Karl Walter Claus Carstens (* 14. Dezember 1914 in Bremen; † 30. Mai 1992 in Meckenheim) war ein deutscher Politiker (CDU), Jurist und Diplomat. Er war von 1979 bis 1984 der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war er von 1960 bis 1969 Staatssekretär im Auswärtigen Amt, im Bundesministerium der Verteidigung und Chef des Bundeskanzleramtes. Von 1972 bis 1979 gehörte er dem Deutschen Bundestag an, wo er von 1973 bis 1976 als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion Oppositionsführer und anschließend bis 1979 Bundestagspräsident war.
Carstens wurde in der Fitgerstraße 36 des Bremer Stadtteils Schwachhausen als Karl Walter Claus Carstens geboren. Sein Vater Emil Karl Carstens (1877–1914), Oberlehrer und Studienrat an der Handelsschule in Bremen (Oberrealschule), war am 6. Oktober 1914 als Oberleutnant im Ersten Weltkrieg in Noyon an der Oise gefallen. Karl wohnte einige Jahre mit seiner Mutter Gertrud Carstens, geb. Clausen (1880–1963) im Reihenhaus Busestraße 67. Seine Patentante war die Bremer Kindermalerin Agnes Sander-Plump.
Nachdem er 1933 das Abitur am Alten Gymnasium in Bremen erlangt hatte, absolvierte Carstens ein Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main, Greifswald, Dijon, München, Königsberg und Hamburg, das er 1936 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Mit einer Arbeit über den gutgläubigen Erwerb von Pfandrechten an Grundstücksrechten promovierte er 1938 zum Dr. jur. Nach der studienbedingten Rückstellung vom Wehrdienst leistete er im selben Jahr eine Wehrübung beim Flak-Regiment 26. Am Ende des Referendariats am Landgericht Bremen legte er im September 1939 das zweite Staatsexamen (wegen des Kriegsbeginns in verkürzter Form) ab.
Carstens nahm bis 1945 als Soldat bei der Flakartillerie am Zweiten Weltkrieg teil. Seine Militärzeit begann mit der Einberufung zur Reserve-Flak-Abteilung 252 in Bremen, die sich allerdings schon im Polen-Feldzug befand und nach Mecklenburg und Vorpommern verlegt worden war. Daher wurde er weitergeleitet und in Düsseldorf bei der 2. Batterie der Flak-Abteilung 407 zum Flugmelder ausgebildet. 1940 wurde er Unteroffizier, 1941 Wachtmeister der Reserve und 1942 Leutnant sowie Ordonnanzoffizier im Stab der Flak-Abteilung 262 der Luftwaffe. Von 1943 bis kurz vor Kriegsende war er als Ausbilder an der Flak-Artillerieschule III in Berlin-Heiligensee tätig.
Nach Kriegsende wurde er in Bremen als Rechtsanwalt zugelassen. Er begann seine Tätigkeit 1945 als Verteidiger beim Militärgericht der amerikanischen Besatzungsmacht und trat dann der Kanzlei Ahlers & Vogel bei. Daneben war Carstens von Juni 1945 bis 1947 als juristischer Hilfsarbeiter für Bürgermeister und Justizsenator Theodor Spitta (BDV, später FDP) tätig und wirkte auch an der Erstellung der Bremer Verfassung mit. Durch Vermittlung von Mitarbeitern des amerikanischen Militärgerichts erhielt Carstens 1948 ein Stipendium für ein Studium an der Yale-Universität in New Haven, das er 1949 mit dem Grad eines Master of Laws (LL.M.) beendete. Von 1949 bis 1954 war er Rechtsberater des Bremer Senats (unter Wilhelm Kaisen, SPD) und Bevollmächtigter Bremens beim Bund. Ab 1950 hatte er zudem einen Lehrauftrag an der Universität zu Köln, an der er sich 1952 mit einer Schrift über Grundsätze des US-amerikanischen Verfassungsrechts habilitierte und anschließend als Privatdozent für Staats- und Völkerrecht lehrte.
Carstens trat 1954 in den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland ein. Bis 1955 war er Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat in Straßburg. Danach war er im Auswärtigen Amt in Bonn tätig, für das er maßgeblich an der Aushandlung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beteiligt war, der 1957 als Teil der Römischen Verträge unterzeichnet wurde. Carstens übernahm 1958 die Leitung der politischen Abteilung „West I Europa“ und stieg 1960 zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt auf.
Nach der Veröffentlichung von Werken über Das Recht des Europarats (1956) sowie Die Errichtung des gemeinsamen Marktes in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Atomgemeinschaft und Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1957) wurde Carstens 1958 – neben seinem Amt als Ministerialdirektor – zum außerplanmäßigen Professor an der Universität Köln ernannt. Die Universität übertrug ihm 1960 die Leitung des neu errichteten Instituts für das Recht der Europäischen Gemeinschaften und berief ihn gleichzeitig zum „persönlichen Ordinarius“. Dort lehrte er bis zu seiner Wahl in den 7. Deutschen Bundestag (13. Dezember 1972 bis 13. Dezember 1976). Von 1970 bis 1972 leitete er außerdem das Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Bonn.
