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Kirchenstaat

Ehemaliges weltliches Herrschaftsgebiet des Papstes

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Der Kirchenstaat (lateinisch: Dicio Pontificia, Status Pontificius oder Status Ecclesiasticus, italienisch: Stato Pontificio oder Stato della Chiesa [ˈstaːto della ˈkjeːza]) war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Oberhaupts der römisch-katholischen Kirche. Er bestand von 756 bis 1870.

Der Kirchenstaat soll durch die kontroverse Pippinsche Schenkung 756 aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstanden sein.

Nach dem Einmarsch italienischer Truppen wurde der Kirchenstaat nach einer Volksabstimmung am 6. Oktober 1870 Teil des Königreichs Italien. Damit wurde die Einigung Italiens vollendet.

In den Lateranverträgen von 1929 wurde die staatliche Souveränität der Vatikanstadt in Rom durch die italienische Regierung anerkannt.

Der Kirchenstaat war ein Staatenverbund auf der Apenninhalbinsel, der im Laufe des Mittelalters von Rom und Latium ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur Adria umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene Exklaven – Benevent und Pontecorvo – zum Kirchenstaat; seit dem zeitweiligen, von Frankreich erzwungenen Papsttum in Avignon im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaft Avignon und das Comtat Venaissin dazu.

Seit dem 4. Jahrhundert wuchs der Grundbesitz der römischen Kirche in Italien durch Schenkungen zahlreicher Güter in Süd- und Mittelitalien und auf Sizilien an. Die Patrimonium Petri („Vermögen des Petrus“) genannten Besitzungen machten den Bischof von Rom im 6. Jahrhundert zu einem der größten Grundbesitzer in Italien. Durch die Reform von Papst Gregor I. und den Wechsel zu einer straffen Zentralverwaltung bekam das Patrimonium Petri zunehmend den Charakter eines Herrschaftsgebildes.

Unter Berufung auf eine angebliche Urkunde Konstantins, die Konstantinische Schenkung, erhoben die Päpste Anspruch auf eine unabhängige geistliche und weltliche Landesherrschaft. Obwohl die Konstantinische Schenkung schon 1440 durch Lorenzo Valla als Fälschung entlarvt wurde, blieb sie jahrhundertelang Grundlage für den päpstlichen Herrschaftsanspruch in Italien.

Zu Anfang des 8. Jahrhunderts kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der weströmischen Kirche, den Langobardenkönigen und dem oströmischen Kaiserreich, in deren Folge viele Besitzungen wieder verlorengingen. Es verblieb lediglich das Dukat (byzantinischer Verwaltungsbezirk) Rom als Herrschaftsgebiet.

Als frühestmögliche Staatsgründung bzw. als Schlüsselereignis auf dem Weg zur Bildung des Kirchenstaates wird in Italien die Schenkung von Sutri im Jahr 728 angesehen. Um die Rückendeckung oder zumindest Neutralität des Papstes gegen langobardische Rivalen zu gewinnen, soll der langobardische König Liutprand Papst Gregor II. die den Byzantinern abgenommene Latium-Stadt Sutri überantwortet haben. Nach der Beilegung einer erneuten Konfrontation 739 gab Liutprand 741 bzw. 742 noch die Orte Amelia, Orta, Bomarzo und Bieda hinzu.

Als sein Nachfolger Aistulf jedoch zur Eroberung Ravennas und Roms ansetzte, rief das Papsttum den Herrscher der Franken zu Hilfe, der schon 742 vermittelt hatte.

Als Pippin III. 751 zum König der Franken gewählt wurde, ließ er sich von Papst Zacharias die Wahl bestätigen. Dadurch wurden die Karolinger als Königsgeschlecht bestätigt. Die Expansionsbestrebungen des Langobardenkönigs Aistulf in Italien bewogen Papst Stephan II. 754 dazu, sich von Byzanz abzuwenden und die Franken als Gegenleistung für deren Legitimierung um Schutz zu bitten.

Gemäß einem zwei Jahre zuvor gemachten Versprechen habe Pippin im Jahr 756 die von den Langobarden zurückeroberten Gebiete (das Dukat Rom, das Exarchat Ravenna, die Pentapolis, Tuszien, Venetien, Istrien sowie das Herzogtum Spoleto und das Herzogtum Benevent) dem Papst als kirchliche Territorien geschenkt. Dies wurde als Pippinsche Schenkung bekannt – in Anlehnung an die um 800 datierte, gefälschte Konstantinische Schenkung – und ist die unsichere Grundlage des Kirchenstaats. Da die Schenkungsurkunde von Quierzy die Zeiten nicht überdauert hat, ist ihr genauer Inhalt jedoch unbekannt, so dass die Pippinsche Schenkung von Historikern kontrovers diskutiert und eine nachträgliche Fälschung durch die katholische Kirche als wahrscheinlich betrachtet wird.

Durch die Kaiserkrönung von Pippins Sohn Karl dem Großen durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800 beanspruchten die fränkischen Herrscher die Übernahme der römischen Kaiserwürde. Damit verknüpft wurde auch die sakrale Komponente übernommen, wodurch sich die fränkischen Kaiser als Beschützer des Christentums und des Kirchenstaats nach außen darstellen konnten.

Bis 787 kamen Sabina, Südtuszien und einige kleinere Territorien dazu. Das Gebiet des Kirchenstaats reichte nun von Küste zu Küste und wurde 962 durch Kaiser Otto I. im Privilegium Ottonianum bestätigt.

1201 wurde das Herzogtum Spoleto erworben. 1213 erkannte Kaiser Friedrich II. in der Goldbulle von Eger den Kirchenstaat offiziell an.

Im 15. Jahrhundert kamen weitere Gebiete um Parma, Modena, Bologna, Ferrara, Romagna und Perugia hinzu. Der Kirchenstaat reichte nun bis an die Grenzen des pippinschen Schenkungsversprechens und hatte unter Papst Julius II. seine größte Ausdehnung erreicht.

Die Bedeutung des Kirchenstaats als territoriales Herrschaftsgebilde sank ab dem 16. Jahrhundert wieder. Er konnte sich im Ringen um die Herrschaft in Italien nicht über andere Territorialherren in Italien erheben und war immer von anderen Großmächten abhängig. Zeitweilig gingen Teile des Kirchenstaates – etwa Ferrara oder Urbino – als erbliche Herzogtümer mächtiger Fürstendynastien gänzlich verloren, doch gelang es den Päpsten um 1600, diese Gebiete zurückzugewinnen.

Im Verlauf der Französischen Revolution und während der napoleonischen Herrschaft über Europa verkleinerte sich das Territorium des Kirchenstaats zusehends. Die Städte Bologna und Ferrara wurden schon im Ersten Koalitionskrieg 1796 ausgegliedert und bildeten zusammen mit dem Herzogtum Modena zuerst die neu gegründete Cispadanische Republik, 1797 einen Teil der Cisalpinischen Republik (ab 1802 Italienische Republik und ab 1805 Königreich Italien). 1798 wurde in Rom die Römische Republik ausgerufen, die aber schon im Herbst 1799 unterging. Papst Pius VI. (1774–1799) starb als Gefangener Frankreichs in Südfrankreich, sein Nachfolger Pius VII. (1800–1823) konnte nicht wie üblich in Rom, sondern musste unter österreichischem Schutz in Venedig gewählt werden.

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