Johann Michael Franz Birnbaum (* 19. September 1792 in Bamberg; † 14. Dezember 1877 in Gießen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Dramatiker.
Jugendjahre bis zum Studium 1792–1811
Am 19. September 1792, unter der Regentschaft des Fürstbischofs Franz Ludwig von Erthal, wurde Johann Michael Franz Birnbaum als einundzwanzigstes Kind in Bamberg geboren. Seine Eltern waren der Tafeldecker am Hof des Bischofs von Bamberg Johann Georg Birnbaum und dessen Ehefrau Maria Anna Neubauer.
Wenngleich schon viele seiner Geschwister nicht mehr im Elternhaus lebten, so war seine Jugend doch von Enge und Ärmlichkeit geprägt. Am 22. April 1806 verstarb der Vater des damals 14-jährigen Birnbaum. Dies führte zu einer weiteren Verschlechterung der Situation und der Lebensverhältnisse. Birnbaum selbst schrieb dazu in sein Tagebuch: „Hier hatte ich das Unglück, meinen biederen, deutschgesinnten, redlichen Vater zu verlieren.“
Von diesem Zeitpunkt an musste Birnbaum die Mittel für seinen Unterhalt und vor allem für seine schulische und später die akademische Laufbahn bis zum Abschluss seiner Doktorarbeit selbst bestreiten. Um seine Ausbildung zu finanzieren, arbeitete er als Nachhilfelehrer in Bamberg und verschaffte damit auch seiner Mutter und seinen Geschwistern ein kleines Auskommen.
Aber die folgende Zeit auf dem Gymnasium führte den jungen Birnbaum an eine humanistische Bildung heran, geprägt von alten Sprachen sowie von Mathematik und Naturwissenschaften. In diesem Milieu der geistigen Offenheit, außerhalb des beengten und arbeitsintensiven Elternhauses, konnte die Liebe Birnbaums zu den „geläuterten Ansichten über Philosophie und Philologie“ sich entwickeln. Er zeichnete sich auch als bester Schüler seines Gymnasiums aus. Dies und der jahrelang anhaltende Kontakt zu seinen Lehrern führten zu Birnbaums geistiger Entwicklung, die unabdingbare Voraussetzung für seine strafrechtstheoretischen Theorien war.
Wieder einmal hemmten die finanziellen Möglichkeiten Birnbaums Entwicklung und Wissensfortschritt. Erst 1811 konnte er, dank Vermittlung einflussreicher Freunde, das Studium an der Universität Erlangen beginnen. Anfangs war der Weg zum Recht aber noch sehr unsicher und eher von der Idee, Philologie zu studieren, überdeckt. Aber Birnbaum besuchte am 15. November eine Vorlesung des Pandektisten Christian Friedrich von Glück und schrieb daraufhin in sein Tagebuch: „Die Gelehrsamkeit dieses Mannes und sein lebhafter Vortrag setzen mich in Erstaunen; ich gewann gleich in den ersten Tagen eine entschiedene Liebe zur Jurisprudenz“. Dieser Moment kann sicherlich gleichsam als Geburtsstunde seiner Zuneigung zum Recht betrachtet werden, eine Liebe, die 66 Jahre halten sollte. An dieser Stelle darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich Birnbaum als Romantiker sah und immer wieder poetische Arbeiten verfasste. Fragt man sich nun, in welchem Zusammenhang dies mit den strafrechtshistorischen Werken steht, so wird sehr schnell deutlich, dass seine Arbeiten auch immer Teil seiner Selbst waren und damit den Menschen Birnbaum spiegeln. Und ein großer Teil dieses Menschen war ein Poet und Dramatiker. Daher schrieb und veröffentlichte Birnbaum in dieser Zeit auch einige Gedichte und ein Drama mit dem Titel „Der Schicksalsspruch“. Arbeiten „im Tone vaterländischer Begeisterung […] die die Jugend in jenen Jahren beherrschte“, oder sein Hauptwerk dieser Zeit, die Trilogie Adalbert von Babenberg.
Mit dem Jahr 1813 kam es zum entscheidenden Wendepunkt in Birnbaums Leben: der Wechsel an die Universität Landshut. Damit einher ging auch die Möglichkeit bei Juristen wie Paul Johann Anselm von Feuerbach, Carl Joseph Anton Mittermaier und Friedrich Carl von Savigny zu studieren.
