An diesem Tag

Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Völkerrechtlicher Vertrag

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Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) war eine Folge von blockübergreifenden Konferenzen der europäischen und nordamerikanischen Staaten zur Zeit des Ost-West-Konfliktes. Die erste Konferenz fand vor allem auf Initiative der Teilnehmerstaaten des Warschauer Pakts ab dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer waren 35 Staaten: die USA, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien und Andorra, die erst später der KSZE beitraten. 1995 wurde die KSZE mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) als Nachfolgerin institutionalisiert.

Erste Anregungen zu einer „Europäischen Sicherheitskonferenz“ gab es bereits in den 1950er Jahren. Am 5. Juli 1966 gab es bei der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses (PBA) des Warschauer Paktes in Bukarest in der „Deklaration über die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa“ den Vorschlag der Einberufung einer „Konferenz über Fragen der Europäischen Sicherheit“. Die Konferenz sollte vor allem zur Auflösung der bestehenden Allianzen beitragen und die USA – als nicht-europäischen Staat – aus Europa verdrängen. Vom 24. bis 26. April 1967 tagte eine Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Karlsbad und unterstützte auch in der „Karlsbader Erklärung“ über Frieden und Sicherheit in Europa die Position zur Schaffung eines Systems zur kollektiven Sicherheit. Der Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR im August 1968 führte wieder zu einer Verschärfung der Lage. Am 17. März 1969 folgte der „Budapester Appell“ des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Paktes zur Einberufung einer „Gesamteuropäischen Konferenz“. Am 11. April 1969 erklärten die NATO-Minister in Washington sich bereit, mit den osteuropäischen Staaten Themen für Verhandlungen zu erörtern, und alle Regierungen mit politischer Verantwortung in Europa müssten daran teilnehmen. Am 9. Mai 1969 folgte ein Memorandum der finnischen Regierung mit dem Angebot, die Konferenz und die Vorbereitungstreffen in Helsinki abzuhalten. Am 1. März 1971 gab es ein erstes Treffen des „Unterausschusses KSZE“ des Politischen Komitees im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) der Staaten der Europäischen Gemeinschaften in Paris. Am 10. Dezember 1971 erklärten sich die NATO-Minister in Brüssel bereit zu multilateralen KSZE-Verhandlungen bei Abschluss des Viermächteabkommens über Berlin.

Im Zuge der weltweiten Entspannungspolitik sowie nach Inkrafttreten der Ostverträge und des Grundlagenvertrages Anfang der 70er Jahre wuchs dann in Ost und West das Interesse an einer weitreichenden Verständigung.

Vorbereitungen und erste KSZE-Konferenz in Helsinki

Die Verhandlungen über die KSZE-Schlussakte gliederten sich in zwei Phasen. Am 22. November 1972 trat in Helsinki die erste Vorbereitungskonferenz zusammen. Auf Botschafterebene verhandelten die beteiligten Staaten über die Struktur des Schlussdokumentes und über die Arbeitsweise der eigentlichen Konferenz. Bei diesen Vorverhandlungen gelang es sowohl dem Ostblock als auch dem Westen, die jeweils für sie bedeutsamen Themen, vor allem die Unveränderlichkeit der Grenzen, respektive Menschenrechte und Freizügigkeit, als Themen für die Hauptverhandlungen festzulegen. Die Vorbereitungskonferenzen gliederten sich in vier Runden:

Schließlich wurde als 2. Phase die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) am 3. Juli 1973 in Helsinki eröffnet. An der Konferenz nahmen die sieben Staaten des Warschauer Vertrages, 13 neutrale Länder und die 15 NATO-Staaten teil. Albanien war nicht vertreten.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik nahmen gleichberechtigt an der KSZE teil. Für die SED-Regierung war dies ein wichtiger Schritt zur internationalen Anerkennung. Der DDR ging es vor allem um die Anerkennung des Status quo in Europa und um die Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Die Menschenrechte wurden jedoch auch nach Unterzeichnung der Schlussakte nicht beachtet. Deshalb sprach sich die CDU/CSU-Opposition im Bundestag gegen die KSZE aus. Für sie täuschten die Beschlüsse von Helsinki nur über die Wirklichkeit hinweg.

Die Beteiligung der USA und Kanadas erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Verhandlung über den eigentlichen Text der Schlussakte begann mit einer Konferenz der Außenminister der beteiligten Staaten vom 3. bis 7. Juli. Die Kommissionsphase der KSZE in Genf begann am 18. September 1973. Bei den Hauptverhandlungen wurde vor allem um die Frage des Verhältnisses zwischen dem Prinzip der staatlichen Souveränität und des Rechtes der Individuen auf Freizügigkeit und freien Zugang zu Informationen gerungen. Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland zählte auch das Offenhalten der Möglichkeit für friedliche Grenzänderungen mit Hinblick auf eine angestrebte Wiedervereinigung mit der DDR zu den zentralen Verhandlungsgegenständen. Nach teilweise sehr zähen Verhandlungen einigten sich alle Staaten im Mai 1975 auf Kompromissformeln zu allen strittigen Bereichen, die den Weg zur Unterzeichnung der Schlussakte freimachten.

Bis zum Abschluss der Verhandlungen achteten Diplomaten darauf, dass Menschenrechtsgruppen die Abmachungen nicht gefährdeten. Beispielsweise hatte die Sowjetunion verlangt, dass die Unterdrückung nichtrussischer Völker in der Sowjetunion nicht zur Sprache kommen dürfe. Als das Baltic World Council und die Weltvereinigung Freier Letten das Gipfeltreffen in Helsinki 1975 nutzen wollten, um auf die seit 1944/1945 dauernde Besetzung Estlands, Lettlands und Litauens hinzuweisen, verlangte die sowjetische Delegation von der finnischen Regierung die Verhaftung dieser „Unruhestifter“. Die finnische Regierung beugte sich und ließ die Vertreter der beiden Organisationen bei der Ankunft verhaften. In Finnland und in Schweden standen ihre Verhaftung und ihre Freilassung nach einer Intervention des State Department mehr im Mittelpunkt des Medieninteresses als die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte.

Nach zweijährigen Verhandlungen vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf wurde am 1. August 1975 die KSZE-Schlussakte in Helsinki unterschrieben. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich in dieser Absichtserklärung zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur friedlichen Regelung von Streitfällen, zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Außerdem wurde die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt vereinbart. In Folgekonferenzen sollte die Umsetzung der KSZE-Schlussakte in den einzelnen Staaten geprüft werden.

Die Schlussakte von Helsinki ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine selbstverpflichtende Aussage der Staaten. In ihr wurden Vereinbarungen über die Menschenrechte, die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheitsfragen sowie Fragen der Zusammenarbeit in humanitären Angelegenheiten getroffen. Ziel war es, Ost und West in Europa zu einem geregelten Miteinander zu verhelfen.

Das Dokument ist in vier Abschnitte gegliedert:

Abschnitt 1 behandelt „Fragen der Sicherheit in Europa“, gegliedert in eine Erklärung von zehn Leitprinzipien der Beziehungen der Teilnehmerstaaten und deren Erläuterung sowie ein Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich.Die zehn Prinzipien waren:

Souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte

Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt

Territoriale Integrität der Staaten

Friedliche Regelung von Streitfällen

Nichteinmischung in innere Angelegenheiten

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