Karl Franz Friedrich Brandt (* 8. Januar 1904 in Mülhausen, Elsass; † 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech) war ein deutscher Arzt, chirurgischer „Begleitarzt“ von Adolf Hitler, SS-Gruppenführer der Allgemeinen SS, SS-Brigadeführer und Generalleutnant der Waffen-SS sowie Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen. Er war der Ranghöchste unter den Angeklagten im Prozess gegen Mediziner im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses.
Karl Brandt wurde als Sohn des Offiziers Karl Julius Brandt und dessen Frau Katharina Emilie Elisabeth, geb. Lehnebach, in Mülhausen, Elsass geboren. Er legte sein Abitur in Dresden ab. 1922 begann er ein Studium der Medizin in Jena, das er zunächst in München, Berlin und Freiburg fortsetzte, dann im Sommersemester 1925 und ab dem Wintersemester 1926/27 in Freiburg, wo Brandt Vorlesungen bei Ludwig Aschoff, Erich Lexer und Alfred Hoche besuchte und sein Studium 1928 mit dem medizinischen Staatsexamen abschloss. 1929 wurde er bei Pädiater Carl Noeggerath an der Freiburger Universität promoviert; Titel der 50-seitigen Dissertation: Angeborener Verschluss der Gallenausfuhrgänge.
Während seiner chirurgischen Ausbildung an den
Bergmannsheil-Kliniken in Bochum liebäugelte Karl Brandt mit einer anschließenden ärztlichen Tätigkeit im Tropenkrankenhaus des berühmten Elsässer Arztes und späteren Friedensnobelpreisträgers Albert Schweitzer in Lambaréné im damaligen Französisch-Äquatorialafrika. Nach Brandts eigenen Aussagen im Nürnberger Ärzteprozess scheiterte dieses Vorhaben 1932 an einer fehlenden Genehmigung der französischen Behörden, da er keine französische Staatsbürgerschaft besaß und keine französische Wehrpflicht abgeleistet hatte.
Karriere im Nationalsozialismus
Karl Brandt trat zum 1. März 1932 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.009.617) und 1933 in die SA ein. Am 29. Juli 1934 wechselte er im Rang eines Sturmführers zur SS (SS-Nummer 260.353). 1933 operierte er den Hitler-Adjutanten Wilhelm Brückner nach einem Autounfall und führte eine sechswöchige Nachbehandlung durch. Dieser soll ihn bei Hitler lobend erwähnt haben.
Brandt war zudem Mitte der 1930er Jahre als chirurgischer Oberarzt an der Berliner Universitätsklinik tätig und war dort wohl auch Assistent von Ferdinand Sauerbruch, der ihm 1942 im Führerhauptquartier Werwolf wiederbegegnete.
Brandt übernahm die Leitung der Neuorganisation der Chirurgie in Berlin und schlug die Errichtung eines großen Gebäudes vor. Die existierenden Einrichtungen bezeichnete er in offen antisemitischer Diktion als Produkte jüdischen Einflusses in der Weimarer Republik.
Am 17. März 1934 heiratete er die Rekordschwimmerin Anni Rehborn aus München, die Hitler bereits seit 1925 kannte. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor, der spätere Chefarzt an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Duisburg, Karl Adolf Brandt (* 1935).
Am 14. Juni 1934 wurde Karl Brandt Hitlers Begleitarzt. Sein Stellvertreter war zunächst Werner Haase und später Hanskarl von Hasselbach. Karl Brandt gehörte mit seinem Freund Albert Speer und ihren Familien zum Kern der Menschen, die Hitler ständig auf seiner Privatresidenz, dem Berghof, umgaben.
Anfang November 1938 wurde Brandt von Hitler nach Paris geschickt, um die Behandlung des Botschaftssekretärs Ernst vom Rath zu übernehmen, der von dem jungen Polen Herschel Grynszpan aus Protest gegen die Deportation von dessen Eltern aus Deutschland angeschossen worden war. Sein Bericht über den Tod vom Raths lieferte Hitler und Goebbels den Vorwand für die Novemberpogrome 1938.
Ab dem 1. September 1939 war er zusammen mit Philipp Bouhler Hitlers Beauftragter für die massenhaften Morde der Aktion T4 im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ in den NS-Tötungsanstalten Hadamar, Schloss Grafeneck, Schloss Hartheim, Sonnenstein, Bernburg sowie in Brandenburg. Dokumentiert ist dies in einem Schreiben Hitlers, datiert auf den 1. September 1939, das wahrscheinlich aber erst im Oktober entstanden ist und Bouhler und Brandt als Beauftragte der Krankenmorde nennt (Deckname „Gnadentod“). 1940 wurde Brandt zum Honorarprofessor für Chirurgie an der Universität Berlin ernannt.
Am 28. Juli 1942 wurde Brandt zum Bevollmächtigten und ab 1943 zum Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen ernannt. In dieser Funktion sorgte er für die Koordination zwischen zivilem und militärischem Gesundheitswesen. Teil seiner Aufgaben war die „Schaffung von Bettenplätzen“ für Ausweichkrankenhäuser und Lazarette. Hierzu wurden in der später nach ihm benannten „Aktion Brandt“ auch Patienten von Heil- und Pflegeanstalten verlegt oder getötet.
Brandt wusste von einigen medizinischen Menschenversuchen in den Konzentrationslagern. Versuche zur Malaria förderte er, die zur Hepatitis A regte er selbst an. Am 5. September 1943 wurde er durch Erlass Hitlers zum Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens und zum Koordinator der medizinischen Forschung. Der Reichsärzteführer Leonardo Conti überlegte, seinen Rücktritt einzureichen, da Brandt ihn in seiner Machtfülle überholt hatte. Hitler lehnte dies ab. Brandts politische Beziehungen zu Speer machten ihm Bormann zum Feind.
In einer Intrige um Hitlers Leibarzt Theo Morell wurde Brandt zunächst als Begleitarzt entlassen. Am 16. April 1945 wurde er verhaftet. Hitler hatte erfahren, dass Brandt seine Frau mit Kind nach Thüringen vor den nahenden russischen Streitkräften in Sicherheit hatte bringen lassen, und befahl, ihn vor ein Standgericht zu stellen und zum Tode verurteilen zu lassen. Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel reichten ein Gnadengesuch ein. Himmler verzögerte seine Hinrichtung.
Der sogenannten Rattenlinie Nord folgend tauchte Brandt im Mai 1945 in Flensburg auf. Alliierte Truppen verhafteten ihn bald darauf zusammen mit der Regierung Dönitz in Flensburg.
Brandt wurde im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg angeklagt wegen 1. Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit, 2. Kriegsverbrechen, 3. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 4. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. „In der Urteilsbegründung ist besonders stark gewichtet worden, dass die von Anfang an geplante und in der zweiten Phase auch vollzogene Ausdehnung der sogenannten ‚Euthanasie‘-Aktion auf ‚Mischlinge (Halbjuden)‘, Juden, ‚unerwünschtes Volkstum‘ und KZ-Häftlinge auch ‚machtlose Menschenwesen anderer Nationalität‘ dem Morden ausgesetzt und Brandt sich mithin ‚der Ausrottung fremder Staatsangehöriger schuldig gemacht‘ habe.“
Das Urteil zum Tode durch den Strang erfolgte am 20. August 1947. Bis zuletzt fand Brandt als Hauptverantwortlicher für die Euthanasiemorde kein Wort des Bedauerns für die Opfer. Im Gegensatz zu den meisten anderen Tätern, die ihre Handlungen als Resultat von Befehl und Gehorsam verstanden wissen wollten, stand er zu dem, was er getan hatte: „Wie maßlos sind die Konflikte, die hinter dem Gehorchen sich verstecken. Ich habe den Menschenversuch nie als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Auch nicht dort, wo er ungefährlich ist. Aber ich bejahe aus Gründen der Vernunft seine Notwendigkeit.“