An diesem Tag

Kammergericht

Höchstes ordentliches Gericht des Landes Berlin

Anúncio

Das Kammergericht (KG) ist das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Das Gericht ist aus dem Mitte des 15. Jahrhunderts durch den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. gegründeten Hof-Kammergericht hervorgegangen. Es wurde 1468 erstmals urkundlich erwähnt und gilt als das älteste noch arbeitende Gericht Deutschlands. Das neu erbaute Kollegienhaus diente ab 1735 als Sitz des Kammergerichts. Im September 1913 bezog es ein neues Dienstgebäude in der Schöneberger Vorstadt. Das Haus liegt in der Elßholzstraße 30–33 im Ortsteil Schöneberg des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, steht seit Juni 1993 unter Denkmalschutz und beherbergt auch andere Institutionen der Rechtspflege.

Geschichte des Kammergerichtes

Das Kammergericht ist das älteste deutsche Gericht mit ununterbrochener Tätigkeit. Urkundlich erwähnt wurde es erstmals 1468. Bereits in der Mitte des 14. Jahrhunderts war indes von des Kämmerers Kammer berichtet worden, die als Gericht in Tangermünde am Hof der Markgrafen von Brandenburg, die zugleich Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren, bestand. Seiner Rechtsprechung waren zum einen die Gegenstände und Personen unterworfen, die keinem Gerichtszwang unterlagen und nur vom Landesherrn selbst belangt werden konnten. Zum anderen war das Kammergericht später bis 1735 oberste gerichtliche Instanz in Kurbrandenburg bzw. im späteren Staat Preußen. Es entstand wegen des kurfürstlichen Privilegs, wonach gegen Urteile kurfürstlicher Gerichte keine Rechtsmittel an Reichsgerichten möglich waren (Ius de non appellando). Diese Institution diente als oberste Appellationsinstanz wegen der fürstlichen Gerichtsgewalt, die im Herrschaftsbereich des Kurfürsten anstelle der kaiserlichen Reichsgerichte (insbesondere des ab 1495 eingerichteten Reichskammergerichts) gegründet wurde.

Von 1698 bis 1735 hatte das Kammergericht seinen Sitz im alten Kollegienhaus an der Brüderstraße 1 in Kölln. Im Jahr 1735 wurde es unabhängig vom inzwischen königlichen Hof und bezog das neue Kollegienhaus an der Lindenstraße in der von König Friedrich Wilhelm I. erweiterten Friedrichstadt. Der König hatte hier durch Philipp Gerlach das erste große Verwaltungsgebäude seiner Regierungszeit erbauen lassen, um die verschiedenen zivilen, strafrechtlichen, geistlichen und ständischen Gerichte unter einem Dach zusammenzufassen. Seit dem späten 20. Jahrhundert ist das barocke Kollegienhaus Teil des Jüdischen Museums Berlin.

Ende des 18. Jahrhunderts gliederte sich das Kammergericht in das Hausvogteigericht (Bagatellsachen), den Instruktionssenat (mit Kriminal-Deputation und Zivil-Deputation, daneben Pupillenkollegium) und den Oberappellationssenat.

Ein bekannter Kammergerichts-Prozess im 18. Jahrhundert war das Revisionsverfahren des Predigers Johann Heinrich Schulz (genannt Zopfschultz) gegen seine Suspendierung vom Dienst (1792). In diese Zeit fällt auch die Tätigkeit von E.T.A. Hoffmann als Kammergerichtsrat in diesem Gebäude (1816). In einem anderen Prozess, der als Indiz für die Unabhängigkeit des Kammergerichtes gilt, unterlag der König, als er der Stadt Berlin die Kosten für das Pflastern der Wege aufbürden wollte.

Eines der bedeutenden Verfahren des Kammergerichtes im 19. Jahrhundert war der Polenprozess (1847). Er war der erste öffentliche politische Prozess Preußens, fand aber wegen der großen Zahl der Angeklagten nicht im Gerichtsgebäude statt, sondern im neuen Zellengefängnis Lehrter Straße.

1845 waren folgende Untergerichte dem Kammergericht zugeordnet:

Daneben bestanden eine Vielzahl weiterer, kleinerer Patrimonialgerichte. Im Laufe der Zeit wurden die königlichen Gerichte teilweise zu Land- und Stadtgerichten zusammengeschlossen. Gerichte I Klasse verfügten über mindestens drei Richter und konnten als Spruchkammer zusammenkommen, Gerichte II Klasse waren kleiner.

1849 wurde die Gerichtsorganisation in Preußen nach der Märzrevolution neu und systematisch geordnet. Die Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte vom 2. Januar 1849 hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf und richtete einheitlich Appellationsgerichte als Mittelinstanzen ein. Als Berliner Appellationsgericht diente das Kammergericht. Aus Traditionsgründen wurde es nicht in Appellationsgericht Berlin umbenannt, sondern behielt seinen Namen. Dem Kammergericht waren nun Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Kammergericht war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Der Sprengel des Kammergerichtes umfasste den Regierungsbezirk Potsdam ohne einen kleinen Teil des Kreises Beeskow-Storkow, einem Teil der Kreise Königsberg i. d. Neumark, Lebus und Lübben aus dem Regierungsbezirk Frankfurt und einen Teil des Kreises Jerichow aus dem Regierungsbezirk Magdeburg. Es bestanden dort 14 Kreisgerichte in fünf Schwurgerichtsbezirken.

Ab 1853 war das Kammergericht für alle Kapitalverbrechen in Preußen zuständig.

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahr 1879 waren dem Kammergericht neun Landgerichte (Berlin I und II, Cottbus, Frankfurt a. O., Guben, Landsberg a. W., Potsdam, Prenzlau und Neuruppin) zugeordnet. 1906 kam das neugegründete Landgericht Berlin III dazu.

Im Jahre 1913 erhielt das Kammergericht ein eigens errichtetes Gebäude am Heinrich-von-Kleist-Park (dem ehemaligen Botanischen Garten) in der Schöneberger Vorstadt (siehe unten).

Bis 1918 bestand als eine besondere Abteilung der Geheime Justizrat, vor dem die Mitglieder des preußischen königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand hatten. Außerdem bildeten sechs Richter des Kammergerichtes zusammen mit fünf Verwaltungsjuristen den Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte (vgl. § 17 GVG).

Eduard Tigges wurde 1922 Präsident des Kammergerichts. Er war gemeinsam mit dem Staatssekretär des Reichsjustizministeriums Curt Joël treibende Kraft der Weimarer Reform zum Ehegüterrecht und Anhänger der Zugewinngemeinschaft.

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
Kammergericht | World in Stories