Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (auch Graf Hans, in der Überlieferung der Salpeterer Der gute Graf Hänsli aufgrund der ihm zugedachten vermeintlich verbürgten uralten Freiheiten und Rechte an die Freibauern auf dem Hotzenwald; * um 1360 vermutlich in Laufenburg; † 18. Mai 1408 war der letzte Graf des Hauses Habsburg-Laufenburg, Landgraf im Klettgau, Herr zu Laufenburg und Kloster Rheinau, Herr zu Krenkingen bis 1398, ab 1392 auch zu Rotenberg. Im Dienste Österreichs war Johann IV. Landvogt im Thurgau, im Aargau und der Herrschaft Schwarzwald.
„Im Jahre 1232 teilte sich das Grafenhaus der Habsburger in zwei Linien, die albertinische, später herzoglich-österreichische und zu Macht und Ansehen aufsteigende und die weniger erfolgreiche, die rudolfinische oder Laufenburger Linie.“ Die unterschiedliche Entwicklung wurde durch den späteren König Rudolf I. von der albertinischen Linie eingeleitet, „dem es gelang, sich und seinen Nachkommen eine dominierende neue Basis im Südosten und an der Spitze des Reiches zu sichern.“ Im Rahmen seiner Neuorganisation des Reiches nach dem Interregnum übertrug er „durch ein Empfinden der Familieneinheit bestimmt“, an einen Vertreter der Nebenlinie der Grafen von Habsburg-Laufenburg, die Landgrafenfunktion in der Landgrafschaft Klettgau und die Klostervogtei über das Rheininselkloster Rheinau 1288.
Die Hauptinteressen der Familie lagen jedoch in Territorien der Schweiz, die sich letztlich nicht vorteilhaft entwickelten. Vier Generationen nahmen die Funktionen im Klettgau und Rheinau als „eine mehr oder weniger wichtige Nebenaufgabe“ wahr: Graf Rudolf III. (1288–1315), Johann I. (1315–1337), Rudolf IV. (1337–1383) und zuletzt Johann IV.
Johann IV. war der Sohn von Rudolf IV. (Habsburg-Laufenburg) († 1. Oktober 1383) und (⚭ 9. Februar 1354) Elisabeth (Verena Isabella) Gonzaga von Mantua (1348–1380).
„Um 1360 geboren, wurde das Schicksal von Graf Johann IV. bereits ohne eigene Einflußmöglichkeit eine erste, unglückliche Richtung gegeben als sein Vater Rudolf IV. 1372 für ihn schon im Alter von ca. 12 Jahren einen Ehevertrag mit dem Freiherrn Ulrich VII. von Rappoltstein schloß, der später die beidseitigen Kinder, Graf Hans und die Rappoltsteinerin Herzlaude verbinden sollte. Dieser Heiratspakt schien für den jungen Grafen eine vorteilhafte Verbindung zu bringen, die dem Grafenhaus wieder zu etwas Vermögen und Reputation helfen würde.“
Hinweisen zufolge war die Braut zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt. Eine wichtige Bedeutung hatte auch die Fortpflanzungsfähigkeit der beiden Partner und „aus der Rechtfertigung über die Auflösung des Ehevertrages durch den damaligen Vormund der Braut, Bruno von Rappoltstein wird bekannt, daß die beiden Verlobten ‚ein volles halbes Jahr‘ bereits zusammengelebt hatten: […] Der junge Habsburger habe sich nicht als Mann erwiesen, Johann sei nicht ‚verfengklich für frowen‘. […] Graf Rudolf strengte gegen die Rappoltsteiner Prozesse an, die aber beiden Parteien wenig mehr als Publizität und viele Kosten einbrachten.“ Beide Seiten gaben den Aufwand mit ‚me denne 10 000 gulden‘ an. Nach dem Tod des Vaters 1383 setzte Johann den Streit fort „und ließ erst 1396 die Händel ruhen.“
„Dieses Mißgeschick mit der verhinderten Heirat und den daraus resultierenden Vermögenskonsequenzen hatte zunächst die Auswirkung, daß eine erneute Eheverbindung für die erwünschte Erhaltung des nur noch auf Graf Hans ruhenden Grafengeschlechts bis etwa 1390 unterblieb.“ Und „nach den Gesichtspunkten optimaler hochadeliger Familienpolitik [… würde] das inzwischen erreichte niedrige Niveau seiner Existenzbasis“ kaum mehr eine Ehe mit einer standesgleichen Frau ermöglichen.
