An diesem Tag

Joseph Süß Oppenheimer

Deutscher Finanzmakler und Bankier

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Joseph Ben Issachar Süßkind Oppenheimer (kurz Joseph Süß Oppenheimer, auch – späterhin diffamierend – Jud Süß; geboren vermutlich Februar oder März 1698 in Heidelberg, Kurpfalz; gestorben am 4. Februar 1738 in Stuttgart, Herzogtum Württemberg) war Hoffaktor des Herzogs Carl Alexander von Württemberg. Nach dessen Tod wurde Oppenheimer als Opfer eines Justizmordes aufgrund judenfeindlicher Anschuldigungen hingerichtet und sein Leichnam sechs Jahre lang in einem Käfig zur Schau gestellt.

Joseph Süß Oppenheimer diente u. a. als historische Vorlage für Wilhelm Hauffs Novelle Jud Süß von 1827 und Lion Feuchtwangers Roman Jud Süß von 1925; die Nationalsozialisten nutzten die Geschichte 1940 propagandistisch für den antisemitischen Film Jud Süß.

Joseph Süß Oppenheimer wuchs in Heidelberg in bürgerlichen Verhältnissen in einer angesehenen jüdischen Kaufmannsfamilie auf. Von 1713 bis 1717 unternahm er Reisen nach Amsterdam, Wien und Prag. Die Berufe, die Juden zur damaligen Zeit ergreifen durften, beschränkten sich weitgehend auf Handels- und Finanztätigkeiten. Der Landbesitz oder die Mitgliedschaft in Zünften war ihnen in der Regel verboten. So begann Oppenheimer erfolgreich, sich seinen Lebensunterhalt in der Pfalz als Privatfinanzier zu verdienen; auch das Eintreiben von Schulden gehörte zu seinen ersten Tätigkeiten. Mit der Vergabe von Krediten an verschuldete Adlige stieg er gesellschaftlich auf; er sprang immer dann ein, wenn Banken sich weigerten, den aufwändigen Lebenswandel der Geldsuchenden zu finanzieren.

Als Finanzmakler und Bankier brachte er es schnell zu Wohlstand und Ansehen. Er arbeitete unter anderem für den pfälzischen und den kölnischen Kurfürsten. Bei einer Heiratsvermittlung im Auftrag des Herzogs Eberhard Ludwig von Württemberg lernte er 1732 in Wildbad dessen Cousin Carl Alexander kennen, der unter chronischem Geldmangel litt. Noch im selben Jahr ernannte dieser Oppenheimer zu seinem Hof- und Kriegsfaktor.

Als Herzog Carl Alexander nach Eberhard Ludwigs Tod am 31. Oktober 1733 Herzog von Württemberg wurde, war Oppenheimer für ihn so wichtig geworden, dass er ihm einen weiten Entscheidungsspielraum in Wirtschafts- und Finanzfragen des Landes einräumte. 1736 wurde Oppenheimer zum Geheimen Finanzrat und politischen Ratgeber des Herzogs berufen und stieg schnell weiter auf. Herzog Carl Alexander war lange vor der Thronbesteigung vom protestantischen zum katholischen Bekenntnis übergetreten. In seiner vierjährigen Regierungszeit (1733–1737) regierte also ein katholischer Fürst, beraten von einem Juden ohne volle Bürgerrechte, über eine protestantische Bevölkerung, was erhebliche Spannungen erzeugte.

Um die desolaten Finanzen des Landes mit dem absolutistischen Repräsentations- und Geldbedarf des Herzogs Carl Alexander in Einklang zu bringen, führte Oppenheimer zahlreiche Neuerungen im Sinne eines merkantilistischen Wirtschaftssystems ein. Er gründete eine Tabak-, Seiden- und Porzellanmanufaktur und auch die erste Bank Württembergs, die er selbst betrieb. Er besteuerte Beamtenbezüge und verkaufte gegen hohe Gebühren Handelsrechte für Salz, Leder und Wein an Juden. Daneben handelte er mit Edelsteinen, Edelmetallen, pachtete die staatliche Münze, veranstaltete Lotterien und andere Glücksspiele und vermittelte in Rechtsstreitigkeiten.

Herzog Carl Alexander beschloss die von Oppenheimer vorgeschlagenen Maßnahmen und Reformen in absolutistischer Machtvollkommenheit ohne die Zustimmung der protestantischen Württembergischen Landstände, obgleich diesen nach dem Tübinger Vertrag, der auch als württembergische Verfassung galt, das Recht der Steuerbewilligung zugestanden hätte. Vor dem Hintergrund dieser politischen und konfessionellen Spannungen weckten Oppenheimers erfolgreiche Staatssanierung, sein Wohlstand und seine rigide Geld- und Steuerpolitik bei vielen Landesbeamten und Bürgern Neid, Hass und antijüdische Ressentiments. Da sich Oppenheimer dieser Spannungen bewusst war, wollte er aus dem Dienst des Herzogs ausscheiden, was ihm aber verboten wurde. Er werde ihn für vogelfrei erklären lassen, wenn er weggehe, soll der Herrscher gedroht haben.

Als Herzog Carl Alexander am 12. März 1737 vermutlich an einem Lungenödem unerwartet verstarb, begann eine „konservative Revolte“ (Hellmut G. Haasis) gegen seine fortschrittliche Finanz- und Wirtschaftspolitik. Da somit auch der Schutz Oppenheimers durch den Herzog entfiel, wurde er noch selbigen Tages vom Kommandanten der Bürgerwehr, Major von Röder, festgenommen und unter Hausarrest gestellt.

Gleich nach Oppenheimers Verhaftung wurde auch sein gesamtes Personal verhaftet, seine Wohnung versiegelt und sein gesamtes Vermögen konfisziert, private und geschäftliche Schriftstücke wurden beschlagnahmt. Seine Wohnungseinrichtung sowie alle seine Wertgegenstände, soweit sie sich in Württemberg befanden, wurden bereits am 18. August 1737, ein halbes Jahr vor seiner Verurteilung, öffentlich versteigert oder verkauft.

Am 30. März 1737 wurde er in einer Kutsche unter strenger Bewachung eines Generals von 2 Offizieren und 60 Dragonern zuerst in verschärfte Einzelhaft auf die Burg Hohenneuffen verbracht, wo auch ein erstes provisorisches Verhör stattfand. Am 30. Mai wurde er auf die Festung Hohenasperg verlegt, wo er seinen Hungerstreik fortsetzte. Die Anklage lautete auf Hochverrat, Majestätsbeleidigung, Beraubung der staatlichen Kassen, Amtshandel, Bestechlichkeit, Schändung der protestantischen Religion und sexuellen Umgang mit Christinnen. Man warf ihm unter anderem vor, er habe sich an einer Vierzehnjährigen vergangen. Deren Jungfräulichkeit wurde jedoch von zwei Hebammen bestätigt. Die 20 Jahre jüngere Luciana Fischer, eine Christin und älteste Tochter einer vornehmen Familie, hatte mit Oppenheimer ein Verhältnis. Mit ihm wurde auch sie verhaftet und in neun Verhören ausgehorcht. Als sie im Zuchthaus in Ludwigsburg am 14. September 1737 mit einem Sohn niederkam, gab sie die sexuelle Beziehung zu. Der Säugling starb um die Jahreswende 1737/38 im eisigen Zuchthaus. Dem Vater wurden Geburt und Tod verschwiegen. Die ihm zur Last gelegten Frauengeschichten wurden rasch unter den Teppich gekehrt, als sich herausstellte, dass sich unter seinen Verhältnissen auch Damen der Ehrbarkeit befanden. Für andere Anklagepunkte, die auf antijüdischen Klischees beruhten, lagen keine Beweise vor. Die Verteidigung von Oppenheimer übernahm der Hofgerichtsadvokat Andreas Michael Mögling. Er verfasste eine Verteidigungsschrift, die nachweislich dem Sondergericht vorgelegt wurde. Das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagende Gericht nahm sie jedoch nicht zur Kenntnis, weil das am 9. Januar 1738 gefällte Todesurteil bereits vorher feststand. Die Verteidigungsschrift wurde aus den Prozessakten entfernt. Sie war zwar zuvor aus einer Abschrift (in der Universitätsbibliothek Tübingen) bekannt, doch erst 2011 gelang es dem Württembergischen Hauptstaatsarchiv, das bis dahin sich im privaten Besitz befindende und deshalb unbekannte Original zu erwerben. Bei der Urteilsverkündung wurde auf Benennung von Straftaten und eine Begründung verzichtet. Das Todesurteil unterzeichnete Herzog Carl Rudolf, der Vormund von Carl Alexanders minderjährigem Sohn Carl Eugen, am 25. Januar 1738. Er soll dabei angeblich gesagt haben: „das ist ein seltenes Ereigniß, daß ein Jud für Christenschelmen die Zeche bezahlt“. Am 30. Januar wurde der ausgezehrte Oppenheimer (er hatte das Essen verweigert, weil es nicht koscher war) nach Stuttgart ins Herrenhaus am Marktplatz verlegt, wo man zum Tode Verurteilte bis zur Hinrichtung verwahrte.

Man stellte Oppenheimer in einem rot gestrichenen Käfig zur Schau und versprach, ihn zu begnadigen, falls er zum Christentum übertrete, was er jedoch ablehnte. Vor seinem Tod sprach er das Schma Israel. Mardochai Schloß, der Vorsteher der jüdischen Gemeinde, durfte ihm Beistand leisten, ein Rabbiner wurde ihm jedoch vorenthalten.

Am 4. Februar 1738, dem Tag der Hinrichtung, wurde massive militärische Präsenz gezeigt: 1200 Soldaten riegelten den Marktplatz ab, 600 weitere sicherten die Hinrichtungsstätte, Bürgerwachen liefen Patrouille und es gab verschärfte Kontrollen an allen Stadttoren. Gegen 9 Uhr morgens trat das 13-köpfige Gericht zur Verkündigung des einstimmig gefassten Urteils im Herrenhaus zusammen. Der zum Skelett abgemagerte Oppenheimer warf sich auf die Knie und bat ein letztes Mal um Gnade, allerdings vergebens. Seine Henkersmahlzeit rührte er nicht an. Danach wurde er in den Schinderkarren gezerrt. Den Zug zum Galgenberg außerhalb Stuttgarts eskortierten 120 Grenadiere. Oppenheimer betete unablässig. Die Zehn Gebote hatte er sich mit einem schwarzen Schnupftuch um die Stirn gebunden. Auch widerstand er den beiden Geistlichen, die ihn bis zuletzt zum Christentum bekehren wollten. An der Hinrichtungsstätte wurden Tribünen errichtet, „eigens auch Buden für Cavalliers und Dames“, um vor Sonne und Regen zu schützen. Inmitten des Platzes ragte der zwölf Meter hohe eiserne Galgen auf hohem Fundament empor: der höchste im ganzen Deutschen Reich. Über 49 Leitersprossen mussten erklommen werden. Oben hing ein rot gestrichener eiserner Käfig. Ihn hatten mehr als 50 Stuttgarter Schlossermeister und Gesellen anzufertigen, damit sie nach der damaligen Zunftordnung nicht für unehrlich erklärt werden konnten. Vier Henkersknechte schoben den Verurteilten die Leiter hinauf, wo er oben nicht gehenkt, sondern mit einem Strick erdrosselt wurde. Für die Vollstreckung hatte man einen französischen Henker verdingt. Danach wurde die Leiche in den Käfig gehoben und das Gehäuse mehrfach verschlossen. Zur Einschüchterung und Warnung an alle Juden beließ man den Leichnam im Käfig, der später in eine Balkonbrüstung umgeschmiedet wurde.

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