An diesem Tag

Johann Jacoby

Preußischer Politiker und deutscher Radikaldemokrat (1805–1877)

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Johann Jacoby (geboren am 1. Mai 1805 in Königsberg i. Pr.; gestorben am 6. März 1877 ebenda) war ein deutscher Arzt und radikaldemokratischer preußischer Politiker.

Johann Jacoby wurde als Sohn des jüdischen Kaufmanns Gerson Jacoby und dessen Frau Lea Jonas als jüngstes von insgesamt fünf Kindern geboren. Nach dem Abitur am Collegium Fridericianum studierte er ab 1823 Medizin an der Albertus-Universität Königsberg, die zu jener Zeit stark von den Lehren Immanuel Kants beeinflusst war. Unterstützt von Eduard von Simson gründete er am 2. Februar 1827 das dritte Littauer-Kränzchen innerhalb der burschenschaftlichen Allgemeinheit, das 1829 zur eigenständigen Corpslandsmannschaft Littuania wurde. Das Studium schloss er 1827 mit einer Dissertation über das Delirium tremens und 1828 mit dem Staatsexamen ab. Er arbeitete als praktischer Arzt und ab 1829 auch am jüdischen Krankenhaus in Königsberg. Nach dem Ausbruch der großen Choleraepidemie reiste er im staatlichen Auftrag 1831 während des polnischen Aufstands in einen russisch kontrollierten Distrikt, um sich als erster ostpreußischer Arzt am Ort des Geschehens über die Seuche zu informieren. Wenig später brach der Cholera-Aufstand in Königsberg aus. Sein ärztlicher Einsatz wurde in der Heimatstadt honoriert, und der preußische Oberpräsident Theodor von Schön soll geäußert haben: „Ich werde auch nach Berlin darüber berichten, aber einen Orden, eine Auszeichnung, wissen Sie, können Sie nicht bekommen. Sie sind Jude.“

Kampf um die jüdische Gleichberechtigung

Der preußischen Regierungspolitik stand Jacoby bereits in den 1820er-Jahren wegen ihrer restriktiven Haltung zur jüdischen Gleichstellung voller Misstrauen gegenüber. Doch erst die Julirevolution von 1830 und der polnische Aufstand beflügelten sein politisches Engagement. Als aktives Mitglied der jüdischen Gemeinde, der er unter anderem Vorschläge zur Reform des Gottesdienstes gemacht hatte, wandte er sich zunächst mit Nachdruck der Frage der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung zu. Für Jacoby, der wie sein Biograf Edmund Silberner meint, „den geistigen Wurzeln des Judentums ziemlich entfremdet, an die jüdische Religion gefühlsmäßig nicht gebunden; in der deutschen Kultur aufgewachsen und tief mit ihr verwachsen [war],“ war das Ziel der Gleichberechtigung abhängig vom Erfolg der liberal-demokratischen und nationalen Bewegung: „Wie ich selbst Jude und Deutscher bin, so kann in mir der Jude nicht frei werden ohne den Deutschen und der Deutsche nicht ohne den Juden.“ In einer 1833 publizierten Streitschrift betonte er, dass „nicht eine Gnade“ zu gewähren, sondern die Gleichstellung „ein uns vorenthaltenes Recht“ sei, bis eine „humane Zukunft unsere billigen Ansprüche völlig befriedigt.“ Von seinem Bekenntnis, „der Geburt wie der inneren Überzeugung nach – Jude,“ rückte er nie ab. Bis zu seinem Tod gehörte er der jüdischen Gemeinde an, auch wenn er durch seine philosophischen Studien und seine Beschäftigung mit Spinoza das Interesse an der jüdischen Religion verloren hatte.

Jacoby war ab 1839 maßgeblich an einem liberalen Diskussionskreis in Königsberg beteiligt, aus dem die von ihm gestiftete „Donnerstags-Gesellschaft“ hervorging. Im Jahr 1841 forderte er in seiner bei dem sächsischen Verleger Otto Wigand anonym verlegten Flugschrift Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen eine konstitutionelle Verfassung für Preußen und eine allgemeinstaatliche Volksvertretung mit einer „echten Teilnahme des Volkes an der Politik“. Er berief sich dabei auf das königliche Verfassungsversprechen von 1815. Aus Angst vor staatlicher Verfolgung hatte Jacoby seine Schrift zunächst noch anonym veröffentlicht. Nachdem jedoch polizeiliche Spitzel den Verfasser zu suchen begannen, offenbarte Jacoby in einem Brief an den preußischen König wenig später seine Autorschaft. Er widmete nun sogar seine Schrift dem neuen preußischen König Friedrich Wilhelm IV. – ein Akt, mit dem er den Monarchen an das uneingelöste Verfassungsversprechen seines Vaters erinnern wollte. Friedrich Wilhelm IV. ging jedoch nicht darauf ein; er nannte Jacoby einen „frechen Empörer“ und regte einen Hochverratsprozess wegen Majestätsbeleidigung gegen Jacoby an. Der König wollte Jacobys politisches Emanzipationsbestreben mit dem Tod bestrafen. Das Oberlandesgericht Königsberg erklärte sich jedoch für nicht zuständig, da ein solch hoher Fall vor dem Berliner Kammergericht verhandelt werden müsse. Die Berliner Richter wiederum mochten in Jacobys Flugschrift keinen Hochverrat erkennen und schickten die Akten zurück nach Königsberg. Nun aber griff Friedrich Wilhelm IV. in den Prozess ein. 1842 wurde Jacoby wegen Majestätsbeleidigung und Verspottung der Landesgesetze zu mehr als zwei Jahren Festungshaft verurteilt, die er jedoch nicht verbüßen musste, da er Berufung einlegte und erneut vom Kammergericht Berlin freigesprochen wurde. Der Kammergerichtspräsident begründete den Freispruch damit, dass Jacobys Gesinnung durchaus „Ehrfurcht“ gegenüber dem Landesherrn erkennen lasse.

