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Königreich Preußen

Ehemaliger europäischer Staat (1701–1918), ab 1871 Teil des Deutschen Reichs

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Königreich Preußen bezeichnet die monarchische Ordnung und den Namen des Staates Preußen, der sich im 18. Jahrhundert aus den Besitzungen der brandenburgischen Hohenzollern entwickelt hatte. Die Reihe der preußischen Könige begann 1701 mit der Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg und endete 1918 mit dem Sturz Wilhelms II. in der Novemberrevolution. Hauptstadt Preußens war Berlin.

Der östliche Teil des mittelalterlichen Deutschordensstaats Preußen existierte von 1525 bis 1701 als Herzogtum Preußen zwischen Polen und Litauen. Sein Name ging auf den baltischen Volksstamm der Prußen (Altpreußen) zurück. Seit 1871 größter Gliedstaatstaat des Deutschen Reichs, entstand 1918/19 aus der Monarchie der parlamentarisch-demokratische Freistaat Preußen.

Die Königskrönung des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg fand 1701 in dem seiner Familie durch Erbschaft 1618 zugefallenen Herzogtum Preußen statt. Anders als in dem ökonomisch und machtpolitisch bedeutenderen Brandenburg, das der Lehnshoheit des Römisch-deutscher Kaisers unterstand, war Friedrich in dem außerhalb der Reichsgrenzen liegenden Herzogtum ein souveräner Landesherr, nachdem sein Vater, Kurfürst Friedrich Wilhelm, es 1660 aus der Lehnshoheit des polnischen Königs hatte lösen können. Da der Westteil des einstigen Ordenstaats aber weiterhin der polnischen Krone unterstand, konnte sich Friedrich I. nur König in Preußen nennen. Erst nachdem sein Enkel Friedrich II. infolge der polnischen Teilung von 1772 auch in den Besitz Polnisch Preußens gelangt war, trugen er und seine Nachfolger den Titel König von Preußen.

Die Entwicklung des preußischen Staats war eingebettet in die europäische Gesellschaftsentwicklung. Das bedeutet, dass jede Entwicklung, die sich in Preußen vollzog, stets zeitgleich oder zumindest verzögert die Strömungen von außen aufnahm und auf die spezifisch preußischen Bedürfnisse anpasste. Eine autonome Eigenentwicklung aus sich heraus fand folglich nicht statt, sondern der Staat und die Gesellschaft wandelte sich nach isomorphischen Gesichtspunkten nach den Vorgaben der gesellschaftlichen Vorreiter aus den Niederlanden, Frankreich und England.

Der Beginn der modernen europäischen Staatenentwicklung in der Frühen Neuzeit führte zunächst über die Säkularisierung öffentlicher Macht unter Hinausdrängung der Katholischen Kirche aus allen weltlichen Machtbereichen im Zeitalter der Renaissance. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen war, gingen die so gestärkten weltlichen Territorialfürsten daran, sich einen eigenen Unterbau zu schaffen, der die vorhandenen ständisch geprägten Verwaltungsstrukturen überformte. Dieser Prozess begann im 17. Jahrhundert, maßgeblich programmatisch definiert im Leviathan und war um 1750 in Preußen abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der preußische Staat ein Schwacher Staat. Die schwach entwickelte Staatlichkeit galt gleichermaßen für alle damaligen Staaten weltweit. Bereits zu dieser Zeit entwickelte sich in Preußen eine prägnante Ausformung eines Rechtsstaats, die zu dieser Zeit als vorbildlich galt (vgl. Müller-Arnold-Fall). Getragen wurde der Staat vornehmlich von seiner professionalisierten Beamtenschaft. Der preußische Staat trug daher Züge eines typisierten Beamtenstaats mit ausgeprägter Bürokratie, was eine geregelte Aktenführung, Schriftlichkeit, Unbestechlichkeit und weitere Merkmale nach Max Webers Modell einbezog. Da die Amtsträger ihr Handeln unzureichend legitimieren mussten, galt der preußische Staat zeitwährend auch als Obrigkeitsstaat.

Danach führte das Wirken neuer geistiger Strömungen dazu, dass weitere bürgerliche Einflussgruppen in das Zentrum der Macht drängten und Mitsprache forderten. Daraus ergab sich, nach langwierigen innenpolitischen Kämpfen zwischen den monarchischen Kräften und Reformern im Zeitraum von 1790 bis 1850, der preußische Verfassungsstaat.

