An diesem Tag

Johann Ernst Schubert

Deutscher evangelischer Theologe

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Johann Ernst Schubert, auch: Drusus Pruthenicus Westen (* 24. Juni 1717 in Elbing; † 19. August 1774 in Greifswald) war ein deutscher evangelischer Theologe.

Der Sohn des Pfarrers Andreas Schubert († 1723) und dessen Frau (NN., geb. Frisen, † 1719) war schon früh Waise geworden. Seine erste Ausbildung genoss er am Gymnasium seiner Heimatstadt. Er bezog 1734 die Universität Jena, um ein philosophisch-theologisches Studium zu absolvieren. Dazu besuchte er die Vorlesungen von Georg Erhard Hamberger (1697–1755), Heinrich Köhler (1711–1760), Jesaias Friedrich Weissenborn (1673–1750), Johann Reinhard Rus (1679–1738) und Johann Peter Reusch (1691–1758). 1737 wechselte er an die Universität Wittenberg, wo er – gerade angekommen – zum Magister der Philosophie avancierte, im Folgemonat die Vorleseerlaubnis für Hochschule als Magister Legens erwarb und 1738 als Adjunkt an die philosophische Fakultät aufgenommen wurde. Da man ihm jedoch die Einkünfte aus seinen Vorlesungen vorenthalten wollte, ging er ein halbes Jahr nach Zeitz, wo er bei dem Superintendenten Christian Friedrich Schulze weilte.

Hier arbeitete er, auf dessen Rat hin, eine Rede über die Auferstehung der Toten aus, mit der er einen in Hamburg ausgesetzten Preis gewann. Die Arbeit erschien zuerst unter dem Pseudonym Drusus Pruthenicus Westen und später unter verschiedenen Titeln. 1740 ging er nach Jena zurück, wo er 1741 Adjunkt und 1743 ordentlicher Beisitzer der philosophischen Fakultät wurde. Der Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar-Eisenach bot ihm eine Stellung an seinem Hofe an, die er jedoch ausschlug. Der Herzog ernannte ihn dann am 3. April 1745 zum Assessor am Konsistorium. Schon im folgenden Jahre erhielt er einen Ruf als Superintendent der Grafschaft Schaumburg-Lippe, Konsistorialrath und erster Pastor in Stadthagen, welche Stelle er, nach seiner Ordinierung in Zeitz im Februar 1747 antrat. Kurz vorher hatte er am 31. Januar 1747 in Zeitz Johanna Friderike (* 9. November 1729 in Naumburg (Saale); † 25. Juli 1796 in Greifswald) geheiratet. Diese war Tochter des bereits erwähnten Christian Friedrich Schulze und dessen Frau Johanna Elisabeth († 26. Februar 1755), Tochter des Pastors an der St. Thomaskirche in Leipzig Christian Weiß (* 10. Oktober 1671 in Zwickau; † 10. Dezember 1737 in Leipzig) und dessen zweiter Frau Katharina Regina Bohn († 3. August 1709 in Leipzig). Aus der Ehe gingen neun Söhne und eine Tochter hervor.

In Stadthagen geriet er bald wegen des Beichtstuhls, den sein Vorgänger Eberhard David Hauber für unnötig gehalten hatte und abschaffte, Schubert aber wieder einführen wollte, in lebhafte Auseinandersetzungen, wobei bei ihm Zweifel an seiner Rechtgläubigkeit, die auch schon in Jena gegen ihn erhoben worden waren, hervortraten. Glücklicherweise ergab sich, dass er am 8. März 1748 an der Universität Helmstedt zum Doktor der Theologie promovierte und dabei solch einen großen Eindruck hinterließ, dass man ihn dort zum Professor der Theologie ernannte, welches Amt er am 4. Mai 1748 antrat. Im Folgejahr wurde er Abt im Kloster Michaelstein und 1750 Direktor des theologischen Seminars. Schubert, der selbst Anhänger der Gedanken Christian Wolffs war, blieb auch in Helmstedt nicht unangefochten. So trug er mit Ernst August Bertling eine theologische Kontroverse über die Kraft des göttlichen Worts aus. Schröder veröffentlichte 1753 eine Schrift, in der er die Ansicht formulierte, dass die Bekehrung des Menschen nicht mittels übernatürlicher Einwirkung, sondern als Folge vernünftiger Einsicht in den moralisch-pädagogischen Inhalt der Heiligen Schrift und einen daran ausgerichteten Lebenswandel bestünde. Dieses mache die bewegende und erneuernde Kraft des göttlichen Wortes aus. Daraufhin begegnete ihm Bertling mit einer 400-seitigen Quartanten Schrift, in welcher er den orthodoxen Standpunkt vertrat, dass diese Kraft eine übernatürliche sei und ihn als Ketzer diffamierte.

Schubert sah sich genötigt, in einer Verteidigungsschrift diese Vorwürfe zurückzuweisen und richtigzustellen. Die Streitigkeit endete in gegenseitigen Spitzfindigkeiten. Auch zwischen Johann Benedikt Carpzov IV. und ihm brach 1754 ein persönlicher Zwist aus, der solche Heftigkeit annahm, dass der Ruf der Helmstedter Hochschule auf dem Spiel stand, so dass ein Vermittler zwischen beiden eingeschaltet werden musste. Zudem wurde ihm in einer Auseinandersetzung zwischen der philosophischen und der theologischen Fakultät das Halten von Vorlesungen philosophischen Inhalts untersagt. Im September 1764 verließ Schubert die Universität Helmstedt und folgte einem Ruf auf eine ordentliche Professur der Theologie an der Universität Greifswald, womit er zugleich königlich schwedischer Oberkirchenrath und erster Pastor an der Marienkirche in Greifswald wurde. Hier wirkte er bis zu seinem Tode.

Schuberts zahlreiche deutsche und lateinische Abhandlungen beziehen sich auf Fragen der Dogmatik, der Dogmengeschichte und des Kirchenrechts. Er war ein Anhänger des Wolffianismus, zu dessen Gunsten er verschiedene Dissertationen veröffentlichte. Diese Richtung zeigt sich auch in seinem Bestreben, zwischen Vernunft und Bibel zu vermitteln, und kommt schon zu deutlichem Ausdrucke in den Titeln zahlreicher Abhandlungen, die sich als „vernünftige und schriftgemäße Gedanken“ auf die verschiedensten Gegenstände beziehen. Mit Vorliebe behandelte Schubert die Lehre von den letzten Dingen. Auch hier suchte er zum Beispiel die Ewigkeit der Höllenstrafen aus der Vernunft zu erweisen. Dabei wollte er jedoch von der Kanzel philosophische Definitionen ferngehalten wissen.

Cogitationes rationales de systemate mundi. Haken, Wittenberg 1737. (Digitalisat)

Dissertatio philosophica de iustitia Dei vindictrice. Scheffler, Wittenberg 1737. (Digitalisat)

Veritas religionis christianae methodo demonstrativa proposita; cum Dissertatione prooemiali de notitia irregeniti contra Antibarbarum Halensem. Zimmermann, Wittenberg 1737.

Systema Convenientiae Hoc Est Novum Aliquem Commercium Animae Et Corporis Explicandi Modum. Tzschiedrich, Wittenberg 1738. (Digitalisat)

Ius principis circa sacra methodo scientifica delineatum. Schwartz, Wittenberg 1738. (Digitalisat)

De Certitvdine Fvtvrarvm Actionvm Libertati Mentis Hvmanae Havd Inimica. Tzschiedrich, Wittenberg 1739. (Digitalisat)

De vario hominum statu morali. Tzschiedrich, Wittenberg 1759. (Digitalisat)

Institutiones metaphysicae. Schwarz, Wittenberg 1739. (Digitalisat)

Daß die künftige Aufstehung von den Todten nach der Vernunft möglich und glaublich, nach der heiligen Schrift aber unleugbar und gewiß sei; in einer heiligen Rede aus Apostelgesch. 26, 8. Nach Veranlassung einer, öffentlich im Vorberichte des dritten Theils der Kanzelreden geschehenen Einladung bewiesen von Druso Pruthenicuas Westenz im Theophili und Sinceri Kanzelreden Th. 4 auch besonders abgedruckt unter den Titel: Predigt von der Möglichkeit, Glaubwürdigkeit und Gewißheit der Aufstehung der Todten, welche in dem 4ten Theil der Sammlung auserlesener Kanzelreden, unter dem Namen des Druso Pruthenieus Westen, zuerst bekannt gemacht worden. Nebst einem nöthigen Unterricht von der Sittlichkeit der Predigten dieser Art. Jena 1740 (auch unter dem Titel: Vernünftige und schriftmäßige Gedanken von der Aufstehung der Todten).

Universa Philosophia practica, in usum auditorii ordine scientifico conscripta. Melchior, Jena und Leipzig 1740.

De obligatione plenipotentiarii erga principem et rempublicam, Von der Pflicht, die ein Bevollmächtigter gegen seinen Fürsten und das gemeine Wesen beobachten muß. Jena 1741. (Digitalisat)

Dissertatio metaphysica de impossibilitate mundi aeterni. Schill, Jena 1741. (Digitalisat) Editio secunda auctior et emendatior. Jena 1744. (Digitalisat)

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