Die Konföderation von Warschau (auch Warschauer Religionsfriede genannt, lat. pax dissidentium) war ein politischer Rechtsakt vom 28. Januar 1573 zur Bildung einer Generalkonföderation während der Tagung des Konvokationssejms, der die Wahl eines neuen polnischen Königs vorbereitete. Die Konföderation verfolgte auch das Ziel eines konfessionellen Toleranzedikts, bei gleichzeitiger politischer Gleichstellung der Dissidenten mit den Katholiken.
Die Konföderation von Warschau stellte eine bedeutende Entwicklung in der polnischen Geschichte dar und wird als der Beginn der durch das Staatsrecht gesicherten Religionsfreiheit in Polen-Litauen betrachtet. In der Folge konnte die Konföderation nicht alle religiösen Konflikte und Spannungen im Staat verhindern, doch garantierte sie den konfessionellen Randgruppen, den sogenannten Dissidenten, die nicht der dominierenden katholischen Staatsreligion folgten, religiöse Toleranz, Bürgerrecht und politische Gleichstellung. Sie sicherte gleichzeitig den inneren Frieden und Stabilität in der I. Rzeczpospolita, besonders in einer Zeit der großen Glaubensumbrüche im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts, die z. B. in blutigen Hugenottenkriegen und im verheerenden Dreißigjährigen Krieg gipfelten.
Im Warschauer Religionsfriedensvertrag von 1573, wie die rechtlichen und konfessionellen Vorgänge, Regelungen und Einigungen zur Zeit der Konföderation von Warschau auch bezeichnet werden, wurden den Protestanten, „Griechen“ und Armeniern durch die Republik und den König alle Rechte der Katholiken zugestanden. Die Generalkonföderation von 1573 gilt in der europäischen Historiographie als ein „Meilenstein der Glaubensfreiheit“, bezog sich aber zunächst auf die im europäischen Vergleich breitere adelige Schicht und das Bürgertum in Polen-Litauen; der Bauernstand war von ihr ausgeschlossen.
Die religiöse Toleranz hat in Polen eine lange Tradition. Die ersten Juden, die im Zuge der Judenverfolgungen zur Zeit des Ersten Kreuzzugs (1096) und des Schwarzen Todes (1348) in großer Zahl nach Polen auswanderten, waren Aschkenasim. Neben den Aschkenasim gab es in Polen auch die jüdischen Karäer. Im Statut von Kalisch, 1264, des polnischen Herzogs Bolesław des Frommen von Großpolen (1221–1279) wurden die polnischen Juden unter den Schutz des Staates gestellt und mit staatlich garantierten Rechten und Privilegien ausgestattet. Unter König Kasimir „dem Großen“ wurde das Statut von Kalisch mehrere Male (1334 im Statut von Wiślica, 1364 und 1367) bestätigt und dessen Gültigkeit auf das ganze Königreich Polen ausgedehnt. Gleiches galt seit der Inbesitznahme des Fürstentums Halytsch-Wolodymyr durch die polnische Krone ab 1341 auch für die orthodoxen Ruthenen und ab 1356 für die Armenier. Damit hatte Polen weltweit das erste Schutzgesetz für Juden erlassen. Im 16. Jahrhundert war Polen „das“ Zentrum der jüdischen Welt überhaupt. Die polnischen Machthaber gewährten den Juden eine einzigartige Selbstverwaltung bis hinauf zum 1581 erstmals zusammengetretenen ersten „Judenreichstag“, dem so genannten Vierländerparlament oder Wa’ad Arba’ Aratzot (vgl. auch Judentum in Polen).
Neben Juden, orthodoxen Ruthenen und Armeniern gibt es in Polen seit dem Spätmittelalter auch Vertreter des Islams, die so genannten Lipka-Tataren, denen man für ihre Militärdienste kulturelle Autonomie und Religionsfreiheit zusicherte (vgl. Islam in Polen).
Das Verhältnis der Konfessionen zueinander war das beherrschende Thema während der Herrschaft (1548–1572) des polnischen Königs Sigismund II. August, der kaum gegen die Reformation in seinem Dominium vorging. Die große Zeit der Ausbreitung protestantischer Ideen in Polen fällt in die Zeit der liberalen Religionspolitik des letzten Jagiellonen, der dem Bürgertum und dem Adel in seinen Bezirken die religiöse Option freistellte und ihnen gegenüber auch zu sagen pflegte:
1572 besaßen die Protestanten unter den weltlichen Mitgliedern des Senats die absolute Mehrheit.