Carstens heiratete Veronica Prior am 23. Dezember 1944 in der Flak-Kaserne in Berlin-Schulzendorf. Sie wurde später Fachärztin für Innere Medizin, nutzte aber vorzugsweise homöopathische und naturheilkundliche Verfahren und praktizierte in Meckenheim bei Bonn, wo das Ehepaar Carstens seit 1973 wohnte. Die Ehe blieb kinderlos. Das Ehepaar gründete 1982 die Karl und Veronica Carstens-Stiftung mit dem Ziel der Förderung von Naturheilkunde und Homöopathie. Karl und Veronica Carstens waren evangelisch und engagierten sich in der örtlichen Kirchengemeinde.
Seine sterblichen Überreste wurden auf dem Riensberger Friedhof in Bremen bestattet (Grabnummer U 612) (). Dort fand später auch seine Frau Veronica Carstens ihre letzte Ruhe.
Im Sommersemester 1933 begann Carstens sein Jura-Studium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt. Er trat keiner Studentenkorporation bei, sondern bezog ein Kameradschaftshaus der Studentenschaft. Dadurch war er zum SA-Dienst verpflichtet. Im November 1936 wurde Carstens eine Studienbeihilfe der Landesschulbehörde Bremen entzogen. Nach eigenen Angaben war er von einem früheren Schulkameraden denunziert worden, den Hitlergruß wiederholt verweigert zu haben. Carstens verwies im Rückblick auch auf ein Schreiben der Landesschulbehörde, dass der Entzug der Studienbeihilfe mit seiner von ihm selbst im Oktober 1935 beantragten Entlassung aus der SA zusammenhänge. Für Gunnar Take weckt nicht nur die zeitliche Distanz Zweifel an der behaupteten Distanzierung vom Regime. Da Carstens wenige Tage später sein Examen ablegte, bezog er fortan ein Gehalt als Referendar. Dass er am 10. November 1937 die Mitgliedschaft in der NSDAP beantragte, erklärte Carstens später wiederholt mit politischem Druck, der auf ihn ausgeübt worden sei. So berichtet er in seinen Memoiren, der Präsident des Bremer Landgerichts, Karl Rüther, habe ihn unmissverständlich zum Eintritt in die NSDAP aufgefordert; ohne diesen sei seine Zulassung zum Assessorexamen gefährdet. Er, Carstens, habe jedoch die Einreichung der notwendigen Unterlagen über den 31. Dezember 1937 hinaus verschleppt, als wieder eine Aufnahmesperre für die NSDAP in Kraft getreten war. Gunnar Take sieht zwar Unstimmigkeiten mit und innerhalb der Verwaltung der NSDAP, verweist aber darauf, dass sich Carstens intensiv um Aufnahme bemüht und sogar einen zweiten Antrag gestellt habe. Carstens wurde rückwirkend zum Mai 1937 aufgenommen, erhielt die Mitgliedsnummer 5.736.988 und entrichtete alle fälligen Beiträge. Auch kassierte er als Blockhelfer im Oktober 1938 die Beiträge anderer Parteimitglieder. Tim Szatkowski verweist darauf, Carstens habe die Mitgliedsbeiträge kassiert, ohne selbst Parteimitglied zu sein. Der Aufnahmeantrag sei erst nach Kriegsausbruch genehmigt worden, als Carstens bereits Soldat war. Da die Mitgliedschaft für die Dauer des Kriegsdienstes ruhte, behauptete Carstens in seinem Entnazifizierungsverfahren 1948, er sei nie Parteimitglied gewesen. Die zuständige Spruchkammer Bremen stufte ihn unbeeindruckt als „Mitläufer“ ein und verhängte eine Strafzahlung in Höhe eines Monatseinkommens gegen den inzwischen als Rechtsanwalt tätigen Carstens. Auf Grund seiner Verbindungen zum Justizsenator gelang ihm eine Aufhebung des Sühnebescheids. Im Juni 1948 folgte die Spruchkammer Bremen Carstens’ Selbsteinschätzung, er habe nach dem Maß seiner Kräfte Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet. Eine „praktische Mitgliedschaft in der NSDAP“ habe nicht bestanden. Als seine NSDAP-Mitgliedschaft im Vorfeld der Wahl zum Bundespräsidenten diskutiert wurde, verwies Carstens auf den revidierten Spruchkammerbescheid. Während der Niederschrift seiner Memoiren seien Carstens, so der Eindruck Norbert Freis, jedoch Zweifel gekommen, ob seine Unterstützung der NSDAP, als die sein Verhalten habe angesehen werden müssen, gerechtfertigt gewesen sei.