Julius Sebastian Streicher (* 12. Februar 1885 in Fleinhausen bei Augsburg; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Publizist und Politiker (DSP, NSDAP).
Julius Streicher war ab 1925 NSDAP-Gauleiter von Mittelfranken (1936 umbenannt in Gau Franken).
Er war Gründer, Eigentümer und Herausgeber des antisemitischen politpornografischen Hetzblattes Der Stürmer. Der herausgebende Verlag blieb bis Kriegsende in Streichers Eigentum und machte ihn zum mehrfachen Millionär. Zudem war Streicher 1933 Herausgeber des Nürnberger NS-Parteiorgans Fränkische Tageszeitung. Wegen Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Arisierungen verlor er 1940 all seine Parteiämter.
Streicher gehörte zu den 24 im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg Angeklagten und wurde 1946 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt und hingerichtet.
Familie, Jugend und Erster Weltkrieg
Streicher war eines von neun Kindern des Volksschullehrers Friedrich Streicher und dessen Frau Anna Streicher, geborene Weiss. Nach Abschluss der achtjährigen Volksschule absolvierte er ebenfalls eine Ausbildung zum Volksschullehrer. Von 1904 bis zu seiner Dienstentlassung 1923 arbeitete er in diesem Beruf. Bereits als Lehrer sei er durch Jähzorn und diktatorisches Gehabe aufgefallen, so der ehemalige Schüler und spätere SPD-Reichstags- und Bundestagsabgeordnete Josef Felder. Im Jahr 1909 ließ sich Streicher nach Nürnberg versetzen, wo er 1913 Kunigunde Roth, die Tochter eines Bäckers und Brauers in Bamberg, heiratete. Mit ihr hatte er zwei Söhne, Lothar (* 1915) und Elmar (* 1918). Kunigunde Streicher starb 1943. Im Mai 1945 heiratete er Adele Tappe, die seit Mai 1940 seine Sekretärin gewesen war.
Im Ersten Weltkrieg meldete er sich freiwillig zum Kriegsdienst beim 6. Bayerischen Reserve-Infanterie-Regiment. Er war Adjutant bei der Gebirgs-MG-Abteilung und erst Gefreiter, ab 1917 Leutnant der Reserve bei den Radfahrtruppen, wo er wegen Disziplinlosigkeit verwarnt wurde. An der Westfront sowie in Rumänien und Italien erhielt Streicher das Eiserne Kreuz zweiter und erster Klasse.
Ab Februar 1919 war er Mitglied des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, einer antisemitisch-völkischen Organisation. Im Januar 1920 trat er der daraus hervorgegangenen ebenfalls antisemitischen Deutschsozialistischen Partei (DSP) bei, deren Wochenzeitung Deutscher Volkswille er herausgab, und war von April 1920 bis 1921 Mitglied des DSP-Reichsvorstandes. Um 1921 wohnte Streicher eine Zeitlang im Forsthaus von Ipsheim, von wo aus er zu Versammlungen im Bereich des Aischgrunds fuhr und dort gegen Juden und Sozialisten gerichtete Reden hielt. Nach einer Rede Streichers am 26. März 1922 in Neustadt an der Aisch wurde dort eine Ortsgruppe der Deutschen Werkgemeinschaft gegründet, woraus am 16. März 1923 die dortige NSDAP-Ortsgruppe hervorging, deren Chronik auch den Antisemitismus Streichers dokumentiert. Nach der Auflösung der DSP im Herbst 1922 gründete Streicher am 20. Oktober 1922 in Nürnberg in Anwesenheit Adolf Hitlers die Ortsgruppe der NSDAP. In seinem nach seiner Verhaftung am Ende des Zweiten Weltkriegs verfassten „politischen Testament“ schilderte Streicher die Begegnung mit Hitler – die anders als von ihm dargestellt nicht die erste gewesen war – als „größte[n] Ruf in meinem Leben“. Daneben war die NSDAP nach einer Zeit voller Rückschläge das wirkungsvollste Vehikel für Streichers Politik und Anschauungen. Zudem hatte Hitler ihm angeboten, seine Schulden – Streichers Zeitung befand sich in finanziellen Schwierigkeiten – zu begleichen und ihm einen Kredit zu gewähren. Er wurde fortan einer von Hitlers ergebensten Gefolgsleuten. 1923 nahm er am Hitler-Ludendorff-Putsch teil.
