Die 26 Kantone (französisch cantons, italienisch cantoni, rätoromanisch chantuns, in der Deutschschweiz traditionell auch Stand, im Plural Stände, beziehungsweise in der Romandie auch état genannt) sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Begriff Kanton wird erstmals 1475 in einer Freiburger Akte verwendet.
Jeder Kanton hat seine eigene Kantonsverfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 49 bis 180 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat, Standeskommission) besteht je nach Kanton aus fünf oder sieben Mitgliedern. In jedem Kanton existiert ein zweistufiges Gerichtssystem (erste Instanz: Bezirksgericht, Amtsgericht, Kantonsgericht, Kreisgericht, Landgericht, Regionalgericht, Strafgericht, Zivilgericht; zweite Instanz: Obergericht, Kantonsgericht, Appellationsgericht), dem eine Schlichtungsbehörde (Friedensrichteramt, Vermittleramt) vorangestellt ist.
Alle staatlichen Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geregelt werden, gehören in die Kompetenz der Kantone, beispielsweise kantonales Staats- und Verwaltungsorganisationsrecht, Schulwesen, Sozialhilfe, Baurecht, Polizeiwesen, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht, zu grossen Teilen auch Gesundheitswesen, Planungsrecht, Gerichtsverfassung und anderes. In vielen Bereichen verfügen sowohl der Bund als auch die Kantone über Kompetenzen. Kantone sind wie die deutschen Länder derivative Völkerrechtssubjekte und können innerhalb ihrer Kompetenzen völkerrechtliche Verträge untereinander (sogenannte Konkordate) oder mit fremden Staaten schliessen (Art. 56 BV).
Die Kantone ihrerseits gewähren ihren Gemeinden eine gewisse Autonomie. Diese ist in der östlichen Schweiz tendenziell grösser als in der westlichen.
In zwei Kantonen – Glarus und Appenzell Innerrhoden – erlässt das Volk die kantonalen Gesetze an einer Versammlung aller Bürger, der Landsgemeinde. Im Kanton Appenzell Innerrhoden werden an der Landsgemeinde überdies die Mitglieder der kantonalen Regierung und der kantonalen Gerichte gewählt. In allen anderen Kantonen finden Wahlen und Abstimmungen an der Urne statt.
Wortherkunft und weitere Bezeichnungen
Die Bezeichnung «Kanton» für ein Glied der Eidgenossenschaft findet sich erstmals 1475 oder 1467 aus Freiburg belegt. Da cantone in Oberitalien seit dem 11. Jahrhundert für «Landesteil» steht, nimmt Walther von Wartburg an, das Wort sei von lombardischen Kaufleuten in die heutige Westschweiz gebracht worden, wo es dann als Kanton ins Deutsche und als canton ins Französische übernommen wurde. Italienisch cantone ist eine Vergrösserungsform von canto, was «Ecke, Rand, Winkel, Stück, Teil» bedeutet. Canto wiederum stammt von lateinisch canthus «eiserner Radreifen», das seinerseits ursprünglich vielleicht ein keltisches Wort war.
Vor und neben dem Wort Kanton – dieses wurde in der Deutschschweiz ab dem 17. Jahrhundert immer populärer und 1798 offiziell – gab und gibt es mehrere weitere Bezeichnungen für die Glieder der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Die früheste offizielle Bezeichnung war «Stett und Lender». Land hat sich bis heute in einigen Kantonen in «Landsgemeinde», «Landrat», «Landammann», «Land(es)statthalter», «Landschreiber», «Landgericht», «Landesarchiv» oder «Landesbibliothek» erhalten.
«Ort», ein zusammenfassender Begriff für die «Städte» und «Länder», findet sich erstmals 1426 in einem Zürcher Ratsbeschluss. Er lebt in den historischen Begriffen «achtörtige» und «dreizehnörtige Eidgenossenschaft» weiter.
«Stand» (französisch État) kam als ebenfalls neutraler Begriff für «Stadt» und «Land» im 16. Jahrhundert auf und erreichte im 18. Jahrhundert den Höhepunkt seiner Verwendung. In der heutigen Zeit klingt das Wort archaisch, findet sich aber in Zusammensetzungen wie «Ständemehr» und «Ständerat» auf Bundesebene sowie in der «Standeskommission», der «Standeskanzlei», dem «Standespräsidenten» und dem «Standesweibel» in der amtlichen Sprache gewisser Kantone.
«Staat» (französisch ebenfalls État) ist das lateinischstämmige Pendant zu Stand. Für die Kantone wurde es erst nach 1800 breiter angewendet und ist heute in zahlreichen Begriffen wie «Staatsanwalt», «Staatsarchiv», «Staatsbeitrag», «Staatskanzlei», «Staatspersonal», «Staatsrat», «Staatsschreiber», «Staatssteuer», «Staatsstrasse» oder «Staatsweibel» üblich.
Die sogenannten Urkantone, welche mit dem Bundesbrief von 1291 die Eidgenossenschaft begründet haben sollen, sind die Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone oft Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet. Die Vollmitglieder und erst recht die zugewandten Orte der Eidgenossenschaft waren noch eigenständige Staatengebilde.
Mit der Helvetischen Republik (1798–1803) bekam die Bezeichnung Kanton eine gewichtigere Verwendung. Im neu geschaffenen Einheitsstaat waren die Kantone jedoch blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätte, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona, ab 1802 für ein Jahr auch noch der Kanton Fricktal.
Mediation, Restauration, Regeneration
Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Zugewandte Orte wie zum Beispiel die Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg und weitere wurden teilweise gegen ihren Willen einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1833 spaltete sich der Kanton Basel-Landschaft in einem bewaffneten Konflikt vom Kanton Basel-Stadt ab, in der gleichen Zeit auch der Kanton Ausserschwyz von Schwyzer Zentrum (was aber nicht Bestand hatte). Die bislang letzten Spuren der Gebietszuteilungen des Wiener Kongresses wurden 1979 mit der Gründung des Kantons Jura (Jurafrage) und 1994 mit dem Übertritt des bernischen Amtsbezirks Laufen zum Kanton Basel-Landschaft (Kantonswechsel des Laufentals), beides Abspaltungen vom Kanton Bern, auf demokratischem Weg bereinigt; die Zukunft des Berner Juras könnte nochmal zu Veränderungen führen.
Als 1848 ein Bundesstaat gegründet wurde, wurde die Souveränität der Kantone eingeschränkt, und Bereiche wie Aussenpolitik, Zölle, Währung und Postwesen gingen an die Bundesgewalt über. Mit Industrialisierung und Wirtschaftswachstum wurde das staatliche Leben zunehmend komplexer, was weitere Zentralisierungen erforderlich machte und in Gebieten wie Zivilrecht, Strafrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht zu einer Vereinheitlichung des materiellen Rechts führte. Heute sind die Bereiche, in denen die Kantone wirklich noch autonom legiferieren können, ziemlich begrenzt. Es wird zunehmend von «Vollzugsföderalismus» gesprochen.
Heute wird die Zahl der Kantone mit 26, manchmal mit 23 angegeben. Der Grund ist, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft) aus historischen Gründen gelegentlich noch als Halbkantone bezeichnet werden. Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 gelten sie als Kantone mit halber Standesstimme (Art. 142 Abs. 4 BV). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant und hat keinen Einfluss auf die innere Autonomie.