Johann Weinlob (auch Johann Weinlöben, Johann Weinleb, Johann Weinleben, Johann Weinlaub; * in Treuenbrietzen, Kurfürstentum Brandenburg; † 10. Februar 1558 vermutlich in Berlin) war ein märkischer Jurist und Kanzler des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg, für den er die Reformation in Brandenburg mit einführte. Er wurde in der Nikolaikirche (Berlin) beigesetzt.
Weinlob war verheiratet mit Margaretha Ohne(n).
Aus der Ehe sind nach Holtze die Sohne Johann und Joachim sowie die Töchter Ursula, Anna und Margarethe hervorgegangen:
Johann Weinleben. († 1583). Johann Weinleben studierte in Frankfurt/Oder und war in der brandenburgischen Kanzlei des Kurfürsten ab 1565, zuletzt als Dezernent beschäftigt. Er war mit der Tochter des brandenburgischen Küchenmeisters und Bürgermeisters in Berlin Hans Tempelhof des Jüngeren (1505–1557) verheiratet. Er wird in dem unten genannten Vertrag bezüglich der Übertragung des Gutes in Wahrburg erwähnt. Beide Söhne (Johann und Joachim) erhielten im Jahre 1552 das Lehen „Andreä die Erste“ in Stendal von dem Kurfürsten.
Anna Weinleben. Sie heiratete den Kurfürstlich-Brandenburgischen Kammergerichtsrat Lucas Hoffmeister. Aus dieser Ehe entstammte Catharina Hoffmeister, die den Juristen und Domherrn zu Havelberg Lucas Luidtke heiratete. Nach dem Tod von Lucas Luidtke heiratete Catharina den im Jahre 1612 verstorbenen Bürgermeister von Stendal Johann Salzwedel, beide in zweiter Ehe. In dem o. g. Aufsatz von Holtze wird die Ehefrau des Hoffmeister zwar mit dem Namen „Ursula“ bezeichnet. Dies ist aber wohl eine Namensverwechselung, da in der o. g. Leichenpredigt die Mutter mit dem Namen „Anna“ bezeichnet wird. In dem Stammbaum der Familie Salzwedel wird „Catherina Hoffmeisterin“ als Witwe des Domherrn zu Havelberg Lucas Lüdecke und Tochter des Churfürstlich Brandenburgischen Raths zu Berlin Lucas Hoffmeister genannt. Eine weitere Tochter der Eheleute Lucas und Anna Hoffmeister war Margarethe Hoffmeister. Sie war verheiratet mit Sebastian Brunnemann, Kammergerichtsadvokat und mehr als drei Jahrzehnte Bürgermeister von Cölln.
Friedrich Weinleben († 21. August 1550). Das Epitaph für Friedrich Weinleben, Sohn des Kanzlers Johann Weinleben (dat. 1552, dem Berliner Hofmaler M. Ribestein zugeschrieben; rest. 1976. „Christus segnet die Kinder“, italianisierend, in schlichter Holzrahmung) wurde im Jahr vom Rat der damals selbständigen Stadt Neustadt Brandenburg in der Schöppenkapelle der Stadtkirche St. Katharinen in Brandenburg an der Havel errichtet. und wird zurzeit nur provisorisch aufbewahrt. Es zeigt einen die Kinder segnenden Christus.
Joachim Weinleben. Er wird ebenfalls in dem unten genannten Vertrag bezüglich der Übertragung des Gutes in Wahrburg erwähnt. Auch war er an der seinem Bruder Johann Weinleben erfolgten Verleihung des Lehens in Stendal beteiligt. Im Jahre 1555 verlieh das Capitel das Lehen „Andreä die Andere“, das nach dem Tode des Jacob Belkow erloschen war, dem Sohn des Kanzlers, Joachim Weinleben „in causam studiorum“. Am 21. April 1561 erhielt Joachim Weinleben nach dem Tode des Dechanten und letzten katholischen Domherrn des Domstifts zu Havelberg Petrus Conradi dessen Präbende und war danach Domherr in Havelberg. Matthäus Ludecus widmet in dem Titelblatt zu seinem Buch „Complet Gesang Simeonis des gerechten“ das Werk u. a. Joachim Weinleben. Der Sohn von Matthäus Ludecus, Lucas Luidke, war, wie oben ausgeführt, mit Joachim Weinleben verschwägert.
Ursula Weinleben. Oben ist schon dargelegt worden, dass Johann Weinleben sen. zwei Töchter mit den Namen „Anna“ und „Ursula“ hatte. Eine Tochter war verheiratet mit dem Rat Joachim Zerer, einem Enkel des Kanzlers Dr. Sigismund Zerer (Kanzler von 1483 bis 1510).Holtze sagt zwar, dass Ursula mit Hoffmeister und Anna mit Zerer verheiratet war. Dies ist wohl ein Irrtum, was sich aus den Ausführungen zu Anna ergibt.
Schwager des Kanzlers Weinlob war der Wittenberger Seidenhändler Georg Reiche, der zusammen mit seiner Ehefrau auf der Rückreise von der Messe zu Frankfurt a. d. O. mit dem Gefährt, auf dem er zugleich seine Güter bei sich führte, in der Mittagsstunde des 23. Juli 1538 in die Nähe von Jüterbog gelangte. Hier wurden sie auf der Landstraße von vier Bewaffneten zu Pferd angehalten. Der Anführer war Hans Kohlhase, der Frau Reiche mit den Worten: „Da habt Ihr einen Brief, den bringt mir dem Bürgermeister von Wittenberg“. Dieser war aber nicht bereit, Lösegeld zu zahlen. Reiche wurde gestattet, mit seinen Verwandten Kontakt aufzunehmen, so auch mit seinem Schwager Johann Weinlob, der seinerzeit Sekretär und nachmaliger Staatskanzler des Brandenburger Kurfürsten war. Dieser war nicht länger bereit, Kohlhase, der zwar aus Brandenburg stammte, aber den Geleitbrief zurückgegeben hatte, bei seiner Fehde gegen das Kurfürstentum Sachsen weiterhin zu unterstützen. Brandenburg sagte nur einige Tage später Sachsen die lange begehrte Verfolgungshilfe zu. Durch Lockspitzel wurde Kohlhase mitgeteilt, dass der Kurfürst Joachim zu Verhandlungen in Berlin bereit sei. Kohlhase begab sich mit seiner schwangeren Frau nach Berlin, wurde dort verhaftet, zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Die Geschichte des Hans Kohlhase war Vorbild für die Novelle von Heinrich von Kleist über Michael Kohlhaas.
Die Geschichte des Hans Kohlhase wurde nicht nur von Kleist, sondern auch von anderen Schriftstellern erzählt.
Im Jahr 1538 traf der gerade inthronisierte Kurfürst Joachim II. nach vierjährigem Zögern die Entscheidung für eine Abkehr von der bisherigen Kirchenpolitik seines Vaters Joachim I. unter Einfluss des kurfürstlichen Rates und späteren Kanzlers Johann Weinlob sowie nach einem Besuch Philipp Melanchthons am kurfürstlichen Hof. Der Kurfürst vertraute ihm schon vor der offiziellen Ernennung zum Kanzler neben dem Theologen Jacob Stratner nach Einführung der Reformation die Aufsicht über die Kirchen in der Mark Brandenburg an.
Als der Kurfürst sich insgeheim aufgelöste Klöster und katholische Kirchenvermögen aneignete, ging Weinlob dagegen vor. Auch mancher unangemessenen Belastung der Bauern ließ er Einhalt gebieten.
Im Jahr 1541, während der Teilnahme des Kurfürsten am Reichstag in Regensburg, gehörte Johann Weinlob zu den „heimgelassenen Räthen“, die mit Hans von Arnim, dem Landvogt der Uckermark, als Statthalter an der Spitze „alle Sachen auf’s Fleißigste zu bestellen“ hatten.
Weinlob führte nach seiner Ernennung zum Kanzler den Vorsitz in dem von sechs adligen und sechs gelehrten Räten besetzten Kammergericht.
Er sorgte für die Nutzbarmachung des kirchlichen Vermögens für die lutherischen kirchlichen Zwecke, bei der die verschiedensten Rechte und Ansprüche zu berücksichtigen waren. Er hat nach Verhandlungen mit Städten und Rittergutsbesitzern Vergleiche (Visitationsrezesse) abgeschlossen, die bezogen auf die Feststellung der märkischen Kirchen noch immer gelten.
Das Kammergericht unter dem Vorsitz von Weinlob nahm auch Klagen märkischer Freisassen gegen ihre Gutsherren an, in denen auf die Feststellung der ländlichen Dienste geklagt wurde. Dieser drohenden Bauernbefreiung trat der Adel entgegen, und erreichte, dass Weinlobs Nachfolger Lampert Distelmeyer das Kammergericht zu einem Stützpunkt für den absterbenden Feudalstaat umorganisierte.
Kanzlerhaus Berlin-Mitte, Poststraße 11