Johann Philipp von Schönborn (* 6. August 1605 auf Burg Eschbach (heute Laubuseschbach) im Östlichen Hintertaunus; † 12. Februar 1673 in Würzburg) war Kurfürst und Erzbischof von Mainz (ab 1647), Fürstbischof von Würzburg (ab 1642) und Bischof von Worms (ab 1663). Johann Philipp von Schönborn gehört zu den bedeutendsten Erzbischöfen des Erzbistums Mainz. Als Fürstbischof Johann Philipp I. von Würzburg war er auch Herzog in Franken.
Geboren in der Burg zu Laubuseschbach, stammte Johann Philipp aus dem Adelsgeschlecht derer von Schönborn, die seit dem 13. Jahrhundert an der Lahn nachweisbar sind. Er war ältester Sohn von Georg von Schönborn († 1613), 1605 Amtmann (vicecomes) der protestantischen Grafschaft Wied-Runkel, und von Maria Barbara von der Leyen. Sein jüngerer Bruder war Philipp Erwein von Schönborn. Sein Neffe Lothar Franz von Schönborn erbaute von 1711 bis 1718 das Schloss Weißenstein bei Pommersfelden (Landkreis Bamberg). Etliche Mitglieder der Schönbornschen Adelsfamilie traten im 16. Jahrhundert zum Protestantismus über. Auch Johann Philipp wurde vermutlich protestantisch getauft, doch erzog ihn seine Mutter im katholischen Glauben.
Johann Philipp (I.) von Schönborn wurde in Weilburg, Mainz (Jesuitenkolleg), Orléans und Siena auch juristisch ausgebildet und frühzeitig auf eine geistliche Karriere vorbereitet. 1621 wurde er Domicellar in Würzburg, 1625 in Mainz. Am 12. Mai 1626 empfing er in Mainz die niederen Weihen. 1629 wurde er Mitglied des Würzburger Domkapitels, 1631 floh er vor den einrückenden Schweden nach Köln, wo sich damals fast die gesamte katholisch-geistliche Elite des Reiches aufhielt. Besonders beeinflusste ihn dort der Jesuitenpater Friedrich Spee von Langenfeld, der ein entschiedener Gegner der besonders im 17. Jahrhundert grassierenden Hexenverfolgung war.
Am 16. August 1642 wurde der kaiserliche Kavallerieoffizier als Johann Philipp (I.) zum Fürstbischof von Würzburg gewählt. Die päpstliche Bestätigung erfolgte am 18. April 1644. So ausgestattet, brachte er sich in die Friedensverhandlungen im Dreißigjährigen Krieg (Westfälischer Frieden) ein und empfahl sich auch für höhere Positionen. Am 8. September 1645 wurde er vom Mainzer Weihbischof Wolther Heinrich von Strevesdorff zum Bischof geweiht.
Direkt nach dem Amtsantritt handelte Johann Philipp Erleichterungen für das vom Dreißigjährigen Krieg gezeichnete Bistum und das dazugehörende geistliche Territorium aus. So erwirkte er niedrigere Kriegslasten an die kaiserlichen Truppen, erkaufte von den schwedischen Truppen Sicherheit und veranlasste die einrückenden Franzosen wieder zum Abzug. Außerdem begann er, erkennend, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war, die Lage für Friedensverhandlungen zu sondieren.
Da seine eigene Position schwach war, suchte er nach Verbündeten für seine Politik. So ließ er beim französischen Ersten Minister Kardinal Jules Mazarin nach den Chancen eines Separatfriedens vorfühlen. Außerdem wollte er das Stimmrecht für die Reichsstände auf dem Westfälischen Friedenskongress erzwingen und schickte Delegationen dorthin. Damit gewann er die Aufmerksamkeit des kaiserlichen Hofes in Wien und der Franzosen. Der Hof erkannte die Gefahr der Spaltung von Reichsständen und Krone, auf die es Johann Philipp notfalls ankommen lassen wollte, und lenkte in der Frage der Besetzung des Kongresses ein.
Da sich die Religionsfragen wegen des Widerstandes der Schweden nicht von den Verhandlungen um den Frieden ausklammern ließen, war Johann Philipp als erster katholischer Reichsfürst auch in dieser Frage zu Kompromissen bereit, was ihm den Argwohn des Papstes und dessen Vertreters, Nuntius Fabio Chigi, einbrachte.
Der als Offizier selbst kriegserfahrene Johann Philipp von Schönborn ließ den bis 1786 dauernden Ausbau der Würzburger Befestigungen von Burg und Stadt beginnen.
Nicht zuletzt wegen seiner hervorragenden Rolle auf den Friedenskongressen von Münster und Osnabrück, sein Gesandter war dabei sein Geheimer Rat, Kanzler und Vertrauter, Sebastian Wilhelm Meel, wurde er am 19. November 1647 vom Metropolitankapitel der Erzdiözese Mainz zum Erzbischof gewählt. Der französische Stadtkommandant Charles-Christophe de Mazancourt schickte Schönborn symbolisch die Schlüssel der Stadt, die dieser jedoch « avec beaucoups de modestie et de prudence » (deutsch: „mit großer Bescheidenheit und Vorsicht“) zurückwies. Das Pallium wurde ihm vom Papst bis zum 13. September 1649 vorenthalten, formal weil der Neugewählte die für diese Verleihung fällige Gebühr nicht zahlen konnte, mit einiger Sicherheit aber auch wegen seiner oben beschriebenen Kompromissbereitschaft gegenüber den protestantischen Reichsständen.
