Kinderarbeit ist von Kindern zu Erwerbszwecken verrichtete Arbeit. Für den Begriff gibt es vielfältige Definitionen, da „Kinder“, „Erwerbszweck“ und „Arbeit“ in vielerlei Hinsicht interpretierbare Begriffe sind.
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Laut UNICEF zählen als Kinderarbeit jene Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Kinder vom Schulbesuch abhalten. Sie beraubt Kinder ihrer Kindheit und verstößt gegen die weltweit gültigen Kinderrechte.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), eine Organisation der Vereinten Nationen, definiert die Obergrenze für Kinderarbeit unter normalen Umständen als 15 Jahre (Mindestalter-Konvention 138). Die Konvention 138 wurde von 173 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert, sie ist international anerkannt.
Kinderarbeit gibt es bereits seit Menschengedenken, aber mit der Industrialisierung nahm sie im 18. und 19. Jahrhundert in Europa und den USA Ausmaße an, die die Gesundheit und Bildung der Bevölkerung massiv beeinträchtigten. Kinder ab vier Jahren arbeiteten in dieser Zeitepoche nicht nur als Hilfskräfte und Dienstboten, sondern auch zu einem großen Teil in der Textilindustrie, in Kohlegruben und Minen, bis zu 16 Stunden täglich. Manche Arbeiten im Bergbau konnten nur von Kindern wegen ihrer geringen Körpergröße ausgeführt werden. Um 1800 war ein Drittel der Fabrikarbeiter in den USA zwischen sieben und zwölf Jahren alt.
Kinder, die arbeiteten, hatten neben hohen Gesundheitsrisiken oft nur eine minimale Schulbildung. Nach einer Untersuchung im Jahr 1819 konnten von 715 Kindern, die arbeiteten, nur 455 lesen, 351 ein wenig schreiben und 234 etwas rechnen. Die Kinderarbeit ermöglichte den Familien ein zusätzliches und oft dringend notwendiges Einkommen. Die Unternehmen, die Kinder beschäftigten, fühlten sich daher als Wohltäter. Dabei beuteten sie die Kinderarbeiter aus, die meist nur den Bruchteil des Lohnes eines erwachsenen Arbeiters bekamen.
In England übernahmen, wie Friedrich Engels in seiner Untersuchung Die Lage der arbeitenden Klasse in England (1845) festhielt, die Spinn- und Webmaschinen einen zunehmenden Anteil der Arbeit, welche vormals Körperkraft erfordert hatte, und das verbleibende Zusammenknüpfen gebrochener Fäden erledigten nunmehr meist Frauen und Kinder zu geringerem Lohn. Aufgrund der hohen Mortalität bei der Arbeit an den Maschinen – oft wurden die Kinder zwischen den Maschinenreihen und den heran rasenden Maschinengestellen zerquetscht – beschäftigte man Kinder aus Waisenhäusern.
Auch in Deutschland wurden Kinder früher häufig in Bergwerken eingesetzt, so etwa sog. Scheidejungen und Grubenjungen.
Der US-amerikanische Fotograf Lewis Wickes Hine (1874–1940) hat um 1900 im Auftrag des National Child Labor Committee die Kinderarbeit dokumentiert.
In der Schweiz konnten zwischen 1800 und 1950 Bauern von den Behörden Verdingkinder, d. h. Waisen- und Scheidungskinder, auf einem Verdingmarkt ersteigern. Solche Kinder wurden meistens zu Zwangsarbeit eingesetzt.
Vor allem im 19. Jahrhundert bis hinein in die 1920er Jahre zogen jährlich Kinder aus Tirol, Südtirol, Vorarlberg und der Schweiz zu Fuß über die Alpen nach Oberschwaben, um dort den Sommer über vor allem in der Landwirtschaft zu arbeiten (siehe dazu den eigenen Artikel Schwabenkinder).
In der elterlichen Landwirtschaft, insbesondere in der Nebenerwerbslandwirtschaft, wurden Kinder regelmäßig als Helfer herangezogen und das bis hinein in die 1950er Jahre. Die Schulferien wurden so gelegt, dass die Kinder bei den Ernten (Heuernte, Getreideernte, Kartoffelernte) helfen konnten; sie waren dabei willkommene, unverzichtbare Hilfskräfte.
Erste gesetzliche Einschränkungen
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts schränkten mehrere Fabrikgesetze („Factory Acts“) die Kinderarbeit schrittweise ein. In Europa war das Vereinigte Königreich 1833 das erste Land, das die Kinderarbeit beschränkte, wenig später erließ Preußen 1839 mit dem Preußischen Regulativ ein noch fortschrittlicheres und weitreichenderes Schutzgesetz. Ausschlaggebend dafür war nicht die mangelnde Qualität der Rekruten, wie in Folge der marxistischen Forschung lange angenommen wurde, sondern die massive Verletzung der Schulpflicht.
Das Preußische Regulativ untersagte es, die 9- bis 16-Jährigen länger als zehn Stunden täglich, sowie sonntags und nachts arbeiten zu lassen. Im Jahr 1853 wurde das Mindestalter für die Fabrikarbeit auf zwölf Jahre angehoben. Die Umsetzung des Gesetzes gelang nicht immer, und noch 1858 arbeiteten 12.500 Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren in preußischen Fabriken. Als Folge der Kinderarbeit wurde in Preußen die Gewerbeaufsicht gegründet.
Im Königreich Bayern und Großherzogtum Baden wurden 1840 Kinderschutzbestimmungen erlassen, in den anderen deutschen Ländern erst in den 1860er Jahren.
Ein am 1. Januar 1904 in Kraft getretenes Kinderschutzgesetz untersagte im Deutschen Kaiserreich die Beschäftigung von Kindern unter zwölf Jahren in gewerblichen Unternehmen. Die Kinderarbeit in Familienbetrieben war 1906 für unter 10-Jährige erlaubt.
„In den meisten anderen Industriestaaten Westeuropas wurden Gesetze zur Einschränkung der Kinderarbeit erst sehr viel später als in Deutschland verabschiedet, wobei fast alle Staaten nur die Kinderarbeit in Fabriken einschränkten.“
siehe auch Jugendarbeitsschutzgesetz#Geschichte