An diesem Tag

Kabinett Scheidemann

Regierungskabinett der Weimarer Republik

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Das Kabinett Scheidemann war das erste Kabinett der Reichsregierung in der Zeit der Weimarer Republik. Es trat am 13. Februar 1919 zum ersten Mal zusammen. Es war verantwortlich bis 20. Juni 1919, es folgte das Kabinett Bauer. Das Kabinett Scheidemann war mit inneren Unruhen und der Frage nach der Annahme der alliierten Bedingungen des Friedensvertrags von Versailles konfrontiert. Da Philipp Scheidemann eine Unterzeichnung ablehnte, trat er zurück. Dies bedeutete das Ende des Kabinetts.

Aus der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ging die SPD mit 37,9 % als stärkste Partei hervor. Die USPD kam auf 7,6 % der Stimmen. Die stärkste bürgerliche Partei war die DDP mit 18,5 %, Zentrum und Bayerische Volkspartei kamen zusammen auf 19,7 %. Die DNVP kam auf 10,3 % und die DVP auf nur 4,4 %.

Gegen die SPD war eine Regierungsbildung kaum denkbar. Aber anders als von den einen gehofft und von den anderen befürchtet, war eine sozialistische Mehrheitsregierung nicht möglich. Eine sozialistische Minderheitsregierung war aber denkbar unrealistisch. Diese hätte unter ständigem Druck der bürgerlichen Opposition gestanden, und zudem waren die Gegensätze zwischen SPD und USPD zu groß. Denkbar wäre auch eine Regierung von SPD und DDP gewesen. Aber da die Demokraten befürchteten, von dem stärkeren Partner dominiert zu werden, lehnten sie diese Möglichkeit ab und brachten das Zentrum als dritten Koalitionspartner mit ins Spiel. Diese Weimarer Koalition bedeutete die Neuauflage der Zusammenarbeit im letzten Reichskabinett des Prinzen von Baden aus dem Oktober 1918. Die SPD machte zur Bedingung, dass die Koalitionspartner „die rückhaltlose Anerkennung der republikanischen Staatsform, eine Finanzpolitik mit scharfer Heranziehung von Vermögen und Besitz und tiefgreifende Sozialpolitik und Sozialisierung der hierzu geeigneten Betriebe“ mittragen würden. Mit der DDP wurde die SPD schnell einig. Im Zentrum gab es durchaus Stimmen, die eine Koalition mit der SPD ablehnten. Vor allem Matthias Erzberger ist gelungen, eine Mehrheit für die Beteiligung in der Zentrumsfraktion zu organisieren.

Vorübergehend setzte nach der Wahl zur Nationalversammlung der Rat der Volksbeauftragten seine Regierung fort, bis am 11. Februar Friedrich Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten ernannt wurde, der Philipp Scheidemann mit der Regierungsbildung beauftragte.

In verfassungsrechtlicher Hinsicht unterschied sich die Regierung von ihren Vorgängern und Nachfolgern. Sie wurde nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt gebildet. Viele Bestimmungen darin waren unklar. Ein großer Unterschied zu den Vorgänger- und Nachfolgekabinetten bestand darin, dass es sich um ein reines Kollegialorgan handelte. Der Ministerpräsident hatte keinerlei herausgehobenen Kompetenzen. Tatsächlich wurde er nicht einmal im Gesetz erwähnt. Erst in dem Erlass des Reichspräsidenten betreffend die Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden vom 21. März 1919 wurde die Position erwähnt. Der Reichsministerpräsident war daher eigentlich nur Moderator und Diskussionsleiter. Im Übrigen hatte es im Kaiserreich im Grunde nur den Reichskanzler als Reichsminister gegeben. Nunmehr waren dessen Kompetenzen auf die verschiedenen Minister aufgeteilt.

Für ihre Ministerien waren die Ressortchefs selbst verantwortlich. Durch die Konstruktion waren Streitigkeiten zwischen den Ministerien und den Ministern vorprogrammiert. Unklar war auch, wer die „Geschäfte des Reiches“ führte. Im Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt war dies der Reichspräsident. In dem Erlass vom 21. März war dies jedoch das Reichsministerium.

Die Reichskanzlei war ein bloßes Hilfsorgan des Ministerpräsidenten und des Kabinetts insgesamt, war aber kein Instrument, um den Einfluss Scheidemanns gegenüber den anderen Ministern zu erhöhen. Anfangs war Curt Baake, früher sozialdemokratischer Journalist, Leiter der Reichskanzlei. Ihm folgte am 3. März der Laufbahnbeamte Heinrich Albert.

