Das Konkordienbuch ist eine Sammlung der sogenannten symbolischen Bücher der lutherischen Kirchen. Als Corpus doctrinae sollte es innerhalb der lutherischen Kirche für eine verbindliche Bekenntnisgrundlage sorgen. Es erschien am 25. Juni 1580 in Dresden in deutscher Sprache. Der authentische lateinische Text erschien 1584 in Leipzig.
Nach Martin Luthers Tod kam es in den lutherischen Kirchen Deutschlands zu verschiedenen theologischen Streitigkeiten (Adiaphoristischer Streit, Synergistischer Streit, Antinomistischer Streit, Majoristischer Streit), die sehr heftig ausgefochten wurden und auch die politische Einheit des deutschen Luthertums gefährdeten. 1558 legte Philipp Melanchthon mit dem Frankfurter Rezess als gemeinsame Bekenntnisgrundlage eine erste Textsammlung (corpus doctrinae) vor, die aber keine allgemeine Anerkennung fand. In den nächsten Jahren stellten einige Territorien eigene corpora doctrinae zusammen, die jedoch im Umfang voneinander abwichen.
Nach Melanchthons Tod setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Streitigkeiten nicht allein durch eine autoritative Sammlung der Bekenntnisschriften gelöst werden könnten, sondern eine weitere Bekenntnisschrift zur autoritativen Auslegung der Confessio Augustana vonnöten war. So kam es ab 1570 zu den Arbeiten, die 1577 zur Annahme der Konkordienformel führten. Mit dem Vorliegen dieses Bekenntnisdokuments konnte dann auch das Projekt einer verbindlichen Zusammenstellung der Bekenntnistexte wieder aufgegriffen werden. Welche Dokumente verbindlich sein sollten, war in der Konkordienformel bereits festgelegt. Besondere Mühe machte aber die Feststellung der genauen Textgestalt, vor allem bei der Confessio Augustana, an der Melanchthon über die Jahre hinweg immer wieder Textänderungen vorgenommen hatte. Auf zwei Theologenkonventen wurde über die Vorrede verhandelt, Anfang 1580 bereits eine erste Fassung in 6000 Exemplaren gedruckt. Im Frühjahr stellten Jakob Andreae, Martin Chemnitz und Nikolaus Selnecker, die bereits führend an der Konkordienformel beteiligt gewesen waren, einen Anhang mit Kirchenväterzitaten zusammen. Am 50. Jahrestag der Übergabe der Confessio Augustana erschien die endgültige Druckfassung mit etlichen bereits eingegangenen Unterschriften.
die drei sogenannten ökumenischen Symbole (Glaubensbekenntnisse)
das Apostolische Glaubensbekenntnis (Apostolicum)
das Nicäno-Konstantinopolitanum (bezeichnet als Nicaenum)
das Athanasianische Glaubensbekenntnis (Athanasianum)
die sogenannten lutherischen Partikular-Symbole
die sogenannte unveränderte Augsburgische Konfession nach dem angeblichen deutschen Originalexemplar
die Apologie des Augsburger Bekenntnisses nach der deutschen Übersetzung von Justus Jonas dem Älteren
die Schmalkaldischen Artikel von 1537
mit dem Anhang Philipp Melanchthons „Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes“
den Kleinen Katechismus Martin Luthers
mit angehängtem Trau- und Taufbüchlein
den Großen Katechismus Luthers
die Konkordienformel – Epitome und Solida declaratio (ausführliche Darlegung), dazu als Anhang der erst 1580 zusammengestellte Catalogus Testimoniorum zur Christologie.
Theologische Kritik an Konkordienformel und Konkordienbuch wurde sowohl von Seiten radikaler Gnesiolutheraner (z. B. Anton Otho) als auch des deutschen Reformiertentums geübt. Martin Chemnitz, Timotheus Kirchner und Nikolaus Selnecker veröffentlichten 1584 eine Apologia oder Verantwortung des christlichen Concordien Buchs.
Da schon die Annahme der Konkordienformel von einer Reihe von Territorien verweigert worden war, fand auch das Konkordienbuch keine allgemeine Akzeptanz. Unter anderem im Fürstentum Anhalt, der Markgrafschaft Baden-Durlach, den Reichsstädten Bremen und Nürnberg, dem Königreich Dänemark (incl. dem Herzogtum Holstein) sowie in Pommern und der Kurpfalz war es nicht anerkannt. In Kursachsen und Württemberg, die schon bei der Ausarbeitung von Konkordienformel und Konkordienbuch die treibenden Kräfte gewesen waren, wurde nicht nur von Pfarrern, sondern auch von Hochschullehrern und anderen Staatsbediensteten die Unterzeichnung des Konkordienbuches verlangt.