Appenzell Innerrhoden (Kürzel AI; im lokalen schweizerdeutsch Appezöll Inneroode, französisch Appenzell Rhodes-Intérieures, italienisch Appenzello Interno, rätoromanisch ) ist ein Kanton in der Deutschschweiz. Er zählt zur Region Nordostschweiz und zur Grossregion Ostschweiz. Der Hauptort ist Appenzell.
Appenzell Innerrhoden ist mit 173 Quadratkilometern nach Basel-Stadt der Kanton mit der zweitkleinsten Fläche.
Im Kanton werden 56,0 Prozent der Gesamtfläche als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Im Jahr 2020 wurden 6,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch 27 Betriebe biologisch bewirtschaftet.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden grenzt an die Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen.
Höchster Berg ist der Säntis (2502 m ü. M.) im Alpstein, auf dem sich die Grenzen der drei Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen treffen. Aufgrund der Zersplitterung des Kantons in drei Gebiete existieren sechs solcher Grenztreffpunkte. Der Säntis ist der südlichste und westlichste von diesen.
Die Einwohner des Kantons werden Innerrhoder bzw. mundartnah Innerrhöd(e)ler genannt. Sie gelten als konservativ und sind römisch-katholisch geprägt.
Per 30. September 2025 betrug die Einwohnerzahl des Kantons Appenzell Innerrhoden 16'214. Die Bevölkerungsdichte liegt mit 97 Einwohnern pro Quadratkilometer weit unter dem Schweizer Durchschnitt (221 Einwohner pro Quadratkilometer).
Der Ausländeranteil (gemeldete Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht) bezifferte sich am 30. September 2025 auf 13,0 Prozent, während landesweit 27,6 Prozent Ausländer registriert waren.
Per 31. Januar 2026 betrug die Arbeitslosenquote 0,9 Prozent gegenüber 3,2 Prozent auf eidgenössischer Ebene.
Faktische Amtssprache ist Deutsch. Die gesprochenen schweizerdeutschen Mundarten gehören dem Hochalemannischen und innerhalb dessen dem Ostschweizer Dialekt an. Sie heben sich einerseits durch zahlreiche ältere Lautungen und Wörter, anderseits durch eigene Neuerungen vom übrigen ostschweizerischen Dialektkontinuum ab.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist ein römisch-katholisch geprägter Kanton. Sein Gebiet trennte sich 1597 im Rahmen der Landteilung vom evangelisch-reformiert gewordenen Landesteil des nachmaligen Kantons Appenzell Ausserrhoden ab.
Laut einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik von 2018 bekennen sich 87,3 Prozent der Kantonsbevölkerung ab 15 Jahren zum Christentum: 74,5 Prozent sind römisch-katholischer Konfession (Bistum St. Gallen), 9,8 Prozent evangelisch-reformierter Konfession (Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell); und 3,0 Prozent gehören anderen christlichen Konfessionen an. Der Anteil anderer Religionsgemeinschaften in der Bevölkerung ab 15 Jahren beträgt 3,3 Prozent, während 9,4 Prozent sich als konfessionslos bezeichnen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden, seit 1513 wie Ausserrhoden ein Glied der Eidgenossenschaft, bildete vor der Gegenreformation zusammen mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden den Kanton Appenzell. Im Jahr 1597 teilte Appenzell sich friedlich in zwei Halbkantone (Landteilung), in das reformierte Appenzell Ausserrhoden und das katholisch gebliebene Appenzell Innerrhoden. Diese sind heute im Schweizer Ständerat mit jeweils nur einem statt mit zwei Sitzen vertreten. Sonst sind die «Halbkantone» heute eigenständige Kantone, wie die anderen Kantone der Schweiz auch.
Nachdem der Landsgemeinde-Kanton Appenzell im Mittelalter halbwegs demokratisch aufgebaut gewesen war, bildete sich seit dem 16. Jahrhundert wie in den anderen Kantonen in Innerrhoden zusehends eine elitäre Oberschicht aus, welche den Kanton selbstherrlich regierte, einzelne Familien beherrschten die Politik. Erst mit der Helvetik (vorübergehend und unter der Fremdherrschaft Frankreichs) und dann im 19. Jahrhundert bildeten sich wieder demokratischere Verhältnisse aus.
Appenzell Innerrhoden war nach einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. November 1990 der letzte Schweizer Kanton, der das 1971 auf eidgenössischer Ebene beschlossene Frauenstimmrecht gegen den Willen der (männlichen) Stimmbürger auch auf kantonaler Ebene einführen musste. Im April 1990 hatte sich die Landsgemeinde noch gegen die Einführung des Frauenstimmrechts ausgesprochen.
Die gegenwärtige Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell Innerrhoden datiert vom 24. Wintermonat [November] 1872. Sie wurde seither mehrmals geändert, so Ende des 20. Jahrhunderts, als der Gewaltenteilung grössere Nachachtung verschafft und die Gerichtsorganisation revidiert wurde. Die Landsgemeinde 2024 erliess eine neue Verfassung, doch ist diese noch nicht in Kraft.
Die jährlich – in der Regel am letzten Aprilsonntag – in Appenzell abgehaltene Landsgemeinde ist die Versammlung der stimm- und wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons und damit dessen oberstes Organ. Als Stimmrechtsausweis können Männer neben der papierenen Stimmkarte auch das sogenannte «Seitengewehr» vorzeigen, früher tatsächlich ein Gewehr, heute ein zumeist ererbter Degen, wahlweise auch ein Bajonett oder Säbel. Die Abstimmung erfolgt per Handerheben.
Jedes Gesetz unterliegt der Abstimmung an der Landsgemeinde (obligatorisches Referendum).