Die Schrift machte ihn zum anerkannten Vertreter des preußischen Liberalismus. Der spätere Abgeordnete Franz Ziegler beschrieb die Wirkung Jacobys so: „Als wir alle noch in politischer Finsternis lebten, trat Johann Jacoby aus dem Dunklen hervor, fertig klar, glänzend, kühn und ward der Schöpfer des politischen Lebens in Preußen.“ Robert Prutz bekannte später: „Mit ihm [Jacoby] stand gleichsam der gesamte preußische Liberalismus vor Gericht.“ In den folgenden Jahren war Jacoby vielfach als politischer Redner und Publizist tätig und forderte in Briefen an die preußischen Provinziallandtage eine politische Gesamtvertretung. Erneute Anklagen waren die Folge, denen er mit bewusst öffentlichen Verteidigungsschriften begegnete.

Am 11. April 1847 trat in Berlin zum ersten Mal ein Vereinigter Landtag zusammen, der die bisherigen acht Provinziallandtage umfasste. Er stellte aber noch keine politisch-repräsentative Vertretung dar, sondern war ständisch strukturiert. Jacoby reiste nach Berlin, um sich mit den liberal gesinnten Delegierten auszutauschen und um auf sie einzuwirken. Er nahm an den Besprechungen der Opposition teil, insbesondere traf er sich regelmäßig mit den ostpreußischen Vertretern. Er hatte erwartet, dass sich der vereinigte Landtag gegen die Regierungspolitik ausspreche, doch nach kurzer Zeit der Beobachtung kritisierte er die diplomatische „Leisetreterei“ der Verhandlungen. Die Delegierten seien zwar gut gesinnt, aber ohne Entschiedenheit. Am 5. Mai verließ er Berlin und reist drei Monate lang, stets mit intensiven Kontakten zu prominenten Vertretern der Opposition verknüpft durch halb Deutschland, mit Abstechern nach Zürich und Brüssel.

Nach dem Ausbruch der Märzrevolution gehörte Jacoby im Vorparlament und als einziger Jude im Fünfzigerausschuss zu den entschiedenen demokratischen Republikanern. Allerdings hielt er die objektiven Voraussetzungen für eine deutsche Republik nicht für gegeben und verzichtete auf deren Propagierung. Gleichwohl wurde er nicht als Abgeordneter Königsbergs in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, unter anderem weil er im Fünfzigerausschuss für die Abtretung der preußischen Provinz Posen eintrat (siehe hierzu Posen-Frage 1848–1851). Polens politische und staatliche Unabhängigkeit sei nur eine Frage der Zeit, die als gleichberechtigte nationale Befreiungsidee anerkannt werden müsse. Stattdessen wurde Jacoby in einem Berliner Wahlkreis zum Mitglied der Preußischen Nationalversammlung gewählt. Dort trug er maßgeblich zur Bildung der linken Fraktion bei. Im Parlament trat er nur selten als Redner hervor, denn ihm lag vor allem an der Organisation der preußischen demokratischen Bewegung. Nach der Erstürmung Wiens durch konterrevolutionäre Truppen und der Ersetzung des preußischen Ministerpräsidenten Ernst von Pfuel durch den ultrareaktionären Friedrich Wilhelm von Brandenburg beschloss die Preußische Nationalversammlung am 2. November 1848 noch am selben Tage eine Deputation an Friedrich Wilhelm IV. nach Potsdam zu entsenden. Die Abgesandten überreichten dem König eine Adresse zur Lage des Landes. Der König nahm die Petition wortlos entgegen und wollte sich dann abwenden ohne ein Wort an die Deputierten gerichtet zu haben. Da rief ihm unter Bruch der Hofetikette (Untertanen war es nicht erlaubt, das Wort direkt an den Monarchen zu richten, sie mussten warten, bis der König sie selbst ansprach) Jacoby seinen berühmt gewordenen Satz hinterher:

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