An diesem Tag

Katharina Henot

Als vermeintliche Hexe hingerichtete Kölner Patrizierin

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Katharina Henot (auch Henoth; * 1572/77; † 19. Mai 1627 in Köln-Melaten) war eine Kölner Patrizierin, Postmeisterin und das bekannteste Opfer der Kölner Hexenverfolgungen. Sie wurde als angebliche Hexe zunächst erdrosselt und dann verbrannt.

Katharina Henot war eine Tochter des Postmeisters Jacob Henot und dessen Ehefrau Adelheid de Haen († 1617). Ihre Eltern waren um 1570 aus den Niederlanden eingewanderte Calvinisten und hatten nach der Konversion zum Katholizismus 1576 das Bürgerrecht erlangt. Von ihren angeblich mehr als zwanzig Geschwistern verstarben die meisten jung. Nur sechs weitere Geschwister erreichten nachweislich das Erwachsenenalter. Mehrere Geschwister schlugen eine geistliche Laufbahn ein wie der Kölner Domherr Hartger Henot und die Klarissin Wilhelmine Margarethe Franziska im Klarissenkloster Sankt Clara. Seraphin Henot stand wie sein Bruder Hartger bereits Anfang des 17. Jahrhunderts im Dienste des Straßburger Bischofs Leopold. Als dessen Obervogt in der Fürstabtei Murbach und Hexenkommissar nahm er auch als Richter an etlichen Hexenprozessen teil. Nach der Abdankung des Bischofs 1625 blieb er nicht mehr lange in seinem Amt und wurde im Zuge langwieriger gerichtlicher Untersuchungen längere Zeit inhaftiert. Er starb 1634.

Katharina war zweimal verheiratet. Ihr erster Ehemann Heinrich Neuden war zunächst Postverwalter und Stellvertreter ihres Vaters gewesen, bevor er Anfang 1604 Zöllner und Kellner des Domkapitels in der Zollfeste Zons wurde. Er starb nach kurzer schwerer Krankheit im Oktober 1605. Bemühungen Katharina und Hartger Henots, den Bruder Seraphin zum Nachfolger zu machen, scheiterten. Katharina heiratete nach Neudens Tod Johann Albert Maints, der ebenfalls Zöllner und Kellner in Zons wurde und Mitte 1614 starb. Die Tochter aus letzterer Ehe, Anna Maria Maints, wurde 1622 wie Katharinas Schwester Margarethe Konventualin im Kölner Klarenkloster.

Katharina Henot wurde aufgrund ihres ausgeprägten Materialismus und Geschäftssinns sehr wohlhabend. Trotz ihres Geizes (sie soll sich laut einer Quelle selbst gegenüber einem Dritten als des „Teuffels geitzger Pfaf“ bezeichnet haben) machte sie teils Schenkungen an religiöse Einrichtungen, sie verlieh aber auch beträchtliche Geldsummen gegen Zins. In Zons, wo Katharina auch ein Haus besaß, gerieten sie und der Nachfolger ihres Mannes Wilhelm Stroe († 1647), der mit ihrer Schwester Jakobe Juliane (* um 1595; † 1664) verheiratet war, 1614 derart in Streit mit dem Amtmann Graf Wilhelm Salentin zu Salm-Reifferscheidt (1580–1634), dass sie das Kölner Domkapitel um Schutz gegen gewalttätige Angriffe seitens des Amtmanns bitten musste.

Ihr Vater, der in Köln zunächst als Seidenfärber und Faktor der in Genua ansässigen Handelsgesellschaft Garibaldi tätig gewesen war, hatte 1578 die Postverwaltung in Köln übernommen. Obwohl Jacob Henot 1600 von Generalpostmeister Leonhard I. von Taxis die sehr einträgliche Postmeisterei bis an sein Lebensende vertraglich zugesichert worden war und seinem Sohn Hartger, obwohl Priester, die Nachfolge garantiert wurde, wurde er 1603 von Kaiser Rudolf entlassen, der Lamoral von Taxis anstelle von dessen Vater zum Generalpostmeister ernannte. Jacob, Hartger und Katharina Henot prozessierten jahrelang gegen diese Entscheidung. Erst 1623 erreichten sie bei Kaiser Ferdinand II. die Wiedereinsetzung des inzwischen etwa 90-jährigen Vaters. Lamorals Sohn Leonhard II. von Taxis versuchte zunächst erfolglos, dagegen vorzugehen. Nur zweieinhalb Jahre nach der Wiedereinsetzung, im November 1625, starb Jacob Henot. Seine Kinder ließen seinen Leichnam fast ein Jahr lang einbalsamiert in Schwadorf (Brühl) verstecken, da die Nachfolge in der Postmeisterei juristisch noch nicht entschieden war. Der Rechtsstreit vor dem Reichshofrat endete am 19. Oktober 1626 damit, dass die Henots die Postmeisterei endgültig verloren.

