An diesem Tag

John Marshall Harlan

US-amerikanischer Bundesrichter

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John Marshall Harlan (* 1. Juni 1833 im Boyle County, Kentucky; † 14. Oktober 1911 in Washington, D.C.) war ein amerikanischer Jurist und von 1877 bis zu seinem Tod Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Er wurde in Nachfolge von David Davis zum 44. Richter in der Geschichte des Gerichts berufen und war einer der ersten Verfassungsrichter in den USA, der einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaft erlangt hatte. Seine juristische Bildung beruhte also im Gegensatz zu seinen meisten Vorgängern und Kollegen nicht, wie damals üblich, auf einem bloßen Lehrverhältnis in einer Anwaltskanzlei.

Bekannt wurde er vor allem durch die kontroverse Entscheidung des Gerichtshofs im Mai 1896 im Fall Plessy v. Ferguson, mit welcher der Oberste Gerichtshof die Gesetzgebung zur Rassentrennung in den Südstaaten für verfassungsgemäß erklärte. Harlan, selbst ein ehemaliger Sklavenhalter, lehnte die 7-zu-1-Entscheidung als einziger Richter ab. In seiner Minderheitsmeinung sagte er voraus, dass das Urteil als Schande in die Geschichte des Gerichts eingehen würde. Der auf dem Urteil basierende Grundsatz „Separate but equal“, der in den folgenden Jahrzehnten die juristische und soziale Grundlage für die Rassentrennung definierte, wurde 1954 durch die Entscheidung Brown v. Board of Education aufgehoben.

Harlans Amtsdauer von 34 Jahren zählt zu den längsten in der Geschichte des Obersten Gerichtshofs. Kennzeichnend für sein Wirken als Richter war, dass er in rund einem Viertel seiner in den Urteilen abgegebenen Stellungnahmen eine andere Position als die Mehrheit seiner Kollegen vertrat. Er zählt damit zu einer Reihe von Richtern in der Geschichte des Gerichts, die auf Grund ihrer oft von der Richtermehrheit abweichenden Meinung als great dissenter („große Abweichler“) bezeichnet werden, und gilt als einer der herausragendsten Verfassungsrichter in der Geschichte der Vereinigten Staaten.

John Marshall Harlan wurde am 1. Juni 1833 in eine Familie der sogenannten Pflanzer-Aristokratie geboren. Ihre Vorfahren waren 1687 als Quäker in Delaware angekommen. Die Harlans besaßen umfangreiche Ländereien und rund ein halbes Dutzend Sklaven für Arbeiten im Haushalt und zur Pflege der umliegenden Gartenanlagen. Eine Reihe von Familienangehörigen hatte im Laufe der Familiengeschichte einflussreiche Positionen in der Politik der Kolonien und späteren US-Staaten eingenommen. Sein Vater James Harlan war Anwalt und zwei Wahlperioden lang Abgeordneter des US-Kongresses. Später war er in Kentucky als Politiker in verschiedenen Ämtern tätig, unter anderem als Justizminister (Attorney General). Seine Mutter Eliza Shannon Davenport entstammte einer ortsansässigen Farmerfamilie. 1822 hatten seine Eltern geheiratet. Sie benannten ihr sechstes von insgesamt neun Kindern nach John Marshall, einem prominenten ehemaligen Vorsitzenden Richter am Obersten Gerichtshof.

Harlan besuchte zunächst eine Privatakademie in Frankfort, Kentucky, da es zur damaligen Zeit noch keine staatlichen Schulen in seinem Heimatstaat gab. Anschließend studierte er bis 1850 am Centre College in Danville. Nebenbei beschäftigte er sich in der Anwaltspraxis seines Vaters mit juristischer Literatur. Seinen Abschluss in Rechtswissenschaft an der Transylvania University in Lexington erwarb er 1852. Zur damaligen Zeit war eine universitäre Ausbildung keine Voraussetzung für eine Tätigkeit als Anwalt oder Richter, da die als Law Schools bezeichneten juristischen Fakultäten erst im Entstehen waren. Die Ausbildung von Juristen erfolgte vielmehr in der Regel durch ein Lehrverhältnis in der Kanzlei eines bereits praktizierenden Rechtsanwalts. Ein Jahr nach seinem Examen erwarb Harlan seine Anwaltszulassung. Von 1854 bis 1856 war er als Anwalt in der Praxis seines Vaters in Frankfort tätig. 1856 heiratete er Malvina French Shanklin, zusammen hatten sie drei Söhne und drei Töchter.

