Karl Gustav Ernst (* 1. September 1904 in Wilmersdorf bei Berlin; † 30. Juni 1934 in Berlin) war ein deutscher Politiker (NSDAP) und Gruppenführer der SA. Er wurde vor allem bekannt als Führer der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg. Er war 1932 bis 1934 Reichstagsabgeordneter und von 1933 bis zu seinem Tod Mitglied des Preußischen Staatsrates. Karl Ernst soll einigen Theorien zufolge eine wichtige Rolle beim Reichstagsbrand vom Februar 1933 gespielt haben. Er wurde während des sogenannten Röhm-Putsches von Angehörigen der Leibstandarte SS Adolf Hitler erschossen.
Karl Ernst wurde 1904 in Berlin als älterer von zwei Söhnen von Carl Ernst (1860–1941) und seiner Ehefrau Martha, geborener Schröder (* 26. Juni 1881 in Barkow, Kreis Greifenberg; † 7. November 1957 in Berlin-Wittenau), in der Pfalzburgerstraße 7 geboren. Sein Vater war Kavallerist; nach dem Ersten Weltkrieg arbeitete er als Leibwächter für den Industriellen Friedrich Flick. Sein jüngerer Bruder war Gustav Ernst (1909–1941).
Nach dem Besuch von Volksschulen in Berlin-Wilmersdorf und Berlin-Grunewald absolvierte er zwischen 1918 und 1921 eine kaufmännische Lehre als Exportkaufmann.
Nachdem er bereits 1918 begonnen hatte, sich in der nationalen Jugendbewegung zu engagieren, schloss Ernst sich 1920 erst dem Deutschnationalen Jugendbund, später auch dem Freikorpsverband „Eskadron Grunewald“ an. Dem letzteren gehörte er als Radmelder der Garde-Kavallerie-Schützen-Division an. Bis 1923 war er als kaufmännischer Angestellter in Berlin und Mainz tätig. Im selben Jahr trat er in die Sturmabteilung (SA) ein.
Nach dem Scheitern des Münchener Putsches vom November 1923 und dem Verbot der NSDAP betätigte sich Ernst in verschiedenen anderen rechtsextremen, staatsfeindlichen Organisationen. So war er zwischen 1924 und 1926 Mitglied im Frontbann, einer Auffangorganisation der verbotenen SA, und in der Organisation „Ulrich von Hutten“ des Freikorpsführers Gerhard Roßbach. Infolge seiner Konflikte mit dem Gesetz wurde Ernst zu dieser Zeit wegen Geheimbündelei, Landfriedensbruchs und Gefangenenbefreiung angeklagt.
Beruflich ging Ernst in diesen Jahren unterschiedlichen Tätigkeiten im Dienstleistungsgewerbe nach. So war er nacheinander kaufmännischer Angestellter, Bankangestellter, Einkäufer, Sekretär, Abteilungsleiter, Reisender, Korrespondent, Kellner und Hotelpage in Berlin, Mainz und Danzig.
Ernst gehörte von 1927 bis März 1931 zur Obersten SA-Führung in München.
Von 1929 bis 1931 besuchte Ernst für drei Semester die Hochschule für Politik in Berlin.
Nach der sogenannten Stennes-Revolte, einer Auseinandersetzung innerhalb der Berliner SA, wurde Ernst im April 1931 Adjutant des Gausturms und trat der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 446.153). Im Juni desselben Jahres wurde er in der sozialdemokratischen Münchener Post und den darauf basierenden Nachdrucken als einer der bekanntesten homosexuellen Freunde Röhms bezeichnet. Es wurden auch gefälschte Briefe des Oberleutnants a. D. Paul Schulz in Umlauf gebracht, nach denen Ernst wegen seiner langjährigen Beziehung zu Paul Röhrbein, der ihm beim innerparteilichen Aufstieg behilflich gewesen war, allgemein „Frau von Röhrbein“ gerufen worden sein soll. In dieser Zeit war insbesondere bei den Parteigängern von Walther Stennes die Empörung über den angeblichen homosexuellen Dreibund „Röhm-Röhrbein-Ernst“ groß. Ernst und Röhrbein wurden in der Nacht vom 26. zum 27. Juni 1931 von Stennes-Leuten in einem Berliner Lokal regelrecht belagert. Als Ernst einen loyalen SA-Sturm zu Hilfe rief, war die Verhaftung der Stennes-Parteigänger durch die Polizei in Gange. Nach einem erhaltenen Protokoll bezeichnete dabei der Anführer der Stennes-Leute Ernst und Röhrbein als „Parteischädlinge“ und beschimpfte sie als angebliche Homosexuelle. Ernst gab einem SA-Mann das Ehrenwort, nicht homosexuell zu sein. 1931 hatte er auch freundschaftlichen Kontakt zu Arnolt Bronnen. Nach Harry Wilde soll er auf der Wannsee-Yacht von Erik Jan Hanussen mit seinen SA-Kameraden „Orgien“ gefeiert haben.