Unternehmungen zur Vermögensstabilisierung
Drei Jahre nach dem Tod des Vaters verkaufte Graf Johann das Stammgut der Familie: Burg, beide Städte Laufenburg mit drei Vogteien und von Dörfern, Leuten, Gütern – samt allem, was das Umland hergab, „gar und gänzlich mit allen Rechten […] um 12 000 Gulden an Herzog Leopold III. von Österreich seinem gnädigen Herrn. […] Die Kaufurkunde wurde ausgestellt zu Brugg im Aargau am 27. April 1386“; in einem 2 Tage später datierten Gegenbriefes Herzog Leopolds „die vereinbarten Zahlungstermine genannt.“
Der Herzog belehnte den Grafen Hans und mögliche männliche Nachkommen jedoch gleichzeitig „mit dem Verkaufsobjekt Burg, Stadt und Herrschaft Laufenburg mit einem rechten Mannlehen“ und garantierte auch im Falle des Erlöschen des Mannesstammes möglichen Töchtern eine geregelte Versorgung. „Das bedeutet, Graf Johann und seine Familie konnten sich weiterhin der veräußerten Burg, Stadt und Herrschaft bedienen“. Den Verlusten an Besitz stehen nur wenige und unbedeutende Erwerbungen gegenüber, wie die Erbschaft der Sundgauer Herrschaft Rotenberg. Bekannt ist ein 1390 von Graf Hans vergebenes Lehensobjekt „Prechtal im mittleren Schwarzwald“. Nachweisbar sind auch „Lehensvergaben der linksrheinischen Burgen Rheinsfeld, Kienberg und Wartenberg bei Basel, während von den nachgewiesermaßen rechtsrheinischen Burgen der Laufenburger, wie Neu-Krenkingen und Balm keine solchen Belehnungen bekannt sind, obwohl solche gewiß ebenfalls stattgefunden haben, denn beide Burgen waren nicht von den Grafen selbst genutzt.“
„Seit 1387 läßt sich der jüngere Graf Hans IV. als Landvogt in 4 Urkunden nachweisen. Im Gegensatz zu seinem Vater Graf Rudolf IV., der noch 1374–76 für die gesamten vorderösterreichischen Gebiete von Schwaben bis ins Elsaß zuständig war, hat Graf Hans […] nun nur noch den Mittelteil zu betreuen, während für Innerschwaben und Breisgau-Elsaß weitere Landvögte eingesetzt sind.“ In diesem Rahmen kann Johann noch ausstehende väterliche Forderungen an die „herzöglichen Vettern von Österreich“ in Höhe von 2400 Gulden einziehen; seine jährliche Besoldung als Landvogt beträgt 1200 Gulden. Diese erste Verpflichtung dauert bis spätestens 1396.
„Einige Zeit vor 1393“ heirateten Graf Johann IV. und Agnes von Landenberg-Greifensee. „Die Witwe des Herrn von Wessenberg war nicht ebenbürtig, daher nicht standesgemäß, da Agnes genannt Neze, nur aus einem, wenn auch bedeutenden Ministerialengeschlecht stammte.“ Der Graf hatte diese Ehe offensichtlich nicht von einer Standeserhöhung abhängig gemacht – „sie war die Frau seiner Wahl“ – und zu diesem Zeitpunkt gab es „eine oder bereits schon beide Töchter Graf Johannes, Agnes und Ursula.“
Mit der in Prag ausgestellten Urkunde vom 14. Mai 1393 wurde diese Standeserhöhung von König Wenzeslaus ausgesprochen:
Weitere Dienste für das Haus Österreich
Wiederum als Vogt für Österreich im oben genannten gleichen Gebiet [‚zwischen Breisgau und Innerschwaben‘] tätig ist Graf Hans IV. von Habsburg von 1396 bis 1398. In der davor liegenden Periode und ebenso „von 1398 bis 1405 begegnet Graf Johann öfters als österreichischer Rat im Gremium der dem jeweiligen Landvogt zur Seite stehenden Berater.“
„1405 beginnt dann die dritte Periode des Grafen als österreichischer Landvogt im Aargau, Thurgau und im Schwarzwald gerade zur ersten Phase der Appenzellerkriege – die für Österreich und seine Gefolgsleute weniger erfolgreich war – in denen Graf Hans als Landvogt und militärischer Befehlshaber der im anvertrauten Lande auch mit zusätzlichen Aufgaben belastet wurde. Ende 1406 wird der Laufenburger Graf letztmals als Landvogt der Herrschaft Österreich urkundlich benannt.“ Sein Nachfolger im Amt wurde Hermann von Sulz.
Der Historiker Rolf Köhn sieht die Rolle der Grafen in der Zwiespältigkeit des Amtes als österreichische Landvögte in der einerseits gehobenen hochadeligen Position und den „vielfach begrenzten Kompetenzen“ andererseits. Aus diesem „Ungleichgewicht“ seien vielfach „potenzielle Konfliktherde“ entstanden. Kurt Hodapp: „Da jedenfalls von Spannungen zwischen Fürst und Graf Hans in seinen Dienstjahren keinerlei Spuren zu finden sind, so darf seine Dienstführung wohl als untadelig gelten.“ (S. 407).
Zwischenspiel „Grafschaft Hauenstein“