Berufliche und politische Karriere

Wie sein Vater war er anfangs Mitglied der Whig Party. Die Ansichten der Whigs hinsichtlich einer starken Zentralregierung prägten auch seine späteren juristischen Positionen. Nach der Auflösung der Partei war er in mehreren anderen Parteien aktiv, unter anderem den Know-nothings (einer rassistischen Geheimgesellschaft, die sich vor allem den Kampf gegen weitere (nicht-protestantische) Einwanderung verschrieben hatte). Trotz dieser mehrfachen Wechsel war seine Haltung zur Sklaverei zu dieser Zeit eindeutig: Er unterstützte sie vorbehaltlos und sah eine mögliche Abschaffung als Verletzung privater Eigentumsrechte. Im Jahr 1858 wurde er im Franklin County in Kentucky zum Richter gewählt und war in diesem Amt bis 1861 tätig. 1859 kandidierte er für einen Sitz im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten, verlor die Wahl jedoch knapp. Zwei Jahre später zog er nach Louisville und gründete dort mit einem Partner eine Anwaltspraxis.

Mit dem Beginn des Bürgerkrieges im Jahr 1861 meldete er sich zum Dienst in der Armee der Union und stieg während des Krieges bis zum Brevet-Rang eines Colonel auf. Auf der einen Seite unterstützte er zwar weiterhin vorbehaltlos die Sklaverei, setzte sich aber durch seinen Dienst für den Norden vor allem für den Erhalt der Union ein. Im Konflikt zwischen diesen beiden Positionen waren wahrscheinlich vor allem zwei Gründe entscheidend für seine Unterstützung der Nordstaaten. Zum einen sah er den Erhalt der Union in der bestehenden Form als essentiell für die Zukunft seines Heimatstaates Kentucky und die der anderen Bundesstaaten an. Zum anderen ging er zumindest zu Beginn des Krieges noch vom Fortbestehen der Sklaverei auch über den Krieg hinaus aus. Er hatte zunächst seinen Rückzug angekündigt für den Fall, dass Präsident Abraham Lincoln die Erklärung zur Abschaffung der Sklaverei unterzeichnen würde. Nach Bekanntgabe der Proklamation im September 1863 blieb er jedoch zunächst im Dienst, obwohl er die Erklärung als „verfassungswidrig und null und nichtig“ bezeichnete. Er verließ die Armee erst mehrere Monate später, um sich nach dem Tod seines Vaters um seine Familie zu kümmern. Dabei übernahm er für kurze Zeit die Kanzlei seines Vaters in Frankfort.

In der Folgezeit widmete er sich wieder seiner Karriere und war von 1863 bis 1867 Justizminister des Staates Kentucky. 1866 veranlasste er in dieser Funktion eine Anklage wegen Verletzung des Kentucky Slave Code gegen John M. Palmer, der als General der Nordstaaten-Truppen männliche Sklaven rekrutiert hatte, um diesen mit ihren Familien die Freiheit zu ermöglichen. Nach dem Ende seiner Amtszeit zog er erneut nach Louisville, um dort als Anwalt zu praktizieren. Ab 1870 war hier unter anderem sein Freund Benjamin H. Bristow, der wahrscheinlich großen Einfluss auf Harlans spätere Ablehnung der Sklaverei hatte, für kurze Zeit sein Kanzleipartner. Nach dem Inkrafttreten des 13. Verfassungszusatzes, mit dem 1865 die Sklaverei offiziell abgeschafft wurde, entließ er im Dezember 1865 die Sklaven in seinem eigenen Haushalt in die Freiheit. Gleichwohl lehnte er den 13. Verfassungszusatz und die Abschaffung der Sklaverei weiterhin ab.

Nachdem Einfluss und Bedeutung der Whigs ab etwa 1860 deutlich gesunken waren und Harlan 1867 die Wiederwahl zum Justizminister Kentuckys verloren hatte, stand er für seine weitere politische Laufbahn vor der Entscheidung zwischen den Demokraten und den Republikanern. Da die Demokraten zur damaligen Zeit, entgegen Harlans eigenen Ansichten, eine Stärkung der Kompetenzen der Einzelstaaten forderten, trat er 1868 der Republikanischen Partei bei und blieb bis zu seinem Tod deren Mitglied. Entsprechend der Haltung seiner Partei wurde er in den folgenden Jahren ein erbitterter Gegner der Sklaverei und nannte sie 1871 die „höchste Form der Willkürherrschaft, die jemals auf dieser Erde existierte“, den Ku-Klux-Klan bezeichnete er als „Feinde aller Ordnung“. Er kommentierte dabei den grundlegenden Wandel in seinen Ansichten mit den Worten

In den Jahren 1871 und 1875 kandidierte er für seine Partei als Gouverneur seines Heimatstaates, verlor jedoch in beiden Fällen die Wahl.

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