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Katholisches Priesterseminar

Ausbildungsstätte für Priesteramtskandidaten

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Priesterseminare römisch-katholischer Diözesen sind Ausbildungsstätten für deren Priesteramtskandidaten. Die Priesterausbildung findet ergänzend zum Studium der Theologie statt und will spirituelle und praktische Bereiche der priesterlichen Ausbildung sicherstellen, die nicht Inhalt wissenschaftlich-universitärer Theologie sind. Ordensmänner können in Priesterseminaren ebenfalls ausgebildet werden, oft werden sie aber in ordensinternen Einrichtungen, gemäß ihrer jeweiligen Ordensspiritualität, ausgebildet.

Der Grundgedanke zur Einrichtung von Priesterseminaren geht auf das „Dekret über das Sakrament der Priesterweihe“ zurück, welches auf dem Konzil von Trient (Tridentinum) verabschiedet wurde. Hiernach sollte es in jeder Diözese mindestens ein Priesterseminar – früher auch „Klerikalseminar“ genannt – geben. Diese Forderung ließ sich aber nicht in allen Bistümern der katholischen Kirche verwirklichen, so dass Papst Gregor XIII. (1572–1585) in Rom mehrere päpstliche Kollegs in Seminare für die Priesterausbildung umwandelte und neue Priesterseminare gründete. Im 16. Jahrhundert bildete sich Rom zum Mittelpunkt der Priesterausbildung heraus, hierbei erhielten die Priesteramtskandidaten aus den Missionsländern besondere Förderung. Parallel hatten die Jesuiten in mehreren Ländern etwa 370 Einrichtungen geschaffen, die der Aus- und Weiterbildung von eigenen Ordenspriestern aber auch externen Studenten dienten. Ende des 16. Jahrhunderts wurden im Zuge der Ratio Studiorum – ein Leitfaden oder eine Anleitung zum Lernen – auch Universitäten der Jesuiten und theologische Fakultäten errichtet. Im 19. Jahrhundert begann eine Reform und Neugründung zahlreicher Priesterseminare auf der ganzen Welt. Dies war mitbegründet durch „die reservierte Haltung vieler Bischöfe gegenüber dem tridentinischen Seminardekret und die daraus sich entwickelnde Monopolstellung der Jesuiten in der Klerusausbildung“. Zum „Vorkämpfer für eine neue, staatsunabhängie Klerikerbildung wurde Karl August Graf von Reisach“, als er Bischof von Eichstätt war.

Mit seiner Berufung 1917 zum Nuntius für die Apostolische Nuntiatur in München mit Zuständigkeit für das gesamte deutsche Reich erhielt Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., eine Generalinstruktion, die ihm auferlegte, sich um die Priesterausbildung und das Theologiestudium zu kümmern. Hinsichtlich der Priesterbildung „wurde bemängelt, dass die theologische Ausbildung nicht im eigenen Haus […] erfolge. Deshalb seien die Alumnen den heterodoxen Lehren sowie den gefährlichen Kontakten mit den Studenten anderer Fakultäten ausgesetzt.“

Heute erhalten die Priesteramtskandidaten ihre geistliche und theologische Ausbildung überwiegend in kirchlichen Bildungseinrichtungen. Deutschland und Österreich gehören zu den wenigen Ländern, die an ihren staatlichen Hochschulen oder Universitäten auch theologische Fakultäten unterhalten.

Die Bildungseinrichtung, die heute als Priesterseminar bekannt ist, erlebte erst nach dem Konzil von Trient ihre Geburtsstunde. Die Jesuiten und die Sulpizianer haben sich oft auf die Leitung von Seminarien spezialisiert. Vor allem in Krisenzeiten der Kirchengeschichte war es üblich, dass Ordensmänner, nicht Diözesanpriester, als Vorsteher der Seminarien dienten. Das älteste Priesterseminar, das nördlich der Alpen nach den Reformen des Konzils von Trient lehrt, ist das im Jahre 1564 von Jesuiten errichtete Collegium Willibaldinum in Eichstätt.

Priesterseminare der Gegenwart

Das Priesterseminar der Gegenwart wurde im Konzilsdekret des Zweiten Vatikanums über die Priesterausbildung (Optatam totius, 4) definiert:

Priesterseminare sind juristische Personen in der Kirche (CIC can. 238). Sie stehen unter der Leitung eines Rektors (can. 239), in deutschsprachigen Bistümern Regens genannt, der es auch rechtlich vertritt. Die geistliche Begleitung der Priesteramtskandidaten obliegt dem Spiritual.

Üblich sind im deutschen Sprachraum zwei unterschiedliche Formen der Seminarausbildung:

Trennung zwischen theologischer und praktischer Ausbildung

Die theologische Ausbildung erfolgt in einem Theologenkonvikt, zumeist in enger Kooperation mit staatlichen Hochschulen.

Das Pastoralseminar dient der Gewährleistung der praktisch-liturgischen Ausbildung, aufbauend auf einem Theologenkonvikt.

Vereinigung wissenschaftlich-theologischer und pastoral-liturgischer Ausbildung

Das Vollseminar als Vereinigung der Funktionen der beiden obigen Ausbildungsstätten.

Theologenkonvikt und Pastoralseminar

Ein Theologenkonvikt (lat. convictorium) ist ein an eine Hochschule angegliedertes kirchliches Heim, in dem römisch-katholische Priesteramtskandidaten ausgebildet werden. Der Unterschied zu einem Wohnheim oder Studienheim liegt darin, dass die Bewohner eines Konvikts neben dem fachtheoretischen Studium an der Hochschule im Konvikt auch eine geistlich-pastorale Ausbildung erhalten. Theologenkonvikte gibt es nur in solchen Diözesen, in denen die theologisch-universitäre Ausbildungsphase (erstes bis fünftes Jahr) und die pastoral-liturgische Ausbildungsphase (sechstes bis achtes Jahr) in Theologenkonvikt und Pastoralseminar getrennt sind. In Diözesen, die diese Trennung nicht vornehmen, werden beide Ausbildungsabschnitte im Priesterseminar absolviert. Diese werden Vollseminare genannt.

Das Theologenkonvikt steht unter der Leitung eines Direktors, oft von Repetenten unterstützt, und eines Spirituals. Die Diözesantheologen verbringen üblicherweise im Laufe ihres Studiums, wie auch die Priesteramtskandidaten, mindestens zwei Semester an einem anderen Hochschulort, die sogenannte Externitas oder „Freisemester“, in denen sie nicht in einem Priesterseminar, sondern privat wohnen und ihre Bereitschaft prüfen, die priesterliche Lebensweise aufrechtzuerhalten.

Kirchenrechtlich sind Theologenkonvikte mit Priesterseminaren identisch, die rein praktische Unterscheidung ist nur in Deutschland üblich.

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