Karl Twesten (* 22. April 1820 in Kiel; † 14. Oktober 1870 in Berlin) war ein bedeutender deutscher Politiker und Jurist. Er gilt als einer der Wegbereiter des liberalen Rechtsstaatsgedankens in Preußen.
Johann Friedrich Karl Twesten war das zweite Kind des renommierten Theologen August Twesten und dessen Frau Katharina geb. Behrens, einer Tochter von Siegfried Behrens. Twesten erhielt Privatunterricht in Kiel und besuchte nach dem Umzug der Familie nach Berlin 1835 das Friedrich-Werdersche Gymnasium. 1838 legte er das Abitur ab und nahm an der Universität Berlin das Studium der Rechte auf, das er 1840/41 in Heidelberg fortsetzte und 1841 in Berlin abschloss. Nach seinem Jurastudium schlug er eine Laufbahn im preußischen Justizdienst ein. Nach dem 2. Staatsexamen 1843 wurde er Referendar am Oberlandesgericht Naumburg, 1845 Assessor am Kammergericht Berlin, 1849 Kreisrichter in Wittstock, 1855 Stadtrichter und 1858 Kreisgerichtsrat in Berlin.
Das folgenschwere Duell mit Edwin von Manteuffel (1861)
Eines der prägendsten Ereignisse in Twestens Leben – und ein Skandal in der preußischen Politik – war sein Duell mit dem Chef des Militärkabinetts.
Anfang der 1860er Jahre war Edwin Freiherr von Manteuffel Chef des preußischen Militärkabinetts und trieb eine umfassende Militärreorganisation voran. Sein Ziel war die Verjüngung des Offizierskorps, was auf heftigen Widerstand liberaler Kreise stieß.
Im April 1861 veröffentlichte der Berliner Stadtgerichtsrat Karl Twesten anonym die Broschüre „Was uns noch retten kann. Ein Wort ohne Umschweife“. Unter dem Titel stand ein mutmaßliches Zitat von Martin Luther „Ärgernis hin, Ärgernis her“. Darin kritisierte er das Militärkabinett scharf und warf Manteuffel persönlich Nepotismus (Vetternwirtschaft) sowie eine rein höfische Perspektive vor. Er verglich ihn mit dem unbeliebten österreichischen General Karl Ludwig von Grünne und deutete an, Manteuffel sei ein „unheilvoller Mann“ in einer „unheilvollen Stellung“. Nachdem Manteuffel, der als Vertreter des harten konservativen Militäradels galt, Twesten als Verfasser identifiziert hatte, forderte er ihn schriftlich zur Rücknahme der beleidigenden Passagen auf. Twesten lehnte dies ab. Er betonte, dass er nicht die Person, sondern die Institution und deren Wirkung angegriffen habe. Daraufhin forderte Manteuffel ihn zum Duell mit Pistolen auf.
Am 27. Mai 1861 trafen sich die Kontrahenten bei Potsdam in der Nähe der Schießstände des Garde-Jäger-Bataillons zum Pistolen-Duell. Die Bedingungen waren hart: 15 Schritt Barriere (Distanz zwischen den Duellanten) und Fortsetzung bis zur „Satisfaction“.
Erster Schuss: Twesten schoss zuerst und verfehlte Manteuffel knapp am Kopf. Manteuffel trat an die Barriere vor und bot Twesten erneut die Chance, seine Äußerungen zu widerrufen. Twesten blieb jedoch bei seinem Standpunkt.
Zweiter Schuss: Manteuffel zielte und traf Twesten am rechten Arm, wobei beide Unterarmknochen zertrümmert wurden. Twesten konnte Manteuffel daraufhin nur noch die linke Hand reichen.
Juristische und politische Folgen
Obwohl Manteuffel das Duellwesen in der Armee offiziell ablehnte, sah er sich aus Gründen der „Standesehre“ dazu gezwungen.
Manteuffel: Er zeigte sich selbst beim König an und wurde zu drei Monaten Festungshaft in Magdeburg verurteilt, blieb aber bis 1865 Chef des Militärkabinetts.
Twesten: Er wurde vom Justizminister suspendiert und ebenfalls zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er profitierte später von einer Amnestie zur Krönung des Königs.
Der Vorfall löste eine enorme Debatte in der Presse aus:
Liberale Kritik: Die Berliner Volkszeitung und viele Parteigenossen warfen Twesten vor, sich auf die „Barbarei des Faustrechts“ eingelassen zu haben, anstatt als Vertreter des Bürgertums das Duell prinzipiell abzulehnen.
Verteidigung: Andere Juristen und Kollegen verteidigten Twesten. Sie argumentierten, dass er in der damaligen Gesellschaft und unter dem Druck des preußischen Offizierskults seine Ehre und seinen Einfluss verloren hätte, wenn er die Herausforderung ausgeschlagen hätte.
Das Duell verdeutlicht den tiefen Riss im Preußen der 1860er Jahre zwischen dem konservativ-militärischen Establishment (Manteuffel) und dem aufstrebenden liberalen Bürgertum (Twesten). Es war ein prominentes Beispiel für den Konflikt zwischen bürgerlichem Rechtsverständnis und dem archaischen Ehrenkodex des Adels und Militärs.
Am 6. Juni 1861 gründete er mit Rudolf Virchow, Maximilian von Forckenbeck und Leopold Freiherr von Hoverbeck die liberale Deutsche Fortschrittspartei, für die er seit 1862 als Abgeordneter im preußischen Abgeordnetenhaus saß. Als Mitglied des Abgeordnetenhauses 1862–70 verstand er den Verfassungskonflikt in Preußen als Machtkampf zwischen Bürgertum und Junkertum. Nach dem Deutsch-Dänischer Krieg 1864 bescheinigte er Otto von Bismarck eine kühne und erfolgreiche Außenpolitik, die den nationalen Interessen diene. Nach dem Deutschen Krieg 1866 befürwortete Twesten das Indemnitätsgesetz, durch das die verfassungswidrigen Ausgaben der Regierung Bismarck seit 1862 nachträglich gebilligt wurden. Wegen verleumderischer Beleidigungen in einer seiner Parlamentsreden kam es 1866 zu dem damals aufsehenerregenden „Prozess Twesten“. Er hatte 1865 dem Justizminister Leopold zur Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld im Abgeordnetenhaus vorgeworfen, er missbrauche die Justiz zur Verfolgung der liberalen Opposition. 1868 wurde er auf der Grundlage rechtswidriger Untersuchungen gegen ihn vom Berliner Stadtgericht zu zweijähriger Gefängnishaft verurteilt. Zwar wurde die Strafe in zweiter Instanz in eine Geldstrafe umgewandelt, doch musste Twesten seinen Abschied aus dem Justizdienst nehmen.