Johann Rudolph Anton Piderit (auch Johann Rudolf Anton Piderit; * 18. August 1720 in Pyrmont; † 2. August 1791 in Kassel) war ein deutscher evangelischer Theologe und Hochschullehrer.
Johann Rudolph Anton Piderit wurde als Sohn des Arztes Christoph Anton Piderit geboren. Die Geburt erfolgte in Pyrmont, weil seine Mutter hochschwanger zu ihrem erkrankten Mann gereist war; dieser starb noch vor der Geburt seines Sohnes. Von dort aus kehrte sie an den Wohnort Homberg (Efze) zurück.
Er verbrachte seine Jugend in Homberg und besuchte die dortige Schule. 1737 begann er ein Theologie-Studium an der Universität Jena und hörte Vorlesungen bei Georg Christoph Stellwag (1711–1740), Friedrich Andreas Hallbauer, Friedrich Paul Wolfarth (1719–1786), Johann Peter Reusch, Joachim Georg Darjes, Joachim Ehrenfried Pfeiffer, Caspar Jakob Huth, Johann Georg Walch und Johann Georg Estor. Bei Johann Elias Greifenhahn erlernte er die italienische Sprache. Er disputierte zwar noch 1738 unter Friedrich Paul Wolfarth, musste dann jedoch aus finanziellen Gründen das Studium Ende des gleichen Jahres aufgeben und reiste übergangsweise nach Erfurt, bevor er von 1739 an einer Landesuniversität sein Studium als reformierter Theologe fortsetzte. Hierzu studierte er an der Universität Marburg Philosophie, Philologie und Theologie und hörte Vorlesungen beim Philosophen Christian Wolff, der ihn besonders beeinflusste; weitere Vorlesungen hörte er bei Johann Christian Kirchmayer, Johann Siegmund Kirchmayer, Johann Joachim Schröder, Franz Ulrich Ries und Johann Tilemann; er legte am 11. Oktober und am 10. November 1741 das theologische Examen in Marburg und Kassel ab und wurde Kandidat für das Predigeramt, in dem er sich auch anfangs bemühte, dann aber erkannte, dass es ihn mehr zum akademischen Leben zog. Darauf ging er 1745 nach Marburg zurück. Am 9. November 1745 promovierte er zum Dr. phil. an der Universität Marburg; im gleichen Jahr habilitierte er sich in der philosophischen Fakultät in Marburg und erhielt die Erlaubnis, Vorlesungen zu halten. Um sich dieses Recht auch in der theologischen Fakultät zu erwerben, ließ er sich 1746 als Lizenziat aufnehmen. Am 27. Juni 1747 erhielt er die ordentliche Professur für Philosophie.
1759 promovierte er bei David Samuel Daniel Wyttenbach und Heinrich Otto Duysing (1719–1781) zum Doktor der Theologie.
Um die Studenten, die aus Polen und Ungarn kamen, in ihrer sprachlichen Ausbildung zu unterstützen, stellte er wöchentlich einige lateinische Predigtübungen an und ließ hierzu die Psalmen Davids nach einem holländischen Exemplar abdrucken. Dagegen legte der Ephorus der Stipendiaten Professor Johann Wilhelm Krafft Einspruch ein mit der Begründung, diese Übungen gehörten in seinen Zuständigkeitsbereich, so dass Johann Rudolph Anton Piderit diese Übungen aufgeben musste, ohne dass sie später fortgesetzt worden wären.
Er versuchte eine Verständigung zwischen der evangelischen und katholischen Kirche herbeizuführen und widmete 1750 eine Neuausgabe der Traktate des Ludovicus Bologninus und des Felinus Sandeus De indulgentiis dem Papst Benedikt XIV. und die weitere Schrift Von den Schlüsseln des Himmelreichs Johann Friedrich Karl von Ostein, Erzbischof und Kurfürst von Mainz. Dieser hielt die Schriften jedoch für antikatholisch und fühlte sich durch die Widmung verhöhnt: er beschwerte sich beim Landgrafen von Hessen Wilhelm VIII., der die Bücher umgehend konfiszieren ließ. Einige Zeit später drohte der Frankfurter Vertreter des kaiserlichen Bücherkommissars Franz Xaver Anton von Scheben dem Verleger, außerdem konnte Johann Rudolph Anton Piderit darlegen, gegen keine Gesetze verstoßen zu haben, die gegen die Achtung des Erzbischofs gerichtet seien. Daraufhin behinderte der Landgraf die weitere Verbreitung beider Schriften nicht mehr, sondern duldete sie stillschweigend.
In den Jahren 1750, 1753 und 1758 war Johann Rudolph Anton Piderit Dekan der Philosophischen Fakultät und in den Jahren 1758–1760 Prorektor der Universität Marburg; aufgrund seiner Bemühungen als Rektor wurde während des Siebenjährigen Krieges eine Sauvegarde zur Abwehr von Übergriffen auf die Universität und deren Güter abgestellt. 1758 war er stellvertretender Pädagogiarch des Pädagogiums in Marburg.