Die Position des Erzbischofs von Mainz, mit der die kurfürstliche Würde und Landesherrlichkeit über den Kurstaat sowie die Würde des Reichserzkanzlers und die Inhaberschaft des Reichsdirektoriums verbunden war, versetzte Schönborn in die Lage, die Reichspolitik in maßgeblicher Weise mitzugestalten. Alle seine Ämter übte er auch tatsächlich aus und beließ es nicht bei bloßen Titeln. Auch als Erzbischof von Mainz blieb er weiterhin Bischof von Würzburg. 1663 wurde er außerdem noch Bischof von Worms.
Politik nach dem Dreißigjährigen Krieg
Die Erhaltung des mühsam ausgehandelten Westfälischen Friedensschlusses, an dem er maßgeblich beteiligt war, wurde zur wichtigsten Säule in der Politik Johann Philipps. Dazu handelte er ein weitgefasstes Bündnissystem aus, immer getrieben von der Sorge, die Kriege könnten wieder aufflackern. Dabei musste er, formal-politisch eher mit schwachen Befugnissen ausgestattet, häufig zwischen dem Reich und Frankreich vermitteln und die ganze Autorität seiner Ämter einsetzen. Immerhin befanden sich noch immer französische Truppen auf dem Reichsgebiet, die unter anderem auch Mainz, die Residenzstadt des Erzbischofs, besetzt hielten.
Außenpolitik der Nachkriegszeit
Die Politik des Kurfürsten war daher auch zunächst kaiserorientiert. Doch die habsburgische Politik war wenig reichsbetont und so näherte er sich ab 1655 Frankreich an. 1658 verzögerte er die Wahl Leopolds I. zum Kaiser, nachdem auch Ludwig XIV., der Sonnenkönig, nach der Krone gegriffen hatte. Letztendlich stimmte Johann Philipp im Kurkollegium jedoch für Leopold. Im gleichen Jahr, am 15. August, propagierte er den neu geschaffenen Rheinischen Bund, der ein reichsständisches und auch französisches Gegengewicht zum Kaiserhof bildete. Schönborns Versuch den Bund „zu einer wirksamen dritten Kraft zwischen Habsburg und Bourbon zu einen“, verlief im Sande.
Doch die Hegemonialpolitik des Sonnenkönigs, die den von ihm um jeden Preis verteidigten Reichsfrieden gefährdete, ließ den Kurfürsten nach 1661 wieder zur Seite des Kaisers zurückkehren. Immerhin garantierte der Reichsfrieden die Verfassung von 1648, regelte damit die Religionszugehörigkeiten innerhalb des Reiches und sicherte somit den Fortbestand der geistlichen Fürstentümer und damit eine gesicherte Basis für die katholische Kirche im Reich. Durch die Rückdatierung der Zugehörigkeit auf den 1. Januar 1624 (Normaljahr) erhielt das Erzstift Mainz auch seine Besitzungen im Hessischen und das vorher jahrhundertelang zugehörige Erfurt wieder zurück. Johann Philipp hatte daher jeden Grund, diesen Reichsfrieden zu erhalten.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg ging der Erzbischof und Kurfürst auch daran, das im Prinzip seit dem Schmalkaldischen Krieg von 1546 nicht zur Ruhe gekommene Erzstift wieder zu beleben. Hierbei ging es ihm vor allem um das wirtschaftliche Stapelrecht und den finanziellen, kulturellen, religiösen und kirchlichen Wiederaufbau. Die Verbesserung der Infrastruktur und die Wiederbesiedelung durch Krieg und Pest verödeter Gebiete wurde unter seiner Ära begonnen. In kirchlicher Hinsicht sorgte er für die Umsetzung der Beschlüsse des Trienter Konzils und verfügte die Wiedereinführung des Chorgebets im Mainzer Dom. 1656 dekretierte er die Einführung des Gregorianischen Chorals. Außerdem förderte er die Herausgabe neu edierter Bibelübersetzungen, des neuen biblischen Katechismus und des Mainzer Propriums als Zusatz zum tridentinisch-römischen Brevier, für die sein Vertrauter, Weihbischof Adolph Gottfried Volusius kenntlich zeichnete. Das Mainzer Proprium sah auch den Mainzer Erzbischof Willigis als Heiligen vor, was von der Kurie in Rom bestritten, schließlich aber als legitim angesehen wurde. Laut den Beschlüssen des Konzils durften liturgische Sonderformen beibehalten werden, wenn sie länger als 200 Jahre Bestand gehabt hatten. Das aufgrund der Konzilsbeschlüsse in Mainz 1671 herausgegebene neue Rituale behielt bis 1950 Gültigkeit.