Johann I. (* um 1213; † nach dem 3. Juni 1266) war von 1220 bis zu seinem Tod, gemeinsam mit seinem Bruder Otto III. dem Frommen, Markgraf der Mark Brandenburg.
Die Regierungszeit der beiden askanischen Markgrafen war gekennzeichnet durch den weiträumigen Landesausbau nach Osten, der die letzten Teile des Teltow und des Barnims, die Uckermark, das Land Stargard, das Land Lebus und erste Teile östlich der Oder in der Neumark einbezog. Die innenpolitische Bedeutung und Stellung der Mark Brandenburg im Heiligen Römischen Reich konnten sie nachhaltig festigen, was unter anderem darin zum Ausdruck kam, dass Johanns Bruder Otto 1256 Kandidat für die Besetzung des Königsthrons im Reich war. Zudem gründeten sie verschiedene Städte und machten sich besonders um die Entwicklung der beiden Berliner Gründungsstädte Cölln und Berlin verdient. Die benachbarte askanische Burg in Spandau bauten sie zu ihrer bevorzugten Residenz aus.
Noch vor ihrem Ableben teilten sie die Mark im Zuge der Erbregelungen in die Johanneische und Ottonische Linie und stifteten 1258 unter dem Namen Mariensee das Zisterzienser-Kloster Chorin, da die traditionelle askanische Grablege Kloster Lehnin bei der Ottonischen Linie verblieb. Nach dem Aussterben der Ottonier 1317 kamen die beiden Landesteile unter Johanns I. Enkel Waldemar wieder zusammen.
Johann war der ältere Sohn Albrechts II. von Brandenburg aus dem Geschlecht der Askanier und der Mathilde (Mechthild) von der Lausitz, Tochter des Grafen Konrads II. von Groitzsch aus einem Nebenzweig der Wettiner.
Da sowohl Johann als auch sein zwei Jahre jüngerer Bruder Otto beim Tod des Vaters im Jahr 1220 unmündig waren, übertrug Kaiser Friedrich II. die ihm zufallende Lehnsvormundschaft dem Erzbischof Albrecht I. von Magdeburg; die Vormundschaft übte Graf Heinrich I. von Anhalt, der ältere Bruder Herzog Albrechts I. von Sachsen und Vetter Albrechts II. aus. Als Söhne Herzog Bernhards von Sachsen waren beide die nächsten Verwandten väterlicherseits, wobei Heinrich die älteren Rechte hatte.
1221 kaufte die Mutter, Gräfin Mathilde, dem Magdeburger Erzbischof die Lehnsvormundschaft gegen 1900 Mark Magdeburger Silbers ab und regierte anschließend gemeinsam mit Heinrich I. an ihrer Söhne statt. Als der Magdeburger Erzbischof bald darauf zu Kaiser Friedrich II. nach Italien reiste, versuchte Sachsenherzog Albrecht sich die Lage zunutze zu machen, was zum Zerwürfnis mit seinem Bruder Heinrich I. führte. Die sächsischen Übergriffe veranlassten Mechthilds Schwager, Graf Heinrich I. von Braunschweig-Lüneburg zu intervenieren. Friedrich II., ein Onkel von mütterlicher Seite, verhinderte eine offen ausgetragene Fehde und forderte die sächsisch-anhaltinischen Brüder auf, den Frieden zu bewahren.
Wahrscheinlich seit dem Tod ihrer Mutter im Jahre 1225 übten die Brüder die Lehnsherrschaft über die Mark Brandenburg gemeinsam aus; sie waren zu diesem Zeitpunkt vermutlich im Alter von zwölf (Johann I.) und zehn (Otto III.) Jahren. 1231 sollen sie in der Neustadt Brandenburg die Schwertleite erhalten haben – dieses Jahr wird als offizieller Beginn ihrer Regierungszeit gewertet.
Nach dem Tod Graf Heinrichs von Braunschweig-Lüneburg (1227) unterstützten die Brüder dessen Neffen, ihren Schwager Otto das Kind, der sich gegen staufische Ansprüche und die eigenen Ministerialen nur mit Waffengewalt durchsetzen konnte. 1229 kam es zu einer Fehde mit dem früheren Lehnsvormund Erzbischof Albrecht, die friedlich beendet wurde. Wie ihre früheren Widersacher und Verteidiger erschienen sie 1235 auf dem Reichstag zu Mainz, auf dem der Mainzer Landfrieden verkündet wurde.