Statt des traditionellen Titels Reichskanzler war Scheidemanns Amtsbezeichnung Präsident des Reichsministeriums oder Reichsministerpräsident. Die Ernennung Scheidemanns war völlig unumstritten. Scheidemann war ein guter Redner, aber eher konfliktscheu. Er sah sich im Kabinett als eine Art Moderator, vermittelte bei Streitigkeiten und erwies sich als pragmatisch und undogmatisch. Im Parlament vertrat er die Grundlinien der Regierung und stellte dabei zumeist das Gemeinsame in den Vordergrund.

Es gab hinsichtlich der sozialdemokratischen Minister eine deutliche personelle Kontinuität zum letzten Rat der Volksbeauftragten. Otto Landsberg wurde Justizminister. Gustav Noske, der wohl umstrittenste sozialdemokratische Politiker, war schon im Rat der Volksbeauftragten für Militärfragen zuständig und übernahm nun das Reichswehrministerium. Rudolf Wissell vom Gewerkschaftsflügel der SPD wurde Reichswirtschaftsminister. Problematisch war, dass er als solcher einen dogmatischen Kurs mit dem Ziel von strukturellen Veränderungen in Richtung Gemeinwirtschaft verfolgte und damit auf erheblichen Widerstand im Kabinett stieß. Auch Gustav Bauer kam aus den Gewerkschaften und hatte sich als Experte für den Arbeitsschutz hervorgetan. Bereits im Kabinett von Max von Baden leitete er das neue Reichsarbeitsministerium, dem er auch während der Revolution und in der Regierung Scheidemann vorstand. Ähnliches galt auch für Robert Schmidt, der 1918 Unterstaatssekretär im Reichsernährungsamt gewesen war und nun das Reichsernährungsministerium übernahm. Eduard David galt vor dem Krieg als einer der führenden Köpfe des revisionistischen Flügels der SPD. Er war 1918 Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt gewesen und hatte zusammen mit Karl Kautsky begonnen, die Kriegsschuldfrage zu untersuchen. Als Minister ohne Portefeuille blieben Friedens- und Kriegsschuldfrage seine Hauptaufgabe.

Das Zentrum hatte mit Matthias Erzberger, Johannes Bell und Johannes Giesberts drei Minister im Kabinett Scheidemann. Matthias Erzberger kam aus den christlichen Gewerkschaften und hatte in der Endphase des Krieges als Staatssekretär und Leiter der deutschen Waffenstillstandskommission eine wichtige Rolle gespielt. Als Minister ohne Geschäftsbereich war er weiterhin mit den Friedensverhandlungen betraut und war darüber hinaus eine der zentralen Figuren des Kabinetts. Bell übernahm das Reichskolonialministerium und Giesberts das Reichspostministerium. Beide spielten aber kaum eine nennenswerte Rolle in der Regierung.

Von der DDP gehörten Hugo Preuß, Georg Gothein und Eugen Schiffer dem Kabinett an. Preuß war Professor für Staatsrecht und seit November 1918 Staatssekretär im Reichsamt des Inneren. Er war mit dem Entwurf der neuen Reichsverfassung beauftragt und war im Kabinett Scheidemann Innenminister. Dort spielte er über selten behandelte Verfassungsfragen hinaus kaum eine Rolle und ließ sich bei den Sitzungen meist vertreten. Gothein war Handelskammersyndikus gewesen und im Kabinett Scheidemann zunächst Minister ohne Geschäftsbereich, dann Reichschatzminister. Er spielte im Kabinett eine Rolle als liberales, marktwirtschaftliches Gegengewicht zu Wissell. Schiffer hatte früher den Nationalliberalen angehört und hatte schon im Kaiserreich Karriere in der Regierung als Staatssekretär des Reichsschatzamtes gemacht. Vor allem als Finanzfachmann, weniger als Parteivertreter wurde er ins Kabinett berufen. Er trat im April 1919 zurück. Seine Nachfolge trat Bernhard Dernburg an, der im Kaiserreich Staatssekretär im Reichskolonialamt gewesen war.

Obwohl Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau nicht der DDP angehörte, wurde der Berufsdiplomat dieser Partei zugerechnet. Er wurde zum Außenminister berufen. Keiner Partei zugeordnet war Oberstleutnant Joseph Koeth, als Sachkenner Reichsminister für wirtschaftliche Demobilmachung. Mit dem Ende der Demobilmachung und der Auflösung seines Ministeriums trat er am 30. April 1919 zurück. Der preußische Kriegsminister Oberst Walther Reinhardt gehörte dem Kabinett an, hatte aber dort kein Stimmrecht. Der Leiter des Marineamtes Vizeadmiral Maximilian Rogge hatte offiziell weder Sitz noch Stimmrecht, nahm aber dennoch ständig an den Sitzungen teil. Nach Auflösung des Reichsmarineamtes und Gründung der Admiralität trat im März 1919 Konteradmiral Adolf von Trotha an seine Stelle und wurde auch offiziell Mitglied des Kabinetts.

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