An diesem Tag

Karl Liebknecht

Deutscher Politiker (SPD, KPD), MdR (1871–1919)

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Karl Paul August Friedrich Liebknecht (* 13. August 1871 in Leipzig; † 15. Januar 1919 in Berlin) war ein prominenter Sozialist und Antimilitarist zu Zeiten des Deutschen Kaiserreiches. Seit dem Jahr 1900 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, war er von 1912 bis 1916 einer ihrer Abgeordneten im Reichstag, wo er den linksrevolutionären Flügel der SPD vertrat. Ab 1915 bestimmte er zusammen mit Rosa Luxemburg wesentlich die Linie der Gruppe Internationale. 1916 wurde er aufgrund seiner Ablehnung der Burgfriedenspolitik aus der SPD-Fraktion ausgeschlossen und wenig später wegen „Kriegsverrats“ zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach etwa zwei Jahren Haft wurde er knapp drei Wochen vor dem Ende des Ersten Weltkrieges freigelassen.

Während der Novemberrevolution rief Liebknecht am 9. November 1918 vom Berliner Schloss die „freie sozialistische Republik Deutschland“ aus. Am 11. November gründete er gemeinsam mit Rosa Luxemburg, Leo Jogiches, Ernst Meyer, Wilhelm Pieck, Hugo Eberlein und anderen die Gruppe Internationale neu als Spartakusbund. Im Dezember wurde sein Konzept einer Räterepublik von der Mehrheit im Reichsrätekongress abgelehnt. Zum Jahreswechsel 1918/19 war Liebknecht einer der Gründer der Kommunistischen Partei Deutschlands. Kurz nach der Niederschlagung des Berliner Januaraufstands wurden er und Luxemburg von Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützen-Division ermordet.

Karl Liebknecht wurde 1871 in Leipzig geboren. Er war der zweite von fünf Söhnen Wilhelm Liebknechts und dessen zweiter Ehefrau Natalie Liebknecht (geborene Reh). Sein jüngster Bruder war der Mediziner Curt Liebknecht (1879–1966), älterer Bruder war Theodor Liebknecht, sein jüngerer Otto Liebknecht.

Der Vater gehörte ab den 1860er Jahren mit August Bebel zu den Gründern und bedeutendsten Anführern der SPD und ihrer Vorläuferparteien. Liebknecht wurde in der Thomaskirche evangelisch getauft. Zu seinen Taufpaten gehörten – wenn auch nicht persönlich anwesend, jedoch mit schriftlichen Patenschaftserklärungen belegt – Karl Marx und Friedrich Engels.

In den 1880er Jahren verbrachte Liebknecht einen Teil seiner Kindheit in Borsdorf, heute am östlichen Stadtrand von Leipzig gelegen. Dort hatte sein Vater mit August Bebel eine Vorstadt-Villa bezogen, nachdem sie aufgrund des kleinen Belagerungszustandes, einer Bestimmung des zwischen 1878 und 1890 gegen die Sozialdemokratie gerichteten Sozialistengesetzes, aus Leipzig ausgewiesen worden waren.

1890 machte er an der Alten Nikolaischule in Leipzig sein Abitur und begann am 16. August 1890 an der Universität Leipzig und der Justus Liebig Universität in Gießen Rechtswissenschaften und Kameralwissenschaften zu studieren. Er studierte bei Bernhard Windscheid, Rudolph Sohm, Lujo Brentano, Wilhelm Wundt und Anton Springer. Als die Familie nach Berlin zog, setzte er dort am 17. Oktober 1890 an der Friedrich-Wilhelms-Universität sein Studium fort. Hier hörte er u. a. bei Heinrich von Treitschke und Gustav Schmoller Vorlesungen. Sein Abgangszeugnis datiert vom 7. März 1893. Am 29. Mai 1893 bestand er sein Referendarexamen.

Anschließend leistete Liebknecht von 1893 bis 1894 seinen Wehrdienst als Einjährig-Freiwilliger beim Garde-Pionier-Bataillon in Berlin ab.

Nach langer Suche nach einer Referendarstelle schrieb er seine Doktorarbeit „Compensationsvollzug und Compensationsvorbringen nach gemeinem Rechte“, die von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg 1897 mit dem Prädikat magna cum laude ausgezeichnet wurde. Am 5. April 1899 bestand er seine Assessorprüfung mit „gut“.

Zusammen mit seinem Bruder Theodor und Oskar Cohn eröffnete er 1899 in der Berliner Chausseestraße 121 eine Rechtsanwaltskanzlei.

Im Mai 1900 heiratete er Julia Paradies, mit der er zwei Söhne (Wilhelm und Robert Liebknecht) und eine Tochter (Vera) hatte.