Im Frühjahr 1626 traten im Kölner Klarissenkloster Fälle von Besessenheit auf. Eine „besessene“ Laienschwester namens Magdalena Raußrath, die in der Dechanei der Henots als Magd gearbeitet hatte, beschuldigte die bis dahin fast als Heilige verehrte Konventualin Sophia Agnes von Langenberg sowie Katharina Henot der Hexerei. Beim Exorzismus gaben die besessenen Klarissinnen an, Katharina Henot habe zusammen mit Sophia Agnes von Langenberg und anderen einen Teufelsbund geschlossen, durch den die Anfälle ausgelöst seien. Die Besessenen könnten erst geheilt werden, wenn Katharina Henot ihre Strafe erhielte. Dieses Gerücht verbreitete sich bald auch außerhalb des Klosters. Katharina Henot beschwerte sich im August 1626 in einer Verteidigungsschrift beim Generalvikar Johannes Gelenius als Teilnehmer einer eigens eingesetzten kurfürstlichen Kommission und forderte die Unterdrückung der Gerüchte. Doch da sich die Gerüchte weiter verbreiteten, wandte sie sich am 25. Oktober an den Kölner Erzbischof Ferdinand von Bayern mit der Bitte, sich einem Expurgationsprozess (Rechtfertigungs- und Reinigungsprozess) vor dem Offizial stellen zu dürfen. Der Erzbischof verwies den Fall jedoch an das Hohe Weltliche Gericht. Erst Anfang Dezember 1626 hierüber informiert, sollte Katharina Henots Anwalt Lorenz Mey die nötigen „Expurgatoriales“ zusammenstellen, doch er war um die Weihnachtsferien 1626/27 herum noch zu sehr mit dem juristischen Kampf um die Postmeisterei beschäftigt. Somit zog sich die Angelegenheit bis in den Januar hin.

Im Oktober/November 1626 hatte die bereits seit Ende Mai 1626 in Lechenich inhaftierte Sophia Agnes von Langenberg unter der Folter ausgesagt, Katharina Henot habe mit ihr konspiriert und im Klarissenkloster Schadenzauber verübt. Am 8. Januar 1627 klagte die genannte Laienschwester Magdalena Raußrath Katharina Henot beim Kölner Stadtrat schriftlich der Hexerei an. Daraufhin ließ dieser unter dem Bürgermeister Johann Hardenrath Katharina Henot am 9. Januar 1627 im Haus ihres Bruders, der Dechanei von St. Andreas, festnehmen. Ihr Gesuch auf Freilassung auf Kaution wurde abgelehnt, eine unmittelbare Verteidigung wurde ihr verwehrt. Bereits am 19. Januar wurde sie dem Hohen Weltlichen Gericht überstellt. Auch ihre Schwester Wilhelmine Margarethe Franziska und ihre Tochter Anna Maria Maints wurden eingesperrt und verhört. Die Schwester Margarethe, die von der von Langenberg der Hexerei bezichtigt worden war, wurde auf die kurfürstliche Landesburg Lechenich gebracht, wo auch Sophia Agnes von Langenberg gefangengehalten worden war. Für ihr und Langenbergs Inquisitionsverfahren forderte der Kurfürst von dem Kloster später jeweils mehr als 1.000 Reichstaler.

Die Festnahme Katharina Henots durch den Stadtrat stützte sich auf vier Indizien: 1.) die Anklage durch Magdalena Raußrath, 2.) die Aussagen der Sophia Agnes von Langenberg, 3.) die Bezichtigungen als Hexe durch verschiedene Klosterjungfrauen und 4.) der Umstand, dass Katharina Henot den Purgationsprozess bis dahin trotz Ladung vor das Hohe Weltliche Gericht Anfang Dezember nicht hatte eröffnen lassen. Obwohl sie dreimal schwer gefoltert wurde, gestand Katharina Henot nicht. Ihrem Bruder berichtete sie nach dem zweiten Folterverhör (15. März 1627), das mehr als fünf Stunden gedauert hatte, per Brief über die ihr gemachten Vorwürfe. Ihr war neben anderem Schadenzauber vorgeworfen worden, so z. B. den Tod eines Kindes und dreier Männer verursacht zu haben, darunter der Priesterkanoniker des Domkapitels Lucas (Caspar) Weyendall. Auch soll sie eine Fehlgeburt verursacht und mit mehreren Grafen sexuell verkehrt haben. Ferner habe sie bei der Propstei von St. Severin eine Raupenplage verursacht und einen Streit zwischen dem Chorherrenstift St. Andreas, dem ihr Bruder als Dechant angehörte, und „dem Halffman zu Welffen“ (Pächter des Gutes „Walhoven“ bei Dormagen) angezettelt. Alle diese Anklagepunkte bezeichnete sie als Verleumdungen und gab ihrem Bruder Hartger Hinweise zu ihrer Verteidigung. So sei der Pächter von Walhoven wahrscheinlich missgünstig, weil er durch ihr Wirken für zusätzliche 1500 Morgen Land den Zehnten abzuliefern hatte.

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