seeblockade nicht ausgenommen. Zugleich betont der erste Teil, dass es vergeblich sei, Frankreich einkreisen zu wollen, da dafür Großbritanniens Kräfte nicht ausreichend seien. Von den elf Artikeln im zweiten Teil hält Diedrich Saalfeld folgende für besonders aussagekräftig:

Mit dem Berliner Dekret verband Napoleon, wie er es selbst ausdrückte, die Hoffnung „das Meer durch die Macht des Landes zu besiegen“.

Das Berliner Dekret wurde durch die Mailänder Dekrete vom 11. November und 17. Dezember 1807 erweitert. Diese verfügten, dass alle Schiffe, ungeachtet der geführten Flagge, die in Großbritannien angelegt hatten oder sich britischen Kontrollen unterworfen hatten, sofort inklusive der Fracht zu beschlagnahmen wären. Das Berliner Dekret hatte sich hingegen nur auf Schiffe bezogen, die unmittelbar zuvor aus Großbritannien abgelegt hatten. Dies ermöglichte bis zu den Mailänder Dekreten den legalen Handel britischer Waren über skandinavische oder US-amerikanische Schiffe. Die Mailänder Dekrete reagierten außerdem auf ein britisches Dekret vom 11. November 1807, das als Gegenmaßnahme zu dem Berliner Dekret den Seehandel mit Frankreich beeinträchtigen sollte: Neutrale Handelsschiffe mussten zuerst in England anlegen und eine Abgabe zahlen, bevor sie nach Frankreich fahren durften. Vor und nach dem Aufenthalt in Frankreich mussten entsprechende Zölle entrichtet werden; jeweils 25 % auf den Wert der Fracht. Das britische Dekret weitete darüber hinaus die Seeblockade auf Staaten aus, die in Kriegszeiten mit Frankreich verbündet waren.

Dekrete von Saint-Cloud und Trianon

Mit der Zeit trug die Kontinentalsperre sowohl zu Spannungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika als auch innerhalb der französischen Bevölkerung bei. Napoleon reagierte darauf im Jahr 1810 mit den Dekreten von Saint-Cloud und Trianon. Unter bestimmten Voraussetzungen ließ er die Einfuhr von britischen Kolonialwaren wie Kaffee, Baumwolle und Zucker nach Frankreich wieder zu. Das im Juli 1810 erlassene Dekret von Saint-Cloud schrieb vor, dass Schiffseigner und Händler gegen eine hohe Bezahlung an den französischen Staat entsprechende Lizenzen erhalten konnten. Auch in von Frankreich annektierten Gebieten wie dem ehemaligen Königreich Holland und den Hansestädten konnten auf diese Weise wieder eingeschränkt Handel mit Großbritannien getrieben werden. Allerdings war dies mit scharfen Kontrollen verbunden. Wurden keine entsprechenden Lizenzen ausgestellt, konnte, wie das im August 1810 folgende Dekret von Trianon bestimmte, die Ware mit Zöllen noch nachträglich legalisiert werden. Es bestand die Möglichkeit, diesen Zoll auch in Form von Naturalabgaben zu entrichten, die dann in Frankreich auf den Märkten weiterverkauft wurden. Der vom Trianon-Dekret eingeführte Zoll auf Kolonialwaren betrug 40–50 % des Warenwerts, auch die US-amerikanischen Produkte wurden davon nicht ausgenommen. Dies diente auch dem Preisausgleich zwischen Frankreich und anderen europäischen Staaten, denn außerhalb Frankreichs wurden Kolonialwaren meist zu niedrigeren Preisen verkauft. Das Dekret von Trianon schuf damit auf dem Kontinent eine einheitliche Zollbestimmung für Kolonialwaren und Baumwolle. Ein Vorteil der Sonderbestimmungen von Saint-Cloud und Trianon aus Sicht der europäischen Staaten waren zusätzliche Einnahmen durch die Zölle, die sonst in den Schmuggel geflossen wären. Die ebenfalls in den Dekreten festgelegte Erlaubnis von französischen Getreideausfuhren nach Großbritannien untergrub jedoch die eigentliche Funktion der Kontinentalsperre. Hinzu kam, dass die Preise für Kolonialwaren durch die verhängten Zölle zu hoch blieben, was die französische Wirtschaft nach wie vor schädigte.

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