Das Königreich Großbritannien entstand am 1. Mai 1707 durch den Act of Union, das die Vereinigung der Königreiche England und Schottland sowie ein gemeinsames Parlament und eine gemeinsame Regierung in der Westminster vorsah. Beide Länder waren bereits seit 1603 in Personalunion miteinander verbunden. Bereits seit dem Mittalter herrschten die Könige von England außerdem über das Fürstentum Wales (siehe Gesetze zur Eingliederung von Wales 1535–1542) und die Lordschaft, das spätere Königreich Irland. Durch die staatsrechtliche Vereinigung mit letzterem infolge des Act of Union 1800 ging das Königreich Großbritannien am 1. Januar 1801 im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland auf.
Das Parlament von Schottland und das Parlament von England wurden aufgelöst. An ihrer Stelle entstand das neue Parlament von Großbritannien. Beide Länder erhielten Sitze im House of Commons und im House of Lords. Schottland hatte nur etwa 4000 Wähler und war damit nahezu auf den Rang eines großen pocket borough zurückgestuft: Es entsandte 45 Abgeordneten ins House of Commons und 16 Representative Peers ins House of Lords. Die schottischen Abgeordneten unterstanden weitgehend dem Einfluss der Krone, sodass die Königin Anne und ihre Nachfolger jeden unliebsamen Gesetzentwurf im House of Commons mithilfe des House of Lords zu Fall bringen konnten. Das Vetorecht der Krone wurde seit 1707 nicht mehr angewandt. Da der Act of Union die presbyterianische Kirche anerkannte, galt die anglikanische Kirche in Schottland als nonkonformistisch. Großbritannien hatte somit zwei Staatskirchen.
Ab 1714 bestand eine Personalunion mit Kurhannover, auch Großbritannien–Hannover genannt.
Die Grundlagen des Britischen Empire waren schon vor der Gründung des Königreichs Großbritannien gelegt worden. Daher hatte es bereits 1707 Kolonien in Nordamerika und der Karibik: Barbados und Jamaika. Zudem bestanden zahlreiche Handelskompanien zum Zweck der Besiedlung und wirtschaftlichen Entwicklung beanspruchter Gebiete. Das Königreich erweiterte seinen kolonialen Raum und Einflussbereich um Gebiete in Nordamerika (Kanada), Australien, West-Afrika sowie auf dem indischen Subkontinent (Kalkutta, Ceylon), und überführte das Empire, das im 19. Jahrhundert seinen Hochpunkt erreichen sollte, in seine zweite Phase. Es musste zwar die Loslösung der 13 amerikanischen Kolonien hinnehmen, die sich zu den Vereinigten Staaten von Amerika zusammenschlossen und sich im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg behaupteten, konnte aber das Spanische Kolonialreich als erste Weltmacht der Neuzeit ablösen und sich gegen andere aufstrebende Seemächte Europas wie das Frankreich oder die Niederlande durchsetzen.
Der Status der Verbindung Englands und Schottlands ist umstritten. Laut dem Historiker Günter Barudio stellte der Act of Union eine Realunion dar, in der die beiden Partner ein gemeinsames Staatsoberhaupt und gemeinsame Institutionen haben, aber nicht in einem beiden übergeordneten Rechtssubjekt aufgehen. Rechtswissenschaftler Georg Jellinek und Oliver Dörr bezeichnen die Vereinigung als einen der ersten Fälle einer Inkorporation durch den Beitritt Schottlands zum Königreich England: Im Act of Union zeige sich ein so deutliches Übergewicht der englischen Rechts- und Verfassungsordnung, dass man von einem Fortbestand des englischen Staates ausgehen müsse, der lediglich um die schottischen Territorien erweitert wurde. In der britischen Rechtsprechung, prominent in MacCormick v. Lord Advocate wird jedoch der Fall als eine Gründung eines neuen Staates beschrieben, da beide vorherigen Staaten aufhörten zu existieren. Ebenso als Staatsgründung sieht es ein Forschungsbericht des Scottish Parliamentary Corporate Body, ein Organ des schottischen Parlamentes. Diese Ansicht legten auch Rechtswissenschaftler wie David Walker ihren Ausführungen zum Act of Union zugrunde.
Über die offizielle Bezeichnung des Staates bestand auf gesetzgeberischer Ebene keine Einigkeit. Im Act of Union 1707 wird an einigen Stellen ein United Kingdom of Great Britain („Vereinigtes Königreich Großbritannien“) genannt. Hingegen ist im Union with Scotland (Amendment) Act 1707 (der die Formalitäten des Zusammenschlusses regelt) und im Protestant Religion and Presbyterian Church Act 1707 (der den unveränderten Status der Church of Scotland festschreibt) durchgehend vom Kingdom of Great Britain („Königreich Großbritannien“) die Rede.
bis 1707: Königreich England, Geschichte Englands, Liste der Herrscher Englands
1707 bis 1800: Geschichte des Königreichs Großbritannien
1801 bis 1927: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland und Geschichte des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland
seit 1927: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
zur geschichtlichen Entwicklung des englischen Rechts: Common Law bzw. anglo-amerikanischer Rechtskreis
Britische Geschichte im 17. und 18. Jahrhundert. eden.one