Die Bezeichnung Kinderlandverschickung (KLV) wurde vor dem Zweiten Weltkrieg ausschließlich für die Erholungsverschickung von Kindern verwendet. Heute wird unter diesem Stichwort auch an die Erweiterte Kinderlandverschickung gedacht, bei der ab Oktober 1940 Schulkinder sowie Mütter mit Kleinkindern aus den vom Luftkrieg bedrohten deutschen Städten längerfristig in weniger gefährdeten Gebieten untergebracht wurden. Die „Reichsdienststelle KLV“ evakuierte bis Kriegsende insgesamt wahrscheinlich über 2.000.000 Kinder und versorgte dabei vermutlich 850.000 Schüler im Alter zwischen 10 und 14 Jahren, aber auch ältere in KLV-Lagern.
Es gibt zahlreiche und ausführliche Zeitzeugenberichte über das Leben in „KLV-Lagern“. Berichte über die „Mutter-und-Kind-Verschickung“, über die Unterbringung in Pflegefamilien oder bei Verwandten in „luftsicheren Gebieten“ sind selten. Die Forschungsliteratur zur Evakuierungsmaßnahme mit der Bezeichnung „Erweiterte Kinderlandverschickung“ war in ihrer Vielfalt insbesondere hinsichtlich der psychischen Kriegsfolgen im Jahr 2004 noch ergänzungsbedürftig.
Kinderlandverschickung als Sozialfürsorge
Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden bedürftige und gesundheitlich gefährdete Stadtkinder zu Erholungsaufenthalten in Pflegestellen aufs Land geschickt. Regional taucht schon damals vereinzelt die Bezeichnung „Kinderlandverschickung“ auf. Ab 1916 koordinierte eine „Reichszentrale Landaufenthalt für Stadtkinder“ mehrwöchige Ferienaufenthalte. 1923 wurden 488.000 Kinder verschickt. Durch das Hilfswerk Mutter und Kinder der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) wurden solche Kinderlandverschickungen zum Beispiel ab 1933 in Würzburg durchgeführt, wobei vor allem Kinder aus den Räumen Düsseldorf, Köln und Saarland nach Unterfranken kamen. Ab 1934 nahmen jährlich etwa 650.000 Kinder bis 14 Jahren an der nun allgemein so genannten „Kinderlandverschickung“ teil. Derartige Erholungsverschickungen, die meist nicht länger als drei Wochen dauerten, wurden auch während des Zweiten Weltkrieges in verringertem Umfang weiter angeboten. Ab Mai 1933 schaltete sich die NSV als neu gegründeter Verein in der Funktion eines Staatsorgans neben einigen verbliebenen Wohlfahrtsorganisationen in die Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe sowie Volksgesundheit ein. Ab 1940 organisierte sie die Kinderlandverschickung für Kinder unter zehn Jahren.
Erweiterte Kinderlandverschickung
Als man eine Evakuierung von Schulkindern aus „luftgefährdeten Gebieten“ vorbereitete, griff man auf die Erfahrungen zurück, die man bei der Erholungsverschickung gemacht hatte. Die Quellen geben keine Auskunft darüber, wer die Pläne für eine Evakuierungsaktion entwickelte und vorantrieb. Belegbar ist, dass Adolf Hitler selbst eingriff und die Aktion auslöste. Zu diesem Zeitpunkt wurde klar, dass die britische Regierung nicht zur Kapitulation bereit war und – wie ein erster schwerer Luftangriff vom 24. September 1940 zeigte – selbst Berlin von Bombern der Royal Air Force erreicht wurde.
Überwiegend wird beim Stichwort „Erweiterte Kinderlandverschickung“ an die Evakuierung von zehn- bis vierzehnjährigen Schülern gedacht. Organisatorisch und personell war die Hitlerjugend (HJ) dafür zuständig. Die Schüler lebten – oftmals gemeinsam mit ihren Klassenkameraden – mehrere Monate lang von ihren Familien getrennt und verbrachten eine wichtige Phase ihrer Entwicklung in einem KLV-Lager.
Unter derselben Bezeichnung liefen aber auch drei weitere Evakuierungsaktionen, die einen größeren Personenkreis erfassten. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) war zuständig für eine „Mutter-und-Kind-Verschickung“, bei der Mütter mit Kleinkindern zusammen mit älteren Geschwistern in sicheren Gebieten bei Gastfamilien aufgenommen wurden. Ebenfalls von der NSV organisiert und staatlich finanziert wurde eine Aktion, bei der eine große Anzahl von Grundschülern im Alter bis zu zehn Jahren in „Pflegefamilien“ untergebracht wurden. Ferner wurde bei Kindern jeden Alters die langfristige private „Verschickung zu Verwandten“ gefördert; dabei sorgte die NSV für Transportmöglichkeiten und trug die Fahrtkosten.
Am 27. September 1940 schrieb Reichsleiter Martin Bormann in einem vertraulichen Rundschreiben:
Die Bezeichnung „Evakuierung“ wurde vermieden; beschönigend wurde nur von „Unterbringungsaktion“ und später von „Erweiterter Kinderlandverschickung“ gesprochen. Die Bevölkerung aber durchschaute diese verschleiernde Sprachregelung. Die geheimen Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS, die sogenannten Meldungen aus dem Reich, stellten zusammenfassend fest, es werde in der Bevölkerung von der „Evakuierung luftgefährdeter Großstädte“ und einer „getarnten Zwangsevakuierung“ gesprochen. Die Führung erwarte „offenbar noch sehr schwere Schläge“. Insgesamt hätten die Gerüchte eine „außerordentlich abträgliche Psychose“ erzeugt.
Martin Bormann legte daraufhin im Auftrag Hitlers dar, dass keine heftigeren Luftangriffe zu erwarten seien. Verschickt werden sollten auf freiwilliger Basis vordringlich Kinder aus Laubenkolonien, die nachts in ungeheizten Luftschutzräumen oder weit entfernten Bunkern Schutz suchen müssten.
Wenig später wurden Städte wie Dortmund, Essen, Köln und Düsseldorf in das Programm einbezogen und auch aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Westfalen wurden Kinder nach Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Ostpreußen in Sicherheit gebracht.
Nach Schätzungen waren Anfang 1941 schon bis zu 300.000 Kinder evakuiert; mehr als die Hälfte von ihnen befand sich in einem von rund 2.000 KLV-Lagern.
Organisation und Aufnahmegebiete
Oberste Verantwortung besaß die „Reichsdienststelle Kinderlandverschickung“, eine Dienststelle der Reichsjugendführung in Berlin. Baldur von Schirach ernannte Helmut Möckel zum Leiter, der bis 1943 amtierte.
Entsprechend der üblichen polykratischen Organisationsstruktur von nationalsozialistischen Institutionen überlappten sich die Kompetenzbereiche: Beteiligt waren neben der Hitlerjugend mit der Reichsjugendführung das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Bernhard Rust an der Spitze, die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) unter Erich Hilgenfeldt und bis 1943 der Nationalsozialistische Lehrerbund mit Fritz Wächtler.
Als Aufnahmegebiete werden für das Jahr 1941 unter anderem die Bayrische Ostmark, Salzburg, die Steiermark, ferner Westpreußen, Pommern, Schlesien sowie das Sudetenland, die Slowakei und das Wartheland aufgeführt. Auch sichere Länder wie Ungarn, das damalige Protektorat Böhmen und Mähren oder Dänemark waren Zielorte für „eine Auslese der nach Haltung und Leistung einwandfreien Jugendlichen, damit diese das deutsche Ansehen im Ausland würdig verträten.“ Manche dieser Aufnahmegebiete lagen später selbst in Reichweite fortentwickelter Bombenflugzeuge. Verstärkt wurden nun auch ländliche Unterkünfte im Nahbereich gefährdeter Großstädte genutzt; für 1943 werden als Aufnahmegebiete auch die Mark Brandenburg, Schleswig-Holstein sowie der Harz für Schüler aus Braunschweig genannt. Dies kam offenbar den Wünschen der Eltern entgegen, die ihre Kinder lieber in erreichbarer Nähe wissen wollten.
In ein KLV-Lager sollten nur Kinder aufgenommen werden, die nicht an Infektionskrankheiten litten. Epileptiker, chronische Bettnässer und „schwer erziehbare asoziale Jugendliche“ wurden zurückgewiesen. Ab 1941 fanden daher in der Regel vor der Abfahrt eine schulärztliche Untersuchung sowie eine Befragung der Lehrer statt.