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Johann Jacob Reinhard

Baden-durlachischer Geheimrat

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Johann Jacob Reinhard (* 13. April 1714 in Diez; † 6. September 1772 in Karlsruhe) war ein Baden-Durlachischer Geheimrat und Staatsrechtler. Er gehörte zu den wichtigsten Beratern des jungen Markgrafen (späteren Großherzogs) Karl Friedrich von Baden.

Reinhards Vater, Jakob, stand in Diensten des hessischen Landgrafen Karl. Auch seine Mutter stammte aus einer hessischen Beamtenfamilie.

Reinhard heiratete 1743 in Wetzlar die Tochter des nassauischen Kanzleirates Johann Heinrich Archenholz, Sophia Frederika. Aus dieser Verbindung sind zwei Kinder bekannt:

Wilhelmine Henriette ⚭ Jacob Friedrich Eberhard

Maximilian Wilhelm († 16. Mai 1812) baden-durlachischer Geheimer Rat

Die badische Hofmalerin Sophie Reinhard war eine Enkelin von Reinhard und deren Bruder Wilhelm Reinhard erlangte – wie sein Vater Maximilian Wilhelm – ein hohes Amt in der Regierung des Großherzogtums Baden, womit die Familie Reinhard über drei Generationen die badischen Geschicke mitgestalten konnte.

Jakob ⚭ Wilhelmina Philippina Margaretha Dilthey

Johann Jacob ⚭ 30. Mai 1743 Sophia Friederica Archenholtz

Maximilian Wilhelm (* 25. Dezember 1748; † 16. Mai 1812) ⚭ 19. August 1774 Jacobina Margaretha Pastert

Sophie Karoline Friederike Petronella

Wilhelm Emanuel (* 1. September 1776; † 26. November 1858) ⚭ 26. Juni 1803 Amalia Meier

Elisabetha Henrietta, (* 1778)

Caroline Sophia Friederica (* 17. Februar 1784; † 20. Dezember 1853) ⚭ 18. Juni 1804 Christoph Jakob Eisenlohr

Reinhard besuchte die Schule in Diez und ab 1729 die Hohe Schule Herborn, bevor er sich 1731 an der Universität Halle immatrikulierte. Er studierte u. a. bei den Rechtswissenschaftlern Justus Henning Böhmer und Johann Lorenz Fleischer. 1734 legte er die Prüfung als Lizenziat beider Rechte ab.

1734 begab er sich in die Dienste des Hauses Nassau-Dietz und wirkte auch als Anwalt beim Reichskammergericht in Wetzlar. 1740 trat er in die Dienste der Grafen von Wied und ein Jahr später in jene des Hauses Solms. 1743 begann er als Hofrat seinen Dienst für die Markgrafschaft Baden-Durlach, für die er zunächst wieder beim Reichskammergericht tätig war. Die Verbindung entstand über den Titular-Markgrafen Karl Wilhelm Eugen von Baden-Durlach, der kurzfristig Mitglied der vormundschaftlichen Regierung seines Landes war.

1746 wurde er Geheimrat der Markgrafen von Baden-Durlach. Da er der Reformierten Kirche angehörte, konnte er unter der vormundschaftlichen Regierung der lutherischen Markgrafschaft bis 1754 nicht an den Sitzungen des Geheimrats teilnehmen. Er konnte sich jedoch unter den Hofratspräsidenten Friedrich Johann Emich von Üxküll-Gyllenband und August Johann von Hahn aufgrund seiner exzellenten Kenntnisse – insbesondere als Staatsrechtler – eine starke Stellung erarbeiten und wurde einer der wichtigsten Berater des jungen Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Durlach, der 1746 seine Regentschaft antrat.

Reinhard ist der Autor der baden-durlachischen Hofgerichtsordnung von 1752 mit der die Verfahren beschleunigt und verkürzt wurden. Das effizientere Rechtswesen führte zu mehr Rechtssicherheit im Lande. 1755 wurde er Geheimer Hofrat und 1759 Wirklicher Geheimer Rat.

Reinhard gehörte auch zu den Wegbereitern einer Bevölkerungsstatistik (Seelentabellen) der Markgrafschaft, die 1763 und 1767 in Dekreten geregelt wurde.

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