1904 wurde er gemeinsam mit seinem Kollegen Hugo Haase als politischer Anwalt auch im Ausland bekannt, als er neun Sozialdemokraten (unter ihnen Franciszek Trąbalski) im Königsberger Geheimbundprozess verteidigte. In anderen aufsehenerregenden Strafprozessen prangerte er die Klassenjustiz des Kaiserreichs und die brutale Behandlung von Rekruten beim Militär an.

Engagement für den Sozialismus

Im Jahr 1900 wurde Liebknecht Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, 1902 sozialdemokratischer Stadtverordneter in Berlin. Dieses Mandat behielt er bis 1913.

Er war aktives Mitglied der Zweiten Internationale und zudem einer der Gründer der Sozialistischen Jugendinternationale. Er wurde 1907 im Rahmen der ersten Internationalen Konferenz der sozialistischen Jugendorganisationen zum Vorsitzenden des Verbindungsbüros gewählt.

Für die Jugendarbeit der SPD veröffentlichte er 1907 die Schrift Militarismus und Antimilitarismus, für die er noch im selben Jahr wegen Hochverrat verurteilt wurde. In dieser Schrift führte er aus, der äußere Militarismus brauche gegenüber dem äußeren Feind chauvinistische Verbohrtheit und der innere Militarismus benötige gegen den inneren Feind Unverständnis bzw. Hass gegenüber jeder fortschrittlichen Bewegung. Der Militarismus brauche außerdem den Stumpfsinn der Menschen, damit er die Masse wie eine Herde Vieh treiben könne. Die antimilitaristische Agitation müsse über die Gefahren des Militarismus aufklären, jedoch müsse sie dies im Rahmen der Gesetze tun. Letzteren Hinweis nahm ihm später das Reichsgericht im Hochverratsprozess nicht ab. Den Geist des Militarismus charakterisierte Liebknecht in dieser Schrift mit einem Hinweis auf eine Bemerkung des damaligen preußischen Kriegsministers General Karl von Einem, wonach diesem ein königstreuer und schlecht schießender Soldat lieber sei als ein treffsicherer Soldat, dessen politische Gesinnung fraglich bzw. bedenklich sei. Am 17. April 1907 beantragte von Einem bei der Reichsanwaltschaft, wegen der Schrift Militarismus und Antimilitarismus gegen Liebknecht ein Strafverfahren einzuleiten.

Am 9. Oktober, 10. Oktober und 12. Oktober 1907 fand bei großem Publikumsandrang der Hochverratsprozess gegen Liebknecht vor dem Reichsgericht unter dem Vorsitz des Richters Ludwig Treplin statt. Am ersten Verhandlungstag sagte Liebknecht, dass kaiserliche Befehle null und nichtig seien, wenn sie einen Bruch der Verfassung bezweckten. Dagegen betonte das Reichsgericht später in seinem Urteil, die unbedingte Gehorsamspflicht der Soldaten gegenüber dem Kaiser sei eine zentrale Bestimmung der Verfassung des Kaiserreichs. Als Liebknecht auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden antwortete, dass diverse Zeitungen sowie der ultrakonservative Politiker Elard von Oldenburg-Januschau den gewaltsamen Bruch der Verfassung fordern würden, schnitt dieser ihm das Wort mit der Bemerkung ab, das Reichsgericht könne unterstellen, dass Äußerungen gefallen seien, die er als Aufforderung zum Verfassungsbruch verstanden habe. Am dritten Verhandlungstag wurde er wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu eineinhalb Jahren Festungshaft verurteilt.

Kaiser Wilhelm II., der ein Exemplar der Schrift Militarismus und Antimilitarismus besaß, wurde über diesen Prozess mehrfach telegrafisch informiert. Dem Kaiser wurde nach der Urteilsverkündung ein ausführlicher Prozessbericht übersandt, dagegen wurde Liebknecht das schriftliche Urteil erst am 7. November 1907 zugestellt. Seine Selbstverteidigung im Prozess brachte ihm große Popularität bei den Berliner Arbeitern ein, so dass er in einem Pulk zum Haftantritt geleitet wurde.

Um Karl Liebknecht in seiner wirtschaftlichen Existenz zu treffen, wurde beim Anwaltsgerichtshof der Provinz Brandenburg in Berlin beantragt, ihn aufgrund seiner Verurteilung wegen Vorbereitung zum Hochverrat durch das Reichsgericht aus der Anwaltschaft auszuschließen. Am 29. April 1908 lehnte der Anwaltsgerichtshof unter seinem Vorsitzenden Dr. Krause diesen Antrag ab. Zur Begründung führte er unter anderem aus, dass zwar die tatsächlichen Feststellungen des Reichsgerichts im Hochverratsprozess bindend seien, jedoch dies nicht zwingend eine ehrengerichtliche Bestrafung nach sich ziehe.

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