Der Staatscharakter wandelte sich in dem Zeitraum nicht nur politisch, sondern auch durch seinen stetigen Aufgaben-, Ausgaben- und Personalaufwuchs institutionell. Zunächst war der Staat aber nicht viel mehr als ein Privatinstrument des Landesfürsten zur Sicherung seiner Machtstellung nach innen und außen. In Preußen wurden zeitweise 90 Prozent der Staatsmittel nur für die Armee verwendet. Während bereits mehr als 100.000 Mitglieder als quasi-öffentliche Mitarbeiter im Armeedienst ihren Dienst verrichteten, bestand die Verwaltung um 1750 aus weniger als 1000 Personen. Dieses Missverhältnis bedingte, dass der preußische Staat zeitwährend und auch in der Nachbetrachtung als Militärstaat oder auch Militärmonarchie eingestuft wurde.

Später erweiterten sich die Funktionen dieses Ordnungsstaats, je stärker die Gesellschaft sich entwickelte. Neue Standards, Technologien bedingten neue Aufgabenfelder, die vom Staat unter Leitung der Administration erschlossen wurden.

Der Staat im Sinne eines heute üblichen Sozialstaats oder auch Wohlfahrtsstaats begann sich erst in den letzten Dekaden um 1900 in Ansätzen zu entwickeln. Bis dahin waren ordoliberale Vorstellungen im Staatsbereich vorherrschend.

Ausgehend von einem angesammelten monarchischen Territorienkonglomerat (Composite Monarchy), entwickelte sich der Zentralstaat erst nach und nach. Die preußischen Staaten des 18. Jahrhunderts hatten sämtlich eigene überkommene innere Verwaltungsstrukturen gebildet, die seit dem Spätmittelalter und der Ausbildung des Ständewesens entstanden waren. Die lokalen und regionalen (ständischen) Akteure dieser Strukturen wie zum Beispiel die Kreisorganisationen, Kreisausschüsse oder Kreistage innerhalb eigener Landschaften bestanden bis zu Beginn der preußischen Reformen fort. Auch die immediatären Städte, die Güter des landsässigen Adels mit allen darauf befindlichen Dörfern, Vorwerken und Menschen sowie die Ämter der Domänengüter des Königs bildeten zusammen die örtliche und überörtliche Verwaltungsebene unter dem sich ausprägenden Gesamtstaat und seinen eigenen Provinzialinstitutionen. Die häufige Kleinteiligkeit dieser organisch verwachsenen Strukturen und auch deren tradierte und fortwährende Erhaltungsbestrebungen durch ihre Mitglieder im Austausch mit den zentralen Staatsstrukturen lähmten den politischen Prozess. Neuerungen und Veränderungen vollzogen sich langsam und mühselig. Um 1800 führte dies zu allmählichen fundamentalen Veränderungbestrebungen, die von der Staatsspitze aus angeschoben wurden.

Die preußischen Landesteile wurden 1815–1818 im Zuge der Verwaltungsreformen nach den gewonnenen Freiheitskriegen gegen Napoleon und den Territorialgewinnen im Zuge des Wiener Kongresses 1815 in eine moderne Organisation aus Provinzen, Regierungsbezirken und Landkreisen überführt.

Der Staat Preußen gliederte sich ähnlich wie die Staaten heute auch in eine gesamtstaatliche Ebene, eine Länderebene (Provinzen) und eine kommunale Ebene mit örtlichen und überörtlichen Aufgabenbezügen.

Staatsform und Staatsoberhaupt

Die Preußische Monarchie war von 1701 bis 1848 eine absolute Monarchie. Staatsoberhaupt war der preußische König, der seinen Anspruch auf das Königsamt als Erbrecht der Dynastie der Hohenzollern von Geburt an durch Gottesgnadentum innehatte. Das fürstliche Haus bildete den Kern der Staatlichkeit, ehe im Bürgerlichen Zeitalter europaweit der moderne Anstaltstaat die Monarchie aus dem Zentrum des Staats verdrängte. Die auffälligste Abweichung der Monarchie zu einem modernen Staat war die Rolle die der preußische Hofstaat im Regierungsgefüge innehatte. Das dort angesiedelte Kabinett des Königs, von dem aus dieser mittels Ministervorträgen und schriftlichen Berichten regierte, hatte aufgrund seiner Machtfülle eine Sonderstellung inne, die zwischen öffentlichem und privaten Raum stand und damit noch aus staatsrechtlicher Perspektive als vormodern gilt.

Der eigentliche Verdrängungsprozess der Monarchie aus den staatlichen Institutionen begann in Preußen mit den erfolglosen Abwehrversuchen gegen die Auswüchse der Französischen Revolution, die mit der Pillnitzer Deklaration begann und in der Schlacht bei Jena und Auerstedt einen für die Monarchie ersten negativen Höhepunkt erlebte. Der Restaurierung absoluter Königsmacht nach 1815 folgten Vormärz und die 1848er Revolution, die der Königsmacht nun auch konstitutionell verankert die Schranken wies.

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