Aber es sind nicht nur die Personen, die eine Persönlichkeit prägen, es ist auch stets die Zeit und die Geschichte, die eine Persönlichkeit formen und ihr Gestalt geben.
Landshut war eine Stadt, die stetig von kriegerischen Unruhen in der Zeit der österreichisch-französischen Kriege beeinflusst wurde. Österreich erklärte Frankreich 1809 den Krieg und nachdem sich Bayern, in dessen Herrschaftsbereich sich Landshut befand, auf die Seite der Österreicher geschlagen hatte, wurde es mehrfach von französischen Truppe durchzogen. Sicherlich hat dies sowohl den universitären als auch den alltäglichen Betrieb stark beeinträchtigt. Diese Atmosphäre war gerade dazu geschaffen, die nationale Identität zu stärken und aus der Unförmigkeit herauszulösen. Vor allem das Schauspiel im Bamberger Theater „Deutsche Treue“ fesselte die Bayern. Dieser Jubel aus dem Theater ging auf die Straßen über und erfasste auch die Stadt Landshut mit einer nationalen Euphorie. Birnbaum selbst berichtet, dass „Freude und freudige Mittheilung der erlebten und gemeldeten Ereignisse [berauschend] auf sein Gemüth wirkten“. Diese Freude wurde in studentische Freizeitaktivität transferiert und Birnbaum lebte ein ausgelassenes Studentenleben und widmete sich nach wie vor seiner Dichtkunst.
Die sicherlich folgenreichste Begegnung Birnbaums – die Begegnung mit Carl Joseph Anton Mittermaier (1787–1867) – gab weitere und neue Impulse. Obwohl Mittermaier nur fünf Jahre älter als Birnbaum war, wirkte er bereits seit 1810 als Professor der Rechte an der Universität Landshut. Die sich daraus entwickelnde Freundschaft hielt, trotz einiger fachlicher Kontroversen, ein Leben lang und beeinflusste Birnbaum wie keine zweite.
Mittermaier zeichnete sich vor allem durch seine „vergleichende Rechtswissenschaft“ aus. Den Blick – selber aus dem Naturrecht kommend – auf fremde Rechtsordnungen zu richten und die Vorstellung, nur in dem Vergleich der Rechte den Gesichtskreis der Gesetzgebung zu erweitern, waren der zentrale Denkansatz Mittermaiers.
Dennoch ging Mittermaier nie von dem Prinzip aus, „welches absolut und unbedingt den Zugang zur Wahrheit und Gerechtigkeit erschließt“. Dieser Drang, immer weiter nach neuem zu forschen, selbst wenn er als Naturrechtler von dem naturgegeben richtigen Gesetz ausgehen können musste, war eine Eigenschaft, die Birnbaum fesselte und auch seine Forschung und Lehre prägte. Es war „nicht weniger, als die Entschlossenheit, zwischen festgefügten Anschauungen eine selbständige geistige Position zu behaupten.“
Am 1. September 1814 schloss Birnbaum sein Studium in Landshut mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab und stand danach, wie schon oft in seinem Leben, mittellos da.
1815 konnte er dann mit seiner juristischen Dissertation zur Erreichung des Doktortitels beginnen. Diese Arbeit nun wird sehr kontrovers beurteilt. Während Gareis von einer „glänzenden [Disputation]“ spricht, „die das vollste juristische Interesse verdien[e]“, schreibt das Neue Archiv für Criminalrecht: „Recens. sieht nicht ein, warum der Verf. so überflüssig weit ausgeholt hat; dagegen steht er nicht an, die zweite Abtheilung trefflich gearbeitet zu nennen“.
Nichtsdestotrotz vertrat Birnbaum die Ansicht, das „Verdienstliche lieg[e] immer in dem Bestreben, mit innerer Überzeugung zu schreiben, und solle diese auch irre leiten, so schein[e] es .. immer besser, durch das Befolgen eigener Ansichten zu irren, als durch das blonde Nachbeten fremder, unbewusst und zufällig auf die Bahn des Rechten zu kommen.“
Diese Einstellung zu nahezu allen Bereichen seines Lebens führte auch dazu, dass Birnbaum nach seiner Promotion zuerst den Weg nach Bamberg suchte und in dem mittlerweile 23-Jährigen auf ein Neues der Widerstreit zwischen der Jurisprudenz und der Poesie entflammte.
Erst mit der Zeit und mit festen Anstellungen als Hofmeister musste Birnbaum seine poetischen Werke aufgeben und sich ganz der Jurisprudenz widmen.