Bildung der Konföderation 1573
Unter den Jagiellonen waren seit 1386 die beiden Staaten Königreich Polen und Großfürstentum Litauen in Personalunion miteinander verbunden gewesen. Diese Personalunion war mit der Union von Lublin 1569 zu einer gesamtstaatlichen Vereinigung, einer Realunion geworden. Nach dem Tod des letzten Jagiellonenkönigs Sigismund II. August im Jahr 1572 verhinderte der in Warschau versammelte Adel beider Staaten ein Auseinanderfallen des Doppelstaates und sicherte sich gleichzeitig die Macht im Staate, indem dieser alle Reichsbürger bedingungslos an Entscheidungen band, die durch einen „Rechtskörper“, zum Beispiel eine Konföderation, getroffen wurden. Bereits im Jahr 1570 gelang den Lutheranern, Calvinisten und Böhmischen Brüdern in Polen die gegenseitige Anerkennung. Sie vereinigten sich durch den Vertrag von Sandomir zu einem Interessenbund für „äußere und innere Zwecke“. Im Januar 1573 unterzeichneten die Verfasser den Konföderationsrechtsakt, in dem sich die Vertreter aller Konfessionen gegenseitige Unterstützung und Toleranz versprachen. Die Konföderationsartikel sanktionierten amtlich das frühere Gewohnheitsrecht und können als Anfang und Höhepunkt der polnischen religiösen Toleranz betrachtet werden.
Durch diese religiöse Toleranz sind dem polnisch-litauischen Großreich die großen Glaubenskriege, die West- und Mitteleuropa verheerten, erspart geblieben. Allerdings schlug der Protestantismus auf dem Gebiet der I. Rzeczpospolita (mit Ausnahme Polnisch-Preußens und der Herzogtümer Preußen, Kurland und Livland) innerhalb des Bauernstandes keine tiefen Wurzeln.
Die polnische religiöse Toleranz im 16. und 17. Jahrhundert
Die Konföderation schuf eine rechtliche Basis für ein neues politisches System (vgl. „Adelsdemokratie“) und sicherte die Einheit des Staates, der seit Generationen durch heterogene Bevölkerungsethnien bewohnt war (Polen, Ukrainer, Weißrussen, Balten, Esten, Slowaken, Moldauer, Juden, Deutsche, Armenier, Tataren), die auch den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen anhingen (Katholizismus, Protestantismus, Orthodoxie, Judentum, Islam). Der Entschluss, ein Toleranzedikt zu beschließen, war wohl wesentlich durch die Vorgänge während der Bartholomäusnacht beeinflusst, die den mehrheitlich polnisch-, litauisch-, ruthenisch- und deutschstämmigen Adel der I. Rzeczpospolita dazu bewogen, Regelungen zu finden, um sicherzustellen, dass ein zukünftiger polnischer König außerstande sein sollte, derartige „verbrecherische“ Maßnahmen gegen religiöse Minderheiten auch in Polen zu ergreifen. Außerdem waren die verheerenden Folgen von Religionskriegen auch am Beispiel des benachbarten Heiligen Römischen Reichs (vgl. Schmalkaldischer Krieg) und dem Aufstand der Niederländer gegen die spanische Herrschaft deutlich geworden.
Eine besondere Rolle am Zustandekommen der Konföderationsartikel spielten die Adeligen Sienicki, Firlej und Zborowski. Ihre Bestrebungen stießen auf vehementen Widerstand durch viele Würdenträger der römisch-katholischen Kirche in Polen-Litauen; auch die breite Masse der katholischen Priesterschaft stellte sich gegen das Toleranzedikt. Krasiński war der einzige katholische Bischof, der die Artikel der Konföderation von Warschau unterschrieb (nach Starowolski tat er das angeblich unter der „Androhung des Schwertes“). Die folgenden Rechtsakte der I. Rzeczpospolita, die auch die Warschauer Konföderationsartikel von 1573 enthielten, wurden durch die hohen katholischen Würdenträger des polnisch-litauischen Staates mit der Bedingung excepto articulo confoederationis unterschrieben. Ein anderer Bischof, Goślicki, wurde aufgrund seiner Bestätigung der Reichstagsbeschlüsse von 1587 ohne das „excepto“ von seinem kirchlichen Dienstherrn exkommuniziert.
Die Artikel der Warschauer Konföderation wurden später in die „Heinrichschen Artikel“ integriert und hatten folglich, neben der Pacta Conventa, verfassungsrechtlichen Charakter.
Das friedliche Zusammenleben und die Koexistenz der unterschiedlichsten Konfessionen im Polen des 16. Jahrhunderts, eines Landes gelegen zwischen dem orthodoxen Großfürstentum Moskau im Osten, dem islamischen Osmanischen Reich im Süden, dem protestantischen Schweden im Norden und dem gemischt katholisch-evangelischen Heiligen Römischen Reich im Westen, zerrissen zwischen der Reformation und Gegenreformation, war einzigartig in Europa.