An diesem Tag

Johann IV. (Mecklenburg)

Herzog zu Mecklenburg (1384–1395)

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Johann IV., Herzog zu Mecklenburg (* ca. 1378; † 16. Oktober 1422 in Schwerin), war von 1384 bis 1422 Herzog zu Mecklenburg. Bis zum Jahr 1395 stand er unter Vormundschaft und von 1396 bis 1422 war er Mitregent seines Onkels Albrecht III., sowie seines Cousins Albrecht V.

Johann IV. war der einzige Sohn des mecklenburgischen Herzogs Magnus I. und dessen Frau Elisabeth, geb. Prinzessin von Pommern-Wolgast.

Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1384 stand er zunächst unter Vormundschaft seines Cousins Albrecht IV. und seines Onkels Albrecht III., infolge deren Todes bzw. Gefangenschaft übernahmen aus der Linie Mecklenburg-Stargard Johann I. und dessen Sohn Johann II. zusammen mit etlichen Vertretern der mecklenburgischen Ritterschaft die Vormundschaftsgeschäfte bis zur Freilassung Albrechts III. Ab dem Jahr 1396 regierte Johann mit Albrecht III. bzw. Albrecht V., gemeinsam das Land.

Da Herzog Erich I. im Jahr 1397 auf Gotland an der Pest verstorben war, entsandte Albrecht III. seinen jungen Neffen Johann dorthin, um die mecklenburgischen Herrschaftsansprüche auf die Insel zu wahren. Allerdings erwies sich Johann IV. als zu schwach, um sich gegen die Anführer der Vitalienbrüder durchzusetzen.

Sehr wahrscheinlich handelte es sich bei „Enis“ um Johann IV., während sich hinter "Maekingborg" möglicherweise sein Cousin Herzog Erich verbirgt. Da sich die Vitalienbrüder jeglicher Kontrolle durch Johann IV. entzogen, sah sich schließlich der Deutsche Orden gezwungen, dem Seeräuberunwesen ein Ende zu bereiten und die Insel einzunehmen.

Nach erfolgter Rückkehr nach Mecklenburg, regierte Johann IV. das Land an der Seite seines Onkels, ohne dabei eigene Impulse zu setzen. Auch nach Albrechts III. Tod gewann die Regierung Johanns IV. nicht an Kontur. In erster Ehe war er mit Jutta von Hoya verheiratet, die 1415 starb. Im Jahr 1416 heiratete er Katharina, Tochter des sachsen-lauenburgischen Herzogs Erich IV. Diese war vorher mit Johann VII. von Werle verheiratet gewesen. Die Ehe mit Katharina verstieß aufgrund der zu engen Verwandtschaft gegen kirchliches Recht, weshalb Johann zunächst gebannt wurde. 1418 hob der Papst den Bann wieder auf.

Johann war eine schwache Herrscherpersönlichkeit, die mit den Folgen der gescheiterten nordischen Politik überfordert war. Ebenso wenig vermochte er es, führende Mitglieder der mecklenburgischen Ritterschaft landespolitisch einzubinden. Da diesen aber weite Teile des Landes verpfändet waren, beschränkte sich die Regierungsgewalt Johanns faktisch auf den engeren Umkreis um die Residenz Schwerin. Aufgrund der spätmittelalterlichen Agrarkrise und damit verbundenen Einnahmerückgängen war Johann auch nicht imstande, verpfändete Vogteien rasch einzulösen und so die Kontrolle über das gesamte Herzogtum zurückzugewinnen und den Missständen grundlegend abzuhelfen. Der Landfriede konnte so nicht länger aufrechterhalten werden. Das Raub- und Fehdewesen des mecklenburgischen Niederadels nahm in diesen Jahren überhand.

Sein dauerhaftestes Vermächtnis war daher ein anderes: Am 13. Februar 1419 gründete er zusammen mit Albrecht V. von Mecklenburg und dem Rat der Hansestadt Rostock die Universität Rostock als erste Universität in Norddeutschland und dem gesamten Ostseeraum.

Heinrich IV., der Dicke, Herzog zu Mecklenburg

Johann V., Herzog zu Mecklenburg

Wolf Karge, Hartmut Schmied, Ernst Münch: Die Geschichte Mecklenburgs. Hinstorff, Rostock 1993 [mehrfach nachgedruckt; derzeit im Buchhandel in 4., erw. Auflage (2004). ISBN 978-3-356-01039-8] S. 203.

Literatur über Herzog Johann IV. in der Landesbibliographie MV

Stammtafel des Hauses Mecklenburg

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