Johann Stephan Pütter (* 25. Juni 1725 in Iserlohn; † 12. August 1807 in Göttingen) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist in der Zeit der Aufklärung.
Johann Stephan Pütter wurde als Sohn eines Iserlohner Kaufmanns geboren, seine Mutter entstammte der Iserlohner Pastorenfamilie Varnhagen. Seine Bildung erhielt er ausschließlich von einem örtlichen Pfarrer als Hauslehrer. Durch diesen lernte er nicht nur Latein und Griechisch, sondern auch Hebräisch, Chaldäisch und Syrisch. Er wäre beinahe Orientalist geworden, bis ihn der Tod seines Vaters veranlasste, die juristische Tradition von Teilen der Familie fortzusetzen.
Pütter begann sein Studium mit kaum 13 Jahren zunächst an der Universität Marburg unter anderem bei dem Aufklärer Christian Wolff, wechselte 1739 an die Universität Halle, wo er mit Gottfried Achenwall Freundschaft schloss, und beendete sein Rechtsstudium an der Universität Jena. 1744 habilitierte er sich in Marburg, 1746 wurde er als außerordentlicher Professor der Rechte an die erst wenige Jahre zuvor gegründete Universität Göttingen berufen, wo er trotz mehrerer weiterer Rufe bis zu seinem Lebensende verblieb, dies wohl nicht zuletzt, weil er dort die Fürsprache und schützende Hand seines Förderers David Georg Strube genoss. Selbst Angebote, als Minister nach Braunschweig, als Reichshofrat nach Wien oder als Reformator des Rechtswesens nach St. Petersburg zu gehen, schlug Pütter aus.
Er war dreimal als Gesandter des Kurfürsten von Hannover (damals in Personalunion König von Großbritannien) bei den Kaiserwahlen in Frankfurt am Main in den Jahren 1764, 1790 und 1794.
Pütter heiratete 1751 eine Tochter des fürstlich Solmsischen Geheimrats Stock zu Braunfels. Er war wie Achenwall Mitglied der 1743 gegründeten Freimaurerloge „Zu den drey Löwen“ in Marburg.
Die Pütterstraße im Stadtzentrum von Iserlohn erinnert an den Sohn der Stadt.
Der Pütterweg im Göttinger Ostviertel erinnert an den damals weltberühmten Professor.
1787 wurde er als auswärtiges Mitglied in die Preußische Akademie der Wissenschaften aufgenommen.
In der juristischen Praxis machte sich Pütter als Verteidiger in einem Prozess gegen einen hessischen Offizier einen Namen, der in Notwehr einen Untergebenen getötet hatte. In diesen und anderen Reichsgerichtsprozessen wurde er ein gesuchter Rechtsvertreter vor allem adeliger Kreise.
„Seinerzeit galt Pütter als der wohl bedeutendste und erfolgreichste Staatsrechtslehrer, wenn nicht Rechtslehrer überhaupt. (…) Durch Pütter wurde Göttingen zum Mekka der Adepten des Staats- und Verfassungsrechts.“ Er gilt als einer der bedeutendsten Vertreter des alten Reichsstaatsrechts. Pütters weitverbreitete Handbücher haben die Auffassung verbreitet, dass das Heilige Römische Reich aus wirklichen Staaten zusammengesetzt sei. Seine Schriften zur Rechts- und Verfassungsgeschichte jedoch machen ihn auch zum ersten echten Verfassungshistoriker. Bedeutende Schriften Pütters sind unter anderem sein Entwurf einer juristischen Encyclopädie und Methodologie, das Gutachten Der Büchernachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft und Historische Entwickelung der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reiches. Pütters Beitrag zur Elementa iuris naturae von 1750 kann als eher gering eingeschätzt werden und ab der dritten Ausgabe wurde dieses Werk nur noch von Achenwall fortgeführt.
Seine Kenntnisse bezog Pütter nicht nur aus der Literatur, sondern er unternahm, wie bei bedeutenden Staatsrechtlern seiner Zeit üblich, eine ausgedehnte Studienreise zum Reichskammergericht in Wetzlar, zum Reichstag in Regensburg und zum Reichshofrat in Wien. Seine Vorlesungen waren die am meisten besuchten, seine Lehrbücher waren begehrt und erzielten hohe Auflagen. Sein bekanntestes Werk, Die Entwicklung der deutschen Staatsverfassung, schrieb er im Auftrag der Königin von England. Einige Historiker meinen, dass erst durch ihn das Staatsrecht zu einer Wissenschaft wurde. Er war auch einer der Ersten, die anstatt des üblichen Latein Deutsch als Unterrichtssprache benutzten. Sein freier und lebhafter Vortragsstil wurde von Johann Wolfgang von Goethe im 7. Buch von Dichtung und Wahrheit gerühmt.
Wichtig am Werk Pütters war, dass er neben dem römischen Recht auch das germanische Recht wieder anerkannte und für eine getrennte Behandlung von Verfassungs- und Verwaltungsrecht plädierte. Im Gegensatz zum bis dato umfassenden Polizeibegriff trennte Pütter das Wohlfahrtswesen als einen eigenständigen Verwaltungsbereich ab. Einige seiner Theorien fanden Eingang im preußischen Allgemeinen Landrecht. Er gilt als derjenige, der 1776 den Begriff Gegenreformation prägte.
Vollständiges Handbuch der deutschen Reichshistorie. Göttingen 1762, 2. Aufl. 1772.
Litteratur des teutschen Staatsrechts. 3 Bde., Göttingen 1776–1783. (1. Band: ; 2. Band: ; 3. Band: Digitalisat in der Google-Buchsuche).
Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Deutschen Reichs. 3 Bände, Göttingen 1786–87. (3. Aufl. 1798.)
Band 1: Bis 1558. Vandenhoeck, Göttingen 1786. (Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv)
Band 2: Von 1558 bis 1740. Vandenhoeck, Göttingen 1786. (Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv)
Band 3: Von 1740 bis 1786. Vandenhoeck, Göttingen 1787. (Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv)