An diesem Tag

Johann Georg Henle

Deutscher Rotgerbermeister und Stifter

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Johann Georg Henle (* 5. April 1769 in Höchstädt an der Donau; † 19. Dezember 1852 in Augsburg) war ein Rotgerbermeister und Stifter des Augsburger Krankenhauses.

Johann Georg Henle war der Sohn des gleichnamigen Rotgerbers und dessen Ehefrau Maria (geb. Häckel), Tochter eines Schmieds.

Er war seit dem 16. September 1793 mit Maria Anna (* 16. Juli 1772), der Tochter des Bierbrauers und Gastwirts Johann Ulrich Guggenberger, verheiratet; die Ehe blieb kinderlos.

Nach seinem Tod fand der Trauergottesdienst im Augsburger Dom statt.

Johann Georg Henle hatte das Gerberhandwerk erlernt und auf seinen Wanderjahren Bayern, Böhmen, Österreich, Frankreich und die norddeutschen Staaten bereist.

Weil er sich zur Ruhe setzen wollte, beendete Johann Georg Henle Ende 1826 das Gerberhandwerk, verkaufte das Wohnhaus und seine Gerätschaften für 6700 Gulden, und zog als Privatier von Höchstädt an der Donau nach Augsburg.

Johann Georg Henle gründete in Höchstädt an der Donau eine Klosterschule für Mädchen und vermachte dem dortigen Spital 12.000 Gulden. Als 1842/1843 im Haus des Spitalverwalters die Mädchenschule unter Leitung der Dillinger Franziskanerinnen eingerichtet wurde, spendete er 8.000 Gulden zum Unterhaltsfonds der Schulschwestern.

In Augsburg stiftete er 100.000 Gulden für die Einführung der Barmherzigen Schwestern im Krankenhaus für die Katholiken; für die Überwachung der Durchführung seiner Stiftung bezeichnete er urkundlich den Magistrat und die Gemeindebevollmächtigten.

Zu dieser Stiftung war es gekommen, weil in Bayern festgestellt wurde, dass mit der Auflösung der Klöster 1802/1803 (siehe Säkularisation in Bayern) auch die Seelsorge, das Schulwesen und die Krankenbetreuung betroffen war. Der König von Bayern, Maximilian I. Joseph, schloss am 24. Oktober 1817 ein Konkordat mit dem Vatikan (siehe Bayerisches Konkordat (1817)) ab, in dem unter anderem festgelegt worden war, dass religiöse Orden wieder eingeführt werden konnten, wenn diese bereit waren, sich um die Seelsorge, den Unterricht für die Jugend und die Krankenpflege zu kümmern; allerdings setzte erst König Ludwig I. die Vereinbarung um. Er empfahl München, sich mit dem Orden der Grauen Schwestern (siehe Kongregation der Schwestern von der hl. Elisabeth) in Frankreich in Verbindung zu setzen, sodass der Chefarzt des Münchner Krankenhauses, Johann Nepomuk Ringseis, die Initiative ergriff und am 12. Januar 1832 die Grauen Schwestern aus dem Mutterkloster in Straßburg im Krankenhaus eingeführt wurden; ein Schwesternkonvent hatte sich in München schon gebildet, deren Oberin, Ignatia Jorth, und die Novizenmeisterin, Apollonia Schmitt, aus Straßburg kamen und über Augsburg nach München anreisten.

Eine Abordnung des Augsburger Magistrats reiste 1833 nach München, um die Einrichtungen der dortigen Schwestern kennenzulernen. Die Bemühungen um die Einführung der Klosterfrauen scheiterten jedoch vorerst, weil Augsburg konfessionell gespalten war und was man dem einen zugestand, konnte man dem anderen nicht verwehren.

Anfang 1837 wurde der Augsburger Magistrat durch die Regierung von Schwaben gedrängt, sich wegen der Einführung der Barmherzigen Schwestern zu entscheiden. Nach Auswertung verschiedener Gutachten entschied der Magistrat 1838 endgültig, die Krankenpflege im Krankenhaus wegen der konfessionellen Trennung nicht den Barmherzigen Schwestern zu übertragen. Es wurde jedoch der Vorschlag gemacht, die in der Säkularisierung aufgehobenen Seelhäuser beider Konfessionen wiederzubeleben und ihre Insassen für die Krankenpflege zu verwenden. Nach einigen Beratungen kam der Magistrat zu dem Ergebnis, das katholische Bachsche Seelhaus wiederherzustellen und in einem neu zu bauenden Krankenhaus die konfessionelle Trennung, nach Zimmern oder Stockwerken, später nach Flügeln, einzuführen. Das Bachsche Seelhaus konnte 1844 im St. Barbarahof wiederhergestellt werden und wurde besetzt von drei führenden Barmherzigen Schwestern und acht Seelschwestern. Ein entsprechender Vertrag zwischen dem Magistrat und den Barmherzigen Schwestern in München wurde 1844 geschlossen, der 1846 nachgebessert und am 11. Januar 1847 in einer endgültigen offiziellen Fassung zu Protokoll gebracht wurde.

Der Unterhalt der Schwestern im Bachschen Seelhaus war aber nicht gesichert und die Barmherzigen Schwestern konnten jederzeit nach München beordert werden. Da half eine großzügige Spende, ihren Unterhalt auf Dauer zu sichern, die Johann Georg Henle mit einer Schenkungsurkunde am 29. Juni 1852 tätigte, um den Barmherzigen Schwestern den Weg ins Augsburger Krankenhaus zu öffnen. Die Urkunde enthielt folgende Bestimmungen und Bedingungen:

1. Der Privatier Johann Georg Henle übergibt dem Magistrat aus seinem Vermögen 100.000 Gulden und knüpft daran einige Bedingungen.

2. Die Barmherzigen Schwestern sollen in Augsburg ein Mutterhaus erhalten und als Korporation etabliert werden.

3. Das Eigentumsrecht an der Stiftung bleibt bei den Barmherzigen Schwestern und der Stadtgemeinde katholischen Anteils.

4. Die Nutznießung der Zinsen zu 3,5 % dient zu 6/7 für den Unterhalt des Ordenspersonals und zu 1/7 dem Hause zur Aufnahme armer Mädchen in den Orden.

5. Andersgläubigen wird die Pflege nicht verweigert.

6. Der Stadtmagistrat muss geeignete Lokalitäten bereitstellen und unterhalten und dienstunfähig gewordenes Personal versorgen.

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