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Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates

Internationale Organisation

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Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die institutionelle Vertretung der über 130.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Der Kongress besteht aus zwei Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die Plenarsitzungen des Kongresses werden im Europapalast (Palais de l’Europe) in Straßburg abgehalten, wo auch das Kongresssekretariat seinen Sitz hat. Seit 23. März 2021 ist der gewählte Präsident dieses politischen Gremiums Leendert Verbeek.

Der Kongress setzt sich aus den Repräsentanten der Mitgliedstaaten zusammen, die in ein lokales oder regionales Amt gewählt wurden und mit einem Mandat ausgestattet sind. Seine 306 Mitglieder sowie die 306 Vertretungen unterteilen sich in die nationalen und die politischen Delegationen.

Die Zielsetzung des Kongresses ist es, sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Behörden an der europäischen Integration Anteil nehmen und an der Arbeit des Europarats für Demokratie, Menschenrechte und einen Rechtsstaat partizipieren. Außerdem stellt er einen Ort des Austauschs dar, in dem sich die Mitglieder treffen können, um Probleme innerhalb der Gemeinden zu debattieren, ihre Erfahrungen zu teilen oder den Dialog mit nationalen Regierungen zu suchen.

Thematisch deckt der Kongress mit seinen Aktivitäten ein weites Gebiet ab, unter anderem stärkt er die Kooperation unter den Gemeinden und auf internationalem Level und setzt sich für Roma und Bürgerrechte ein. Der Kongress initiierte auch verschiedene Resolutionen oder Chartas, unter anderem die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die Konvention über die Partizipation von Ausländern im öffentlichen Leben oder die Europäische Städtecharta.

Die Geschichte des Kongresses spiegelt die über 50-jährige Entwicklung der Lokal- und Regionaldemokratie in Europa wider. Der Kongress der Gemeinden und Regionen wurde in seiner jetzigen Form am 14. Januar 1994 mit der statutarischen Entschließung 94(3) des Ministerkomitees des Europarates als Nachfolgeinstitution der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas gegründet.

Die beratende Versammlung des Europarates beantragte im Jahr 1953 die Einberufung einer Europäischen Konferenz der Gemeinden. Sie orientierte sich an der Adoption der Europäischen Charta der Gemeindefreiheiten vom Rat der Gemeinden Europas, eine Organisation, die 1951 nach französischem Recht in Versailles gegründet wurde.

Der Einberufung der Konferenz wurde im Jahr 1956 durch das Ministerkomitee stattgegeben und in Folge wurde 1957 die erste Konferenz der Gemeinden ins Leben gerufen. Die erste Sitzung fand am 12. Januar 1957 in Straßburg unter dem Vorsitz des französischen Politikers Jacques Chaban-Delmas statt, welcher von Januar 1957 bis Januar 1960 als Präsident der Konferenz tätig war.

Während der jährlichen Konferenz beschloss die Konferenz im Jahr 1960, ihre Statuten in Form einer Projektcharta zu institutionalisieren, und sie wurde am 13. September 1961 durch das Ministerkomitee anerkannt.

Am 19. Februar 1975 erweiterte das Ministerkomitee die 1961 anerkannte Projektcharta, um offizielle Vertreter der Regionen in die Konferenz aufzunehmen. Die im Zuge der Änderungen umbenannte Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas änderte 1979 ihren Namen erneut in Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas.

Am 15. Oktober 1985 gab die Ständige Konferenz die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zur Unterschrift frei, mit welcher der essentiellen Bedeutung der lokalen Selbstverwaltung für die Demokratie Rechnung getragen wurde. Diese Charta wurde seitdem von fast allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert.

Während des ersten Gipfels des Europarates in Wien am 9. Oktober 1993 wurde entschieden, ein beratendes Organ zu schaffen, das die Gemeinden und Regionen Europas repräsentiert. Die Ständige Konferenz beantragte 1994 beim Ministerkomitee, ihren Status zu stärken, und wurde daraufhin in den gegenwärtigen Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates umgewandelt. Im Jahr 1998 trat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Kraft.

Beim Gipfeltreffen des Europarates 2005 in Warschau betonten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates die Wichtigkeit der Lokal- und Regionaldemokratie für Europa und hoben die Bedeutung des Kongresses und seines Auftrages hervor, indem sie ihm weiterhin Unterstützung für das Mandat zusagten. Im gleichen Jahr wurde ein Abkommen zur Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union geschlossen.

Das Ministerkomitee hat am 2. Mai 2007 eine neue statutarische Entschließung und eine neue Charta für den Kongress der Gemeinden und Regionen verabschiedet. Die Veränderungen sind auf die neuen Anforderungen des Kongresses zurückzuführen. Neben seiner beratenden Tätigkeit werden die Wahlbeobachtung bei Regional- und Kommunalwahlen sowie eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden der Gebietskörperschaften und anderen europäischen Partnern (insbesondere dem Ausschuss der Regionen) als weitere Aufgaben des Kongresses identifiziert.

Plenarsitzungen des Kongresses

Der Kongress setzt sich aus den Repräsentanten der Mitgliedstaaten zusammen, die in ein lokales oder regionales Amt gewählt wurden und mit einem Mandat ausgestattet sind. Sie werden für jeweils zwei Sitzungen bestellt (zwei Jahre) und werden in nationale und politische Delegationen eingeteilt. Momentan besteht der Kongress aus 306 Mitgliedern sowie deren 306 Vertretungen.

Die Mitglieder teilen sich in nationale und in politische Lager auf, wobei jede nationale Delegation die politische Machtverteilung im eigenen Land widerspiegeln sollte.

EPP/CCE – Fraktion der Europäischen Volkspartei

SOC/G/PD – Fraktion der Sozialisten, der Grünen und der Progressiven Demokraten

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