Nach den Auseinandersetzungen um die Königsherrschaft Konrads IV. und Heinrich Raspes erklärten sie 1251 König Wilhelm von Holland ihre Anerkennung; 1257 übten sie bei der Wahl Alfons X. von Kastilien erstmals das brandenburgische Kurrecht aus. 1256 war Otto III. (auch: Otto der Fromme) einer der Anwärter auf die Königswürde. Zwar wurde er nicht König, doch drückt die Kandidatur die gewachsene innenpolitische Bedeutung aus, die die 1157 von Albrecht dem Bären gegründete Mark unter der Regentschaft der Brüder gewonnen hatte. War die Mark in den ersten Jahren als eigenständiges Fürstentum kaum wahrgenommen worden, erhielt sie in den 1230er/1240er Jahren endgültig das Reichskämmereramt. Die Beteiligung der Markgrafen an der Wahl des deutschen Reichsoberhauptes galt seit Mitte des 13. Jahrhunderts als unverzichtbar.
Gemeinsam mit seinem Bruder erweiterte Johann I. das Gebiet der Markgrafschaft und baute Marktflecken oder Burgstandorte wie Spandau, Cölln, Berlin und Prenzlau zu zentralen Orten oder Städten aus. Dazu zählten auch die von ihm 1248 gegründete und ungewöhnlich reich ausgestattete Stadt Neubrandenburg in der Herrschaft Stargard sowie Frankfurt/Oder, das Johann I. nach der Entsendung eines Lokators 1253 zur Stadt erhob.
Teltow-Krieg und Vertrag von Landin
Die letzten Teile des Barnims und die südliche Uckermark bis zur Welse kamen 1230/1245 zur Mark Brandenburg. Am 20. Juni 1236 erwarben die beiden Markgrafen im Vertrag von Kremmen das Land Stargard nebst Beseritz und Wustrow von Herzog Wartislaw III. von Pommern. Noch im gleichen Jahr 1236 ließen die Askanier zur Sicherung ihrer nördlichsten Landesteile mit dem Bau der Burg Stargard beginnen.
Obwohl dicht bei Berlin-Cölln gelegen und heute Berliner Stadtteil, gelangte der ehemalige Hauptsitz der Sprewanen, die slawische Burg Köpenick (Copnic = Inselort) am Zusammenfluss von Spree und Dahme, erst 1245 nach einem siebenjährigen Entscheidungskampf um den Barnim und den Teltow gegen die Meißner Wettiner unter die askanische Herrschaft. Nach diesem Teltow-Krieg war auch die wettinische Festung Mittenwalde im Besitz der Markgrafen, die ihre Herrschaft in der Folge konsequent weiter nach Osten ausbauten. 1249 erreichte der askanische Besitz mit Teilen des Landes Lebus die Oder.
Als 1250 die Pommernherzöge im Vertrag von Landin die nördliche Uckermark (Terra uckra) bis zur Welse, Randow und Löcknitz im Tauschgeschäft gegen das halbe Land Wolgast an die Askanier abgetreten hatten, hatten Johann I. und Otto III. endgültig die Grundlage für die deutsche Besiedelung der Terra trans Oderam geschaffen. Bei diesem Tausch kam ihnen die Heiratspolitik zugute, denn Johanns erste Frau Sophia, die Tochter König Waldemars II. von Dänemark, hatte 1230 halb Wolgast als Mitgift in die Ehe gebracht. Der Vertrag von Landin aus dem Jahr 1250 gilt als Geburtsstunde der Uckermark.
Neumark und Stabilisierungspolitik
Für die Besiedlung der späteren Neumark wurden im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts deutsche Siedler von Herzog Leszek I. angeworben. Mit seinem Tod 1227 verfiel die polnische Zentralmacht endgültig, was den Markgrafenbrüdern die Möglichkeit gab, nach Osten zu expandieren. Durch Landerwerb überschritten sie die Oder und bauten ihren Herrschaftsbereich weiter nach Osten bis zum Fluss Drage und nach Norden bis zum Fluss Persante aus. 1257 gründete Markgraf Johann I. Landsberg als Flussübergang an der Warthe kurz vor dem bisherigen Pass bei Zantoch, um diesem polnischen Ort die beträchtlichen Einnahmen aus dem Fernhandel (Zoll, Gebühren vom Marktbetrieb und Niederlagerecht) abzuziehen (nach dem Parallelbeispiel von Berlin als Gegengründung zu Köpenick). 1261 kauften die Markgrafen vom Templerorden die Stadt Soldin, die sich zum Machtzentrum der Neumark entwickelte.
Zur Stabilisierung der neuen Landesteile griffen die beiden Markgrafen auf das bewährte askanische Mittel von Klostergründungen und Besiedlungen zurück. Bereits um 1230 hatten sie die Gründung des Zisterzienser Klosters Paradies durch den polnischen Grafen Nicolaus Bronisius in der Nähe von Międzyrzecz (Meseritz) als Filiation von Lehnin unterstützt. Die Verbindung mit dem polnischen Grafen diente der Grenzsicherung gegen Pommern und bereitete die Übernahme dieses Neumarkteils wirtschaftlich vor. Als Siedler kam beispielsweise das später adlige Geschlecht von Sydow in die neue Mark. Im Westen der heutigen polnischen Woiwodschaft Westpommern belehnten sie die Adelsfamilie von Jagow mit der Kleinstadt Zehden.