Als Adjutant des Gausturms half Ernst zusammen mit Wolf-Heinrich von Helldorff bei der Vorbereitung und Durchführung des antisemitischen Kurfürstendamm-Krawalls vom 12. September 1931. Am Abend des jüdischen Neujahrsfestes griffen etwa 1000 SA-Männer unter Parolen wie „Juda, verrecke“ und „Schlagt die Juden tot!“ Juden beim Verlassen der Synagoge und Passanten auf dem Kurfürstendamm tätlich an. Gegen Helldorff und Ernst, die zunächst untergetaucht waren, wurde Anklage wegen Landfriedensbruchs erhoben. Von Roland Freisler und Hans Frank verteidigt, wurden beide im November 1931 zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil wurde im Februar 1932 aufgehoben; Ernst erhielt eine Geldstrafe wegen Beleidigung.
Im Dezember 1931 wurde Ernst als SA-Oberführer Adjutant der Berliner SA-Gruppe. Von Juli 1932 bis März 1933 führte er die SA-Untergruppe Berlin-Ost. Am 1. März 1933 zum SA-Gruppenführer befördert, übernahm er die neugebildete SA-Obergruppe III. Vom 20. März 1933 an übte er als Nachfolger von Helldorff das Amt eines Sonderbevollmächtigten der Obersten SA-Führung (OSAF) für den Bereich Berlin und die Provinz Brandenburg aus. Am 1. Dezember 1933 übernahm er zusätzlich das Amt des Standortführers der SA für Berlin. Ernst war ab März 1933 die sogenannte SA-Feldpolizei unterstellt, die direkt mit der Verfolgung von Regimegegnern befasst war. So ließ Ernst am 24. März 1933 den Hellseher Hanussen ermorden.
Für die NSDAP kandidierte Ernst zum Reichstag und wurde vom Juli 1932 bis März 1933 Abgeordneter für den Wahlkreis 3 Potsdam II. Ein weiteres Mandat nahm er von März 1933 bis November 1933 für den Wahlkreis 2 Berlin wahr. Eine dritte Mandatszeit folgte von November 1933 bis 30. Juni 1934. Am 11. Juli 1933 wurde Ernst zum Preußischen Staatsrat ernannt.
Albrecht Höhler hatte im Januar 1930 an der Spitze einer kommunistischen „Sturmabteilung“ den Berliner SA-Führer Horst Wessel in seiner Wohnung überfallen und in den Kopf geschossen. Daraufhin baute die NS-Propaganda Wessel schon in den fünf Wochen seines Sterbens zu ihrer größten Märtyrerfigur auf. Als die Justiz der Republik im September 1930 Höhler wegen Totschlags zu sechs Jahren und einem Monat Haft verurteilte, waren die Anhänger der Nationalsozialisten empört. Die Machtübernahme Hitlers ermöglichte ab Frühjahr 1933 der SA eine brutale Abrechnung mit ihren Gegnern, unter denen Höhler besonders verhasst war. Im August 1933 überführten drei Gestapo-Angehörige, darunter Walter Pohlenz, Höhler aus der Strafanstalt Wohlau nach Berlin in ihre Zentrale unter Rudolf Diels. Höhler sollte zur Vorbereitung eines zweiten Wessel-Prozesses gegen inzwischen identifizierte weitere Beteiligte seiner Sturmabteilung aussagen. Dabei wurde er vermutlich gefoltert. Im September verlangte Höhler gegenüber Diels schriftlich, nach Wohlau zurückverlegt zu werden. Diesen Wunsch nutzten Diels und Ernst, um ihn zu ermorden.
Mit einem von Diels unterzeichneten Entlassungsschein holten am 20. September 1933 Pohlenz und der von Ernst dorthin befohlene SA-Mann Willi Schmidt Höhler vom Polizeipräsidium Alexanderplatz in einem PKW ab. Dem Wagen folgten in zwei weiteren Diels und Ernst, samt Adjutant Walter von Mohrenschildt, sowie etwa acht bewährte Figuren der Berliner SA, die Wessel gekannt hatten, wie Richard Fiedler, Willi Markus und August Wilhelm von Preußen. Auf der Fahrt nach Osten machte die Fahrzeugkolonne an einem Wald bei Müncheberg Halt: Pohlenz und Schmidt, die Höhler an einer Knebelkette führten, wurden von den Anderen zum Waldrand geleitet. Dort hielt Ernst eine kurze Rede, in der er Höhler als „Mörder von Horst Wessel“ zum Tode verurteilte. Daraufhin schossen mehrere der Anwesenden, darunter Ernst, auf Höhler, fügten ihm weitere tödliche Verletzungen zu und verscharrten seine Leiche an Ort und Stelle.
Während Diels dem Wohlauer Gefängnisdirektor mitteilte, Höhler sei in der Haft gestorben, berichtete er gegenüber seinem Dienstherrn Hermann Göring, der Überführungswagen sei von sieben bis acht bewaffneten Männern in Bekleidungsstücken der SA abgefangen worden. Die Beamten seien unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe Höhlers gezwungen worden, den die Männer dann mit unbekanntem Ziel verschleppten. Den Tatort verlegte Diels um über 20 Kilometer südöstlich auf „12 km vor Frankfurt an der Oder“. Göring ließ die Ermittlungen noch 1933 einstellen. Als im August 1934 die Leiche Höhlers gefunden wurde, übergab die Berliner Mordinspektion die Ermittlung der Gestapo, die sie versanden ließ. Die Tatbeteiligten der Ermordung Höhlers konnte erst in den 1960er Jahren die West-Berliner Kriminalpolizei durch die Vernehmungen Willi Schmidts und des Chauffeurs von Karl Ernst ermitteln.