An diesem Tag

Konferenz von London (1864)

Versuch den Deutsch-Dänischen Krieg mit diplomatischen Mitteln zu beenden

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Die Konferenz von London war ein Versuch der Signatarstaaten des Londoner Protokolls von 1852, den Deutsch-Dänischen Krieg mit diplomatischen Mitteln zu beenden. Die sehr schwierigen und kontrovers geführten Verhandlungen begannen in London offiziell am 25. April und endeten ergebnislos am 25. Juni 1864. Mit Beendigung des während der Konferenz ausgehandelten Waffenstillstandes am 26. Juni 1864 und der Wiederaufnahme der Kampfhandlungen kam es wenige Wochen später zur vollständigen Niederlage Dänemarks gegen die verbündete österreichische und preußische Armee.

Staatsrechtliche Stellung der Elbherzogtümer bis 1864

Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg wurden bis zum Deutsch-Dänischen Krieg in Personalunion vom dänischen König regiert (Dänischer Gesamtstaat). Staatsrechtlich war Schleswig ein Lehen des Königreiches Dänemark, während Holstein und Lauenburg Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes (und vor 1806 Lehen des Römisch-Deutschen Reiches gewesen) waren. In sprachlich-kultureller Hinsicht war Schleswig sowohl deutsch, dänisch und friesisch geprägt, wobei sich die deutsche Sprache im Zuge eines Sprachwechsels vor allem in den südlichen Landesteilen ausgebreitet hatte. Zugleich wurde Schleswig ab spätestens 1848 Kristallisationspunkt eines Nationalitätenkonfliktes, indem sowohl deutsche als auch dänische Nationalliberale Anspruch auf das ganze Herzogtum erhoben, was zum 1. Schleswigschen Krieg 1848–1851 geführt hatte.

Völkerrechtlich abgeschlossen wurden diese Auseinandersetzungen zunächst mit dem Londoner Protokoll von 1852. In ihm wurde der Bestand des Dänischen Gesamtstaates bekräftigt, zugleich aber auch festgehalten, dass Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Dänemark zu binden sei als Holstein. Nachdem aber die Gesamtstaatsverfassung von 1855 sowohl vom Deutschen Bund als auch von der Holsteinischen Ständeversammlung abgelehnt worden war, erließ die nationalliberal geprägte dänische Regierung 1863 die sogenannte Novemberverfassung, die gemeinsame Institutionen für Schleswig und Dänemark, nicht aber für Holstein, vorsah und somit aus deutscher Sicht einen klaren Bruch des Londoner Protokolls von 1852 darstellte. Dies wurde schließlich zum Anlass für die Besetzung der bundesangehörigen Staaten Holstein und Lauenburg durch deutsche Bundestruppen im Dezember 1863 genommen. Im Februar 1864 folgte der Deutsch-Dänische Krieg, der mit der eigenmächtigen Überschreitung der Eider durch preußische und österreichische Truppen begann, gegen die die übrigen Mitglieder des Deutschen Bundes vergeblich protestierten.

Noch vor Ausbruch des Deutsch-Dänischen Krieges hatte Großbritannien, in enger Abstimmung mit der französischen Regierung, den beteiligten Konfliktparteien Vermittlungen angeboten. Die britische Regierung unter Premierminister Henry John Temple, 3. Viscount Palmerston und Außenminister John Russell, 1. Earl Russell wünschte die Eröffnung eines Kongresses der Signatarmächte des Londoner Protokolls, das 1852 von Vertretern aus Großbritannien, Dänemark, Frankreich, Österreich, Preußen, Russland und Schweden unterzeichnet worden war. Uneinigkeit bestand noch über den Konferenzort, das britische Kabinett favorisierte zunächst Paris, was aber vom französischen Außenminister Édouard Drouyn de Lhuys abgelehnt wurde. Er wünsche auch die Verantwortlichkeit für den Kongress dem britischen Außenminister Russell selbst zu überlassen.

Am 12. Januar 1864 wurde Dänemark auf britische Veranlassung hin nahegelegt, um eine Vermittlung der europäischen Großmächte nachzusuchen. Die britische Regierung selbst war im Umgang mit der Krise gespalten. Premierminister Palmerston, der eine prodänische Haltung einnahm, wollte notfalls ein militärisches Vorgehen, es setzte sich aber die Friedenspartei, die eine neutrale Position Großbritanniens bevorzugte, um Königin Victoria durch. Frankreichs außenpolitisches Engagement in der schleswig-holsteinischen Frage war zurückhaltend, Kaiser Napoleon III. war um eine Annäherung an Preußen bemüht. Den britischen Vorschlag einer gemeinsamen bewaffneten Vermittlung hatte er abgelehnt. Russland verfolgte ebenfalls eine auffallend neutrale, aber eher propreußische Politik, da Preußen während des Polnischen Aufstandes Anfang 1863 Russlands Vorgehen unterstützt hatte, das zum Abschluss der Alvenslebenschen Konvention führte.

Am 20. Februar 1864 unternahm die britische Regierung einen weiteren Versuch, Verhandlungen herbeizuführen. Als Basis der Unterhandlungen sollte der Vorschlag dienen, die Autonomie und Unzertrennlichkeit der Herzogtümer anzuerkennen und unter die Garantie der europäischen Mächte zu stellen. Die Kampfhandlungen könnten während der Verhandlungen weitergeführt werden. Österreich und Preußen erklärten sich prinzipiell damit einverstanden und antworteten mit identischen Noten, dass Dänemark die Wahl habe zwischen einem Waffenstillstand unter Räumung der Insel Alsen seitens Dänemarks sowie Jütlands seitens der Verbündeten oder einem Waffenstillstand auf Grundlage des uti possidetis. Russland, Schweden und Frankreich nahmen ebenfalls die Einladung zur Konferenz an. Frankreich wiederum sprach sich dafür aus, nicht nur die Londoner Protokolle, sondern auch den Willen der beteiligten deutschen Bevölkerung per Plebiszit zu berücksichtigen. Dänemark schob, trotz wiederholter und zuletzt drohender Noten des britischen Kabinetts, die Entscheidung über die Annahme der Konferenz hinaus. Erst am 18. März 1864 erklärte die dänische Regierung, dass man der Einladung zur Konferenz folgen werde, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Londoner Protokolle die Basis der Verhandlungen bildeten.

Da wegen der sich widersprechenden Forderungen keine Einigung über die Basis der Verhandlungen zu erzielen war, lud die britische Regierung am 20. März 1864 erneut alle beteiligten Staaten zu einer Konferenz ein und schlug vor, die Konferenz ohne vorherige festgestellte Grundlage und ohne Einstellung der Feindseligkeiten, aber mit dem Ziel der Herstellung eines dauerhaften Friedens zu eröffnen. Bis Ende März war die Zustimmung zur Konferenz von allen beteiligten Mächten gesichert. Alle Staaten bevollmächtigten ihre am britischen Hof akkreditierten Gesandten für die Teilnahme an der Konferenz, deren Eröffnung am 12. April 1864 beabsichtigt war.

Es kam zu einer zweiwöchigen Verzögerung, da auch der Deutsche Bund mit einem Vertreter zu der Konferenz eingeladen wurde. Es war das erste und einzige Mal, dass der Deutsche Bund an einem internationalen Kongress teilnahm. Am 26. März überreichte Edward Malet, der in Frankfurt am Main beglaubigte britische Gesandte, dem Bundespräsidium eine förmliche Einladung an den Deutschen Bund sich mit einem Bevollmächtigten an der Konferenz zu beteiligen:

In einer Sitzung des Bundestages am 14. April 1864 erfolgte die Annahme der Einladung, wobei Bayern, Braunschweig und Oldenburg dagegen stimmten. Als Bevollmächtigter des Deutschen Bundes wurde noch in derselben Sitzung der sächsische Staatsminister Friedrich Ferdinand von Beust gewählt. Um sein Erscheinen am ersten Konferenztag zu ermöglichen, wurde als Eröffnungstermin der Londoner Konferenz der 20. April 1864 festgelegt. Zwei Tage zuvor, am 18. April, hatten die Preußen die Düppeler Schanzen erstürmt und damit einen entscheidenden Sieg über die dänischen Truppen errungen. Für Beust war es jedoch nicht möglich an dem vom britischen Außenministerium angesetzten Tag in London einzutreffen. Preußen und Österreich verständigten sich darauf hin, das auch ihre Bevollmächtigten nicht an diesem Eröffnungstermin der Konferenz teilnehmen werden. Die bereits versammelten übrigen Delegierten trennten sich nach kurzem Beisammensein wieder. Man verschob den Beginn der Konferenz auf den 25. April 1864. Gleichwohl konnte bei dieser Zusammenkunft erste Fragen eines künftigen Waffenstillstandes mit der dänischen Delegation erörtert werden.

Für das Königreich Preußen nahmen Albrecht von Bernstorff (* 1809; † 1873) und Hermann Ludwig von Balan (* 1812; † 1874) an der Konferenz teil. Bernstorff trat schon früh in den preußischen diplomatischen Dienst ein und war unter anderem Geschäftsträger an den preußischen Vertretungen in Hamburg, München, Sankt Petersburg und Paris. Er scheute keine Kritik an seinen Vorgesetzten, wenn ihm deren Politik missfiel, was mehrmals seine Versetzung bzw. Demissionierung zur Folge hatte. 1861 übertrug ihn König Wilhelm I. von Preußen kurzzeitig die Leitung des Außenministeriums. 1862 wurde Bernstorff preußischer Botschafter im Vereinigten Königreich und als solcher zum preußischen Konferenzvertreter ernannt. Er hatte sich gründlich mit der Geschichte der Elbherzogtümer beschäftigt, da sein Vater als Kammerherr in dänischen Diensten stand und er über Grundbesitz im Herzogtum Lauenburg verfügte.

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