Joachim Kardinal Meisner (* 25. Dezember 1933 in Breslau, Niederschlesien; † 5. Juli 2017 in Bad Füssing, Niederbayern) war ein deutscher Theologe und Erzbischof der römisch-katholischen Kirche.
Er war von 1980 bis 1989 Bischof von Berlin und von 1982 bis 1989 Vorsitzender der Berliner Bischofskonferenz. 1983 wurde er Kardinal. Von 1989 bis 2014 war Meisner Erzbischof von Köln und Metropolit der Kirchenprovinz Köln. Nach seinem Tod wurde seine Beteiligung an der Vertuschung sexuellen Missbrauchs bekannt.
Joachim Meisner wurde im Breslauer Stadtteil Deutsch Lissa (heute poln. Leśnica) geboren und in der dortigen St.-Hedwigs-Kirche getauft. Er wuchs mit drei Brüdern in einem stark katholisch geprägten Umfeld auf.
Nach der Vertreibung 1945 aus Schlesien und dem Tod seines Vaters im selben Jahr lebte Meisner im thüringischen Körner. Nach einer Lehre als Bankkaufmann trat Meisner 1953 ins Seminar für Spätberufene Norbertinum in Magdeburg ein und holte hier zunächst das Abitur nach. Von 1959 bis 1962 studierte er Philosophie und Theologie in Erfurt und wurde dort am 8. April 1962 zum Diakon und am 22. Dezember 1962 durch den damaligen Fuldaer Weihbischof Joseph Freusberg zum Priester geweiht. Er war Kaplan in Heiligenstadt und Erfurt, danach Rektor des Erfurter Caritasverbandes.
1969 wurde er von der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom zum Dr. theol. promoviert.
Am 17. März 1975 wurde er zum Titularbischof von Vina und Weihbischof des Bischöflichen Amtes Erfurt-Meiningen ernannt und am 17. Mai 1975 vom Apostolischen Administrator von Erfurt Hugo Aufderbeck zum Bischof geweiht. Mitkonsekratoren waren die Bischöfe Johannes Braun und Georg Weinhold. Meisners Wahlspruch lautete Spes nostra firma est pro vobis („Unsere Hoffnung für euch steht fest“, nach der Erhebung zum Kardinal auf Spes nostra firma verkürzt) und entstammt dem 2. Korintherbrief (2 Kor 1,7 ).
Zum Bischöflichen Amt gehörte unter anderem das Eichsfeld, das eine katholische Enklave innerhalb der traditionell protestantisch und seit DDR-Zeiten atheistisch geprägten Glaubenslandschaft ist. Dort fand Meisner ein ähnlich intensives katholisches Gemeindeleben wie in seiner schlesischen Heimat vor.
Am 22. April 1980 ernannte ihn Papst Johannes Paul II., den er seit Jahren persönlich kannte, zum Bischof von Berlin. In dieses Amt wurde er am 17. Mai 1980 eingeführt. Das Bistum Berlin mit seinen Ost- und Westteilen galt in der Zeit der Deutschen Teilung als eines der kirchenpolitisch schwierigsten europäischen Bistümer. 1984 weihte Bischof Meisner den in Berlin neu errichteten Karmel Regina Martyrum.
Von 1982 bis 1989 stand Meisner der Berliner Bischofskonferenz vor. In dieser Funktion organisierte Meisner im Jahre 1987 das erste und einzige DDR-weite Katholikentreffen, das mit über 100.000 Teilnehmern (bei weniger als 800.000 Katholiken in der DDR) ein großer Erfolg war. Beim Abschlussgottesdienst sagte Meisner mit Anspielung auf die allgegenwärtigen Sowjetsterne (in Anwesenheit der staatlichen Vertreter), dass „...die Christen in unserem Land keinem anderen Stern folgen möchten ... als dem von Betlehem.“
Am 2. Februar 1983 nahm ihn Johannes Paul II. als Kardinalpriester mit der Titelkirche Santa Pudenziana in das Kardinalskollegium auf.
Nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners im Jahr 1987 war das Amt des Kölner Erzbischofs neu zu besetzen. Traditionell besitzt das Kölner Domkapitel seit dem Jahr 1200 das Recht zur Wahl des Erzbischofs. Gemäß dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen aus dem Jahr 1929 hat das Kapitel eine Liste von „kanonisch geeigneten Kandidaten“ bei der Bischofskongregation in Rom einzureichen, um auf diese Weise die Mitsprache der römischen Kurie und des Papstes sicherzustellen. Ebenso können die Bischöfe auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen Vorschläge nach Rom schicken.
Gemäß den Bestimmungen des preußischen Konkordates stellt der Papst „unter Würdigung dieser Listen“ einen Dreiervorschlag (Terna) zusammen, aus dem dann das Domkapitel einen Kandidaten zu wählen hat. Freilich ist der Papst danach nicht an die eingereichten Vorschläge gebunden. Aufgrund des Dreiervorschlages aus Rom gelang dem Kölner Domkapitel keine Einigung, da nach den Statuten des Kölner Domkapitels eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Kapitels für einen neuen Erzbischof stimmen musste. Nachdem Dompropst Bernard Henrichs dem päpstlichen Nuntius die nicht erfolgte Wahl mitgeteilt hatte, stellte sich Rom auf den Standpunkt des im Kirchenrecht vorgesehenen Devolutionsrechts, das besagt, dass die Entscheidung an die nächsthöhere Ebene fällt, wenn eine untere Ebene zu keiner Entscheidung kommt.
Diesen Standpunkt vertrat der Heilige Stuhl auch gegenüber den Konkordatspartnern, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Ministerpräsidenten Johannes Rau und Bernhard Vogel waren dagegen der Auffassung, dass das Preußen-Konkordat zwingend eine Wahl vorschreibe und dass der völkerrechtliche Vertrag Vorrang vor dem kirchlichen Eigenrecht habe. Erst auf Druck der Ministerpräsidenten lenkte der Vatikan ein und ließ das Kapitel neuerlich wählen.
Dazu änderte Papst Johannes Paul II. die Kölner Wahlordnung gemäß den Regeln des allgemeinen Kirchenrechts, wonach im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war. Mit sechs Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde Meisner schließlich gewählt und am 20. Dezember 1988 vom Papst zum Erzbischof von Köln ernannt. Am 12. Februar 1989 wurde er in sein neues Amt eingeführt.
Theologen aus ganz Deutschland protestierten gegen das Vorgehen des Papstes; unter anderem mit der Kölner Erklärung „Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“. Daneben wurde in katholischen Kreisen Kölns kritisiert, Meisner passe nicht in das traditionell liberale Klima des sogenannten „rheinischen Katholizismus“ und habe eine für die Kölner Ortskirche zu fremde Mentalität.
Ein wichtiges Ereignis in seiner Amtszeit als Erzbischof von Köln war Meisners Rolle als Gastgeber des 20. katholischen Weltjugendtags. Nachdem er mit Papst Johannes Paul II. seit 1997 im Gespräch über Köln als Weltjugendtagsstadt war, war es schließlich, als es nach mehrfachen Verschiebungen 2005 zur Realisierung kam, zu spät für Johannes Paul II., der im April 2005 verstorben war. Papst Benedikt XVI. sagte jedoch schon kurz nach seiner Wahl sein Kommen zu.
Kardinal Meisner nahm am Konklave 2005 teil, in dem Benedikt XVI. gewählt wurde, und am Konklave 2013, in dem Franziskus gewählt wurde.
Nachdem sein altersbedingtes Rücktrittsgesuch im November 2008, das er dem kanonischen Recht entsprechend bei Erreichen des 75. Lebensjahres dem Papst angeboten hatte, von Benedikt XVI. abgelehnt worden war, erneuerte Meisner das Rücktrittsgesuch zu seinem 80. Geburtstag. Papst Franziskus nahm dieses am 28. Februar 2014 an. Damit wurde Meisner, der 25 Jahre Erzbischof von Köln war, emeritiert. Nach eigenen Angaben wollte Meisner weiterhin in Köln wohnen und in der Seelsorge für alte Priester und Ordensschwestern wirken.