Wilhelm VIII. übertrug ihm am 18. Januar 1760, durch den Geheimen Rat Friedrich August von Hardenberg, die Regulierung der Einquartierung sowie das Polizeiwesen im Oberfürstentum. Er verhütete 1760 eine während des Siebenjährigen Krieges vom französischen General Louis Marie Bretagne de Rohan-Chabot angedrohte Generalplünderung Marburgs. In Gegenwart des englischen Gesandten lobte der Geheime Rat von Hardenberg ihn für seinen Einsatz in Marburg und nannte ihn den Joseph des Oberfürstentums. Auch Herzog Ferdinand äußerte sich lobend über ihn.
Nach dem Tod Wilhelms VIII. am 1. Februar 1760 wurde das Geistliche Ministerium umgebildet. Dies hatte ein Reskript von Ferdinand II. vom 12. Dezember 1761 zur Folge, in dem angeordnet wurde, dass eine Kommission eingesetzt werde, die Piderits Schriften obsignieren (gerichtlich versiegeln) und seinen während des Prorektorats geführten Haushalt untersuchen werde, gleichzeitig solle er jedoch weiterhin seine akademischen Vorlesungen halten. Es dauerte einige Zeit, bis die Gravamina gegen ihn fertiggestellt waren, und auch nur, weil er mehrmals darum bei der Kommission nachsuchte. Piderit konnte die Vorwürfe zurückweisen, er drang jedoch auch darauf, dass ihm der Ankläger genannt werde, woraufhin der akademische Senat mitteilte, „… daß er an den wider den Professor Piderit vorgekommenen Beschwerden keinen Antheil nähme.“ Die gesamte Untersuchung wurde jedoch in die Länge gezogen und erst am 3. Januar 1769 erhielt er von der Kommission das Absolutorium. Für seine Verdienste während des Krieges wurde er aber von den meisten seiner Kollegen bis an ihren Tod geschätzt, namentlich Johann Georg Estor, Johann Nicolaus Funck (1715–1755), Professor am Marburger Pädagogium, Philipp Jacob Borel (1715–1760), Christoph Friedrich Geiger (1712–1767), David Samuel Daniel Wyttenbach und Johann Franz Coing (1725–1792).
Obwohl er beständig sowohl seine Vorlesungen als auch Kanzelpredigten hielt, blieb ihm die ordentliche theologische Professur vorenthalten. Kurz bevor jedoch seine Berufung bevorstand, erfolgte seine Versetzung an das in Kassel neu gegründete Collegium Carolinum, eine vom Landgrafen Friedrich II. beschlossene Erweiterung der Universität Marburg. Hierzu eröffnete ihm am 10. März 1766 der damalige Kurator der Universität, der Geheime Staatsminister Leonhard Heinrich Ludwig Georg von Canngießer (1716–1772), dass der Landgraf ihm die Professur der orientalischen Sprachen und der Philosophie am Collegium Carolinum übertragen und ihn gleichzeitig zum Professor primarius ernannt habe. Das Reskript hierzu wurde ihm am 9. Mai 1766 ausgehändigt.
Trotz der Ernennung zum Professor primarius verschlechterten sich seine weiteren Umstände, weil er seine freie Wohnung in Marburg verlor und in Kassel kein vergleichbares Auditorium wie in Marburg haben würde. Der Minister sicherte ihm jedoch zu, dass die erste frei werdende Predigerstelle in Kassel an ihn gehen würde, die er dann neben seiner Professur führen könne. Dem Reskript nach war er lediglich zur Lehre der orientalischen Sprachen und der Philosophie vorgesehen, jedoch werde er, wie bereits in Marburg, als Doktor der Theologie von seinem Recht Gebrauch machen, diese Wissenschaft auch in Kassel zu lehren, zumal am Collegio Carolinum niemand war, der diese nach den neuen Statuten vorgeschriebenen Vorlesungen halten konnte. Seine angekündigten Vorlesungen über die theologische Dogmatik, Kirchengeschichte, Altes Testament und Homiletik wurden vom Kurator gebilligt, hierauf veröffentlichte er seine Dissertation de demonstrationum in Theologia revelata meritis. In dieser Schrift versuchte er 1767 aufzuzeigen, dass es nicht ausreiche, die göttlichen Dinge, die die Heilige Schrift offenbare, einfach als wahr hinzunehmen, sondern dass die Schrift dazu anleite, zu selbständiger Einsicht zu gelangen. Dies führte dazu, dass das Konsistorium ihm den Vorwurf machte, eine anstößige Lehre veröffentlicht zu haben, und er zukünftig nichts Theologisches mehr drucken lassen durfte, ohne vorher die Genehmigung der Zensur des Geistlichen Ministeriums einzuholen. Seine Bitte um die Nennung eines Anklägers sowie der anstößigen Punkte blieb vergebens. Ihm wurde jedoch der weitere Vorwurf gemacht, er habe in seinen Lehrvorträgen den Geist Gottes zu viel und die Heilige Schrift zu wenig betont, so dass er des Naturalismus und des Fanatismus beschuldigt wurde.