Reichsgraf Joachim (* 6. September 1530 in Mattighofen; † 19. März 1600 in Nürnberg) war ein niederbayerischer Adeliger aus dem Haus Ortenburg und regierte von 1551 bis 1600 die Reichsgrafschaft Ortenburg. Er war der einzige Sohn von Graf Christoph I. und dessen zweiter Gemahlin Anna Freiin von Firmian. Aufgrund seines elterlichen Einflusses setzte er sich bald vehement für die Lehre Martin Luthers und die Verbreitung des Protestantismus ein. In seiner kleinen Grafschaft führte Joachim 1563 den evangelischen Glauben ein und gilt seither als Reformator Ortenburgs. Den daraus entstehenden Konflikt scheute er nicht, mitsamt seiner nur 8000 Hektar umfassenden Grafschaft stemmte er sich über viele Jahrzehnte hinweg erfolgreich gegen die Übermacht des bayerischen Herzogtums.
Seine Eltern Graf Christoph und Anna Freiin von Firmian konvertierten bereits 1538 zum lutherischen Glauben. Joachim selbst blieb noch katholisch, weil er erst acht Jahre alt war, andererseits aber, um seine schulische Ausbildung ohne Konflikte abschließen zu können.
Bereits in jungen Jahren zeigte sich Joachims Begabung – mit nur acht Jahren begrüßte er auf der Hochzeitsfeier seines Vetters Graf Karl I. alle anwesenden Gäste in einer Rede in Latein. Bereits mit 13 Jahren studierte er an der Hochschule zu Ingolstadt. Innerhalb von nur zwei Jahren absolvierte Joachim sein Studium und fiel dabei besonders durch seinen großen Fleiß und das für sein Alter außergewöhnliche Auffassungsvermögen auf. 1545 verließ er die Universität und war in der Lage, Lateinisch und Italienisch fließend zu sprechen und zu schreiben. Ebenso interessierte sich Joachim für historische Studien, welche er auch zeitlebens noch ausführte.
Nach dem abgeschlossenen Studium begab er sich für mehrere Jahre auf Studienfahrt nach Italien. Dort bildete er sich nicht nur in der Kunst, sondern auch in der Rechtsprechung weiter. 1547 war Joachim an der juristischen Fakultät der Universität Padua immatrikuliert. Weiteres ist über Joachims Italienaufenthalt jedoch nicht bekannt.
Am 19. Mai 1549 vermählte sich Joachim in Mickhausen mit der jungen Gräfin Ursula von Fugger, Tochter des Reichsgrafen Raymund Fugger. Diese Ehe brachte 30.000 Gulden als Mitgift an das Haus Ortenburg.
Nach dem Tod seines Vaters Graf Christoph I. am 22. April 1551 wäre Joachim, aufgrund der seit Mitte des 13. Jahrhunderts geltenden Senioratsnachfolge im Hause Ortenburg, der Dritte in der Nachfolge für das Grafenamt nach Sebastian II. und Johann III. gewesen. Sebastian II., Georg III. und Joachim traten am 28. April 1551 als Rat in die Dienste Kaiser Karls V. Der Kaiser riet Sebastian II. wegen dessen hohen Alters von der Ausübung des Reichsgrafenamtes ab. Nach reiflicher Überlegung verzichtete er deshalb am 21. Mai 1551 aufgrund körperlicher Gebrechen zugunsten seines Neffen Joachim. Joachim wurde somit im Alter von nur 21 Jahren vorläufig – bis zum Tode Sebastians – regierender Graf. Johann III. legte keinen Widerspruch bei dieser Entscheidung ein. Offiziell wurde Joachim am 5. Juni 1551 durch Kaiser Karl V. mit der Reichsgrafschaft belehnt.
Graf Joachim sollte für 49 Jahre, von 1551 bis 1600, amtierender Reichsgraf von Ortenburg sein. Um die kleine reichsunmittelbare Grafschaft jedoch weiterhin unabhängig erhalten zu können, musste er, wie viele seiner Vorfahren, einflussreiche politische Beziehungen knüpfen. Dies gelang ihm aufgrund seiner hohen Bildung und der Stellung als mächtiger und einflussreicher Reichsstand im Herzogtum Bayern rasch. So wurde er bis 1553 bereits der Sprecher der Landstände auf Landtagen. Mit vielen blieb er in kontinuierlichem brieflichem Kontakt.
Zugleich wuchs Joachims Interesse für die Lehren Martin Luthers. Schon bald wurde er ein Befürworter dessen Lehre. 1553 setzte er sich erstmals öffentlich für Beschwerden wegen kirchlicher Missbräuche ein. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1555 setzte sich Joachim besonders für die Augsburger Konfession und für die protestantische Seite ein. Über den Abschluss des Augsburger Religionsfriedens war Joachim sehr erfreut, da