King Bell, eigentlich: Ndumb´a Lobe bzw. Ndumbé Lobé, (* 1839; † 27. Dezember 1897 in Douala) war König des Duala-Volkes in Kamerun zur deutschen Kolonialzeit. Er gehörte zu den Unterzeichnern des Schutzvertrages, der die Grundlage für die Inbesitznahme Kameruns durch das Deutsche Kaiserreich bildete. Er war der Vater von August Manga Ndumbe Bell und der Großvater von Rudolf Manga Bell.
Ndumbé Lobé Bell entstammte der Familie Bell (Bonanjo), einer einflussreichen Familie, die neben der Familie Akwa (Bonambela) in vorkolonialer Zeit in der Douala Region zu Macht und Reichtum gekommen war. Schon die ersten europäischen Aufzeichnungen über die Bevölkerung der Region rund um die Wouri-Mündung weisen darauf hin, dass sie in gewissem Umfang Fischerei und Landwirtschaft betrieben, in erster Linie jedoch über den Wouri-Fluss und seine Nebenflüsse sowie über den Dibamba mit den Menschen im Landesinneren Handel trieben. Bereits zu dieser Zeit war an der Namensgebung der wichtigsten Duala-Gemeinden an der Mündung des Wouri-Flusses Bell Town und Akwa Town die Bedeutung und der Herrschaftsanspruch der Familien für die seit sieben Generationen getrennten Stammeshälften in der Region ersichtlich.
Nach der Abkehr von Sklavenhandel ab den 1820er Jahren, konnte sich die Familie Bell ihren Einfluss und Reichtum durch Ausweitung des Tauschhandels mit Palmöl, Palmkernen und Elfenbein aus dem Landesinneren im Austausch gegen europäische Waren erhalten und ausweiten. Häusliche Sklaverei war allerdings weiterhin übliche Praxis. So wurde etwa David Mandessi Bell († 1936) in den 1870er Jahren als Sklave aus dem Kameruner Grasland in den Haushalt von König Bell gebracht, von diesem adoptiert und ein reiches und mächtiges Mitglied der Familie Bell, obwohl er nicht berechtigt war, Häuptling zu werden.
Ndumbé Lobé Bell trat 1858 die Nachfolge seines Vaters Lobé Bebe Bell an. Er war etwa zwanzig Jahre alt und sollte die Bell-Familie fast vierzig Jahre lang bis zu seinem Tod im Jahr 1897 anführen.
Zwischen 1872 und 1874 kam es zu einem Konflikt mit der Akwa-Familie, wegen des Versuchs der Bewohner der Siedlung Bonapriso, sich von Akwa loszusagen. König Bell ergriff für sie Partei und wurde in diesem Kampf von den Bewohnern der Siedlung Deido unterstützt, die bereits von Akwa unabhängig geworden waren.
In den späten 1870er Jahren gelang es König Bell, einen Streit zwischen der Akwa-Familie und den Händlern des Kwa-Kwa-Flusses auszunutzen, um seinerseits den Handel auf diesem Fluss aufzunehmen, der in den größeren Sanaga-Fluss mündet. Zwischen 1882 und 1883, kurz vor der deutschen Annexion, kam es zu einem heftigen Streit zwischen Bell und dreien seiner Brüder, die von Akwa unterstützt wurden. Alle diese Auseinandersetzungen waren schädlich für den Bell-Handel.
Aufgrund dieser Streitigkeiten suchte Bell in den 1880er Jahren europäischen Schutz, um seine Autorität zu stärken, den Handel zu stabilisieren und weitere Unabhängigkeitsbestrebungen von Teilen seines Volkes wie den Bonaberi zu verhindern.
Unterzeichnung des Schutzvertrages
Am 12. Juli 1884 unterzeichneten König Ndumbé Lobé Bell und König Akwa einen Vertrag, in dem sie den Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen, vertreten durch die Kaufleute Edward Schmidt und Johann Voss, die Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und die Verwaltung ihres Landes vollständig übertrugen. Sein Handelsgebiet erstreckte sich im Wesentlichen entlang des Abo. Hugo Zöller schrieb über den Reichtum King Bells:
Um wie große Summen es sich hierbei handelt, mag daraus entnommen werden, dass König Bell während meines Aufenthaltes in Kamerun für 60-80.000 Mark Waren im mittleren Flussgebiet aufgehäuft hatte und an einem Tage 11 Elefantenzähne im Gesamtwert von 7 - bis 8.000 Mark zum Verkauf anbot.
Der Vertrag enthielt Bedingungen, dass bestehende Verträge und Eigentumsrechte aufrechterhalten und bestehende Bräuche respektiert werden und die deutsche Verwaltung weiterhin die sogenannte Kumi (eigentlich: Coomie), eine Art Gewerbesteuerzahlungen an die Könige leisten sollten, wie bisher. Das Unternehmen C. Woermann hatte allein für seine Faktorei 80 Kru (Waren im Wert von 1000 Mark) abzugeben.
Die deutsche Delegation unter Gustav Nachtigal erreichte es, dass King Bell am 11. und 12. Juli 1884 bereit war, den Schutzvertrag, den King Akwa und er gemeinsam mit den deutschen Gesandten formuliert hatten, zu unterzeichnen. Der Schutzvertrag lautete wie folgt:
Wir, die unterzeichnenden unabhängigen Könige und Häuptlinge des Landes Kamerun am Kamerunfluss, welches begrenzt wird im Norden vom Fluss Bimbia, im Süden vom Fluss Quaqua und sich erstreckt bis zu 4° 10' nördlicher Breite haben heute in einer Versammlung in der deutschen Faktorei an King Akwas Strand aus freien Stücken beschlossen, was folgt:
Wir treten mit dem heutigen Tage unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verwaltung unseres Landes vollständig ab an die Herren Eduard Schmidt und Jantzen & Thormählen in Hamburg, welche seit vielen Jahren an diesem Flusse Handel treiben.
Wir haben unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verwaltung den genannten Firmen übertragen unter folgendem Vorbehalt:
1. Die Rechte Dritter sollen unverletzt bleiben.
2. Alle früher mit anderen Mächten abgeschlossenen Freundschafts- und Handelsverträge sollen in Kraft bleiben.
3. Das jetzt von uns bewirtschaftete Land und der Grund und Boden, auf welchem Städte erbaut sind, sollen Eigentum der jetzigen Besitzer und ihrer Rechtsnachfolger bleiben.