Entlassung als Lehrer und weiteres Wirken bis 1933
Nachdem er bis dahin sowohl bei seinen politischen als auch bei seinen antisemitischen Betätigungen stets von der Schulbürokratie gedeckt worden war, war er nun unhaltbar geworden und wurde vom Schuldienst suspendiert. Die förmliche Entlassung als Volksschullehrer folgte 1928, er erhielt jedoch weiterhin zwei Drittel seines Gehalts. Seit 1923 war er ausschließlich politisch tätig. Gemeinsam mit Hermann Esser und Max Amann verdrängte er Alfred Rosenberg aus der Leitung der Großdeutschen Volksgemeinschaft, einer Tarnorganisation, die die Geschäfte der verbotenen NSDAP in Bayern weiterführte. Wegen „nationalkommunistischer Umtriebe“ erließ Staatskommissar Gustav von Kahr am 12. Januar 1924 einen Schutzhaftbefehl gegen Streicher, der eine Woche später verhaftet und bis Ende Februar in Landsberg inhaftiert wurde. Streicher war Mitglied des Nürnberger Stadtrats und von 1924 bis 1932 auch Abgeordneter im Bayerischen Landtag, zunächst im Völkischen Block (April bis August 1924) und ab August 1925 als Angehöriger der neu gebildeten NS-Fraktion. Damit hatte er Immunität vor Strafverfolgung erlangt, die jedoch mehrmals aufgehoben wurde. Ein früher Vertrauter Streichers, der von Parteigenossen als „geistiger Leiter des Nürnberger Gaues“ angesehen wurde, war Ludwig Franz Gengler. Wegen „fortgesetzten Vergehens der Beleidigung in Tateinheit mit einem fortgesetzten Vergehen der üblen Nachrede“ wurde Streicher am 16. Dezember 1925 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV) ließ prüfen, inwieweit „Der Stürmer“ gegen deutsches Recht verstieß, und dokumentierte dessen verfälschte und sinnentstellende Zitate aus dem Talmud, darunter die Behauptung, der Talmud fordere zu sexuellem Missbrauch und zu Ritualmorden auf und gestatte Juden den Meineid vor nichtjüdischen Gerichten. Als genug belastendes Material beisammen war, klagte der CV Streicher und den „Stürmer“-Redakteur Karl Holz an. In diesem „Talmudprozess“ verurteilte das Schwurgericht Nürnberg Streicher und Holz am 4. November 1929 wegen „Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft“ zu Gefängnisstrafen, Holz zu 3½ Monaten, Streicher zu 2 Monaten. Der von der Anklage benannte Gutachter im Prozess war der Rabbiner Max Eschelbacher. Die Verteidigung benannte Erich Bischoff als Gutachter.
Gegen den Nürnberger Oberbürgermeister Hermann Luppe (DDP) führte Streicher, unterstützt von seinem Vertrauten, dem Arzt, NSDAP-Propagandisten und „Stürmer“-Redakteur Fritz Hülf (1899–1976), einen reichsweit beachteten Prozess, bei dem er sich der Taktik der Diffamierungen und Verleumdungen bediente. Luppe bekam letztendlich Recht und konnte sich bis 1933 im Amt behaupten.
Ein weiteres Beispiel für den Umgang Streichers mit seinen Gegnern ist der in der Freiwirtschaftsbewegung engagierte Nürnberger Pädagoge Benedikt Uhlemayr. Unter Anwendung von Gewalt bekämpfte ihn Streicher seit Mitte der 1920er Jahre. Uhlemayr erlag 1942 den Verletzungen, die „Streichers Schergen“ ihm im Gefängnis und später auf offener Straße zugefügt hatten.
Von 1932 bis 1945 war Streicher Mitglied der NSDAP-Fraktion des Reichstags. In der NSDAP war er mit Sitz in Nürnberg von 1925 bis 1940 Gauleiter des Gaues Mittelfranken, später umbenannt in Gau Franken. In dieser Eigenschaft gab er sich schon in den 1930er Jahren den Titel „Frankenführer“. In der SA hatte er den generalähnlichen Rang eines Obergruppenführers. Streicher stand in innerparteilicher Konkurrenz zu Nürnbergs Oberbürgermeister Willy Liebel, der stets um einen äußerlich korrekten Anschein bemüht war und Distanz zu Streicher hielt. Dieser reklamierte in Franken die unbedingte Führungsrolle in der Partei und im Gau.
Streicher ging besonders scharf gegen Juden vor und setzte dabei auch frühzeitig und demonstrativ auf äußerlich sichtbare Zeichen des Antisemitismus. Auf sein Betreiben hin wurde 1933 in Nürnberg eine junge Frau, die mit einem Nürnberger Juden befreundet gewesen war, öffentlich angeprangert. Diese Vorgehensweise gegen so genannte „Rassenschänder“ und „ehrvergessene“ Frauen wurde in den Sommermonaten des Jahres 1935 bis zur Verkündung der Nürnberger Blutschutzgesetze reichsweit praktiziert. Hintergrund war die so genannte Imprägnierungstheorie, die Streicher von dem völkischen Schriftsteller Artur Dinter übernommen und radikalisiert hatte. In einer Rede erläuterte Streicher am 1. Dezember 1934, das Sperma eines Juden sei „artfremdes Eiweiß“, das beim Geschlechtsverkehr mit einer „arischen“ Frau in ihr Blut gelange und von da ihre Seele vergifte: Bereits nach einem einzigen solchen Sexualkontakt sei sie quasi jüdisch imprägniert und könne keine „arischen“ Kinder mehr gebären, sondern nur noch „Bastarde“. Das Rassenpolitische Amt der NSDAP bezeichnete diese Theorie als „Irrlehre“ und setzte darauf, vermeintlich gemischtrassische Nachkommen zu verhindern. Die Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden rassistischen Überzeugungen innerhalb der NSDAP zogen sich von den Nürnberger Gesetzen bis zur Wannseekonferenz 1942 hin.