Josef Fritzl (* 9. April 1935 in Amstetten) ist ein rechtskräftig verurteilter österreichischer Straftäter, der seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung gefangen hielt. Während dieser Zeit missbrauchte und vergewaltigte er sie vielfach und zeugte mit ihr insgesamt sieben Kinder. Drei dieser Kinder hielt er von ihrer Geburt an bis 2008 ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen.
Bereits 1977 soll Fritzl seine damals elfjährige Tochter erstmals vergewaltigt haben. Er hielt seine 1966 geborene Tochter vom 28. August 1984 bis zum 26. April 2008 in einer Wohnung unterhalb seines Hauses im niederösterreichischen Amstetten gefangen und vergewaltigte sie vielfach. Daraus stammen sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb, was das Gericht als Mord durch Unterlassung wertete, und drei vom Täter als Pflegekinder adoptiert wurden. Die übrigen drei Kinder lebten von der Geburt bis zu ihrer Freilassung im April 2008 in der Kellerwohnung.
Der Fall wurde aufgeklärt, nachdem eines der im Keller aufgewachsenen Kinder, eine zum Zeitpunkt der Befreiung 19 Jahre alte Frau, wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung vom Täter ins Krankenhaus gebracht worden war und die Ärzte dort nach ihrer Identität und derjenigen ihrer Mutter fragten, woraufhin Fritzl auch seine übrigen Opfer freiließ. Der Öffentlichkeit hatte er stets erklärt, seine Tochter sei zu einer Sekte geflohen und habe die adoptierten Kinder vor seiner Haustür ausgesetzt. Mit einer Freiheitsberaubung von fast 24 Jahren handelt es sich um einen der schwersten Fälle dieser Art in der Kriminalgeschichte Österreichs. Fritzl wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Josef Fritzl wurde 1935 als Sohn von Josef Fritzl senior († 1944) und Maria Nenning († 1980) geboren. Als seine Mutter im April 1945 wegen eines tätlichen Angriffes auf einen Polizisten als Kriminelle ins KZ Mauthausen eingewiesen wurde und bis zur Befreiung im Mai 1945 dort verblieb, war Josef Fritzl bei Pflegeeltern untergebracht.
Nach der Pflichtschule besuchte er eine Höhere Technische Lehranstalt (HTL) in St. Pölten mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik. Sein erster Arbeitgeber war die VÖEST in Linz. Im Alter von 21 Jahren heiratete er eine 17-jährige Küchengehilfin. Zwischen 1969 und 1971 konstruierte er für eine Baustofffirma in Amstetten Betonrohrmaschinen. Den Behörden liegen Gerichtsakten vor, nach denen er wegen Vergewaltigung einer 24-Jährigen und der versuchten Vergewaltigung einer 21-Jährigen im Jahre 1967 zu einer Strafe von 18 Monaten verurteilt wurde und auch tatsächlich im Kerker saß. Diese Strafen wurden jedoch nach 15 Jahren aus dem Register gelöscht. Von 1973 bis 1996 betrieb er zusammen mit seiner Ehefrau ein Gasthaus mit Fremdenzimmern und Campingplatz in Unterach am Attersee. In den 1980er Jahren kam es dort zu einer großteils misslungenen und wenig später zu einer erfolgreichen Brandlegung. Ein anfänglicher Verdacht der Brandstiftung gegen Fritzl und einen seiner Söhne erhärtete sich nicht und das Verfahren wurde eingestellt. Der Gasthof wurde wieder aufgebaut. Fritzl besaß neben dem Haus, in dem er selbst wohnte, fünf weitere Häuser in verschiedenen Gemeinden in Niederösterreich, die er vermietete. Ein Konkursverfahren war anhängig, um die Liegenschaften verwerten zu können.
Mit seiner 1939 geborenen Ehefrau hat er sieben Kinder. Von seinem Umfeld wurde er teilweise als „liebevoller Opa“ beschrieben, gegenüber der Familie soll er sehr autoritär gewesen sein.
Im Mai 2017 wurde bekannt, dass Fritzl im Gefängnis seinen Familiennamen geändert hat. Der Österreichische Presserat sieht in der Nennung des neuen Namens den Persönlichkeitsschutz Fritzls verletzt und dessen körperliche Sicherheit in der Justizanstalt durch neu ankommende Strafgefangene gefährdet.
Im Mai 2024 wurde Fritzl nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems vom Maßregelvollzug in den Normalvollzug verlegt, da von ihm keine Gefährlichkeit mehr ausgehe, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache. Eine Entlassung komme aber nicht in Betracht, weil von einer deliktsfreien Lebensführung nicht ausgegangen werden könne. Gleichzeitig wurde bekannt, dass Fritzl unter einer fortgeschrittenen Demenz leidet.
Fritzl lockte am 28. August 1984 seine damals 18-jährige Tochter unter einem Vorwand in den Keller, betäubte sie, fesselte sie mit Handschellen und sperrte sie in einen eigens als Zelle vorbereiteten Raum ein. Einen Tag später wurde sie als vermisst gemeldet. Etwa einen Monat nach ihrem Verschwinden präsentierte der Vater einen Brief, in dem die Tochter darum bat, dass nicht nach ihr gesucht werden solle.
In den folgenden Jahren wurden nach damaligen Aussagen Fritzls immer wieder Kinder der angeblich abgängigen Tochter vor dem Haus abgelegt. Drei davon wurden danach von den „Großeltern“ aufgenommen. Alle sieben Kinder, darunter ein Zwillingspaar, waren von Fritzl durch den inzestuösen Missbrauch seiner Tochter gezeugt und von dieser im Keller geboren worden. Einer der beiden Zwillingsbrüder starb drei Tage nach der Geburt und soll später von Fritzl verbrannt worden sein. Die älteste, 1988/89 geborene Tochter sowie ein 1989/90 geborener und ein 2002 geborener Sohn wurden gemeinsam mit ihrer Mutter im Keller gefangen gehalten, die anderen Kinder, eine 1992 und eine 1993 geborene Tochter sowie der überlebende 1996 geborene Zwillingssohn, wohnten seit ihrem Säuglingsalter als Adoptiv- beziehungsweise Pflegekinder bei Fritzl und seiner Ehefrau Rosemarie, nachdem der Täter in allen drei Fällen ein angebliches Hinterlassen der Babys durch seine vermisst gemeldete Tochter inszeniert hatte.
Bezüglich der vermeintlichen Enkelkinder gelang es Fritzl immer wieder, gegenüber der Jugendwohlfahrt die Wahrheit zu verbergen. Am 19. Mai 1993 meldete er, dass eine seiner Töchter vor der Wohnungstür ein neun Monate altes Kind gefunden habe. Fünf Tage nach der Entdeckung kam ein Beamter zu der Erkenntnis, dass das Baby fachmännisch in einem Krankenhaus entbunden worden sein müsse. Am Ende des Jahres 1993 beantragte das Ehepaar Fritzl die Obsorge für das Mädchen, die am 1. Juli 1994 gewährt wurde. Am 16. Dezember des gleichen Jahres fand Frau Fritzl ein weiteres, zehn Monate altes Kind und erhielt angeblich eine halbe Stunde später einen Anruf ihrer Tochter Elisabeth, obwohl das Ehepaar mittlerweile über eine Geheimnummer verfügte. Auch als am 3. August 1997 ein drittes Pflegekind dazukam, schöpften die Beamten keinen Verdacht. Insgesamt gab es zwischen 1993 und 2007 nach Angaben der Amstettener Bezirkshauptmannschaft 21 „dokumentarische Kontakte“, aber nur sechs Hausbesuche, den letzten im Jahr 1997.
Im Keller des Hauses musste man fünf Räume durchqueren, um in den Werkraum zu gelangen, in dem sich der Eingang zum Kellergefängnis befand. Dieser war dort hinter einem Regal versteckt. Die Räume waren mit zwei hintereinander liegenden, etwas über einen Meter hohen, massiven Türen versperrt. Sie wogen etwa 300 Kilogramm und bestanden aus einem mit Stahlblech verkleideten Rahmen, der nach dem Einbau mit Beton gefüllt wurde. Der Schließmechanismus war mit einem Zahlencode über eine Funkfernsteuerung zu bedienen. Bei der ersten Einvernahme gab Fritzl den Code bekannt. Laut seiner Aussage wären die Türen im Notfall von innen mit bereitliegendem Werkzeug zu öffnen gewesen. Andeutungen des Angeklagten, dass sich der elektronisch gesteuerte Mechanismus nach einiger Zeit von selbst öffnen sollte, konnten jedoch nicht nachgewiesen werden.
Die fünf Räume besaßen eine Höhe von etwa 1,7 Metern und eine Gesamtfläche von etwa 60 Quadratmetern. Sie waren nicht in einer Ebene angelegt, es gab Niveauunterschiede zwischen den Räumen. Von der ersten Tür führte ein etwa fünf Meter langer, schmaler Gang zu einem weiteren Schlupfloch. Ein Raum wurde als Lager benutzt, in dem auch Lebensmittel für einen längeren Zeitraum verstaut werden konnten. Die Räume waren mittels Gummimatten schalldicht gemacht, das anfänglich kolportierte Vorhandensein einer Gummizelle erwies sich jedoch als Gerücht. Ein weiterer Raum war mit einer Kochnische, Waschbecken, Dusche, WC und einem kleinen Tisch ausgestattet. Zusätzlich gab es zwei Schlafräume. Die Räume waren mit dem, was Fritzl für nötig hielt, häuslich eingerichtet. In den Schlafräumen standen jeweils zwei Betten. Zur Lagerung der Nahrungsmittel existierten auch ein Kühlschrank und eine Tiefkühltruhe. Zusätzlich gab es eine Waschmaschine, einen Fernseher mit Videorekorder und ein Radio. Als die Ermittler die Räumlichkeiten betraten, waren diese in einem gepflegten Zustand. Demgegenüber schrieb der Spiegel: „Die Sanitäranlagen seien von Schimmel überzogen gewesen, das Klo eine Zumutung. Ein einziger Entlüftungsschacht mit Ventilatoren raube einem Menschen in diesem Gefängnis die Luft. Die Gefangenen müssen sich demnach überwiegend im Liegen und Sitzen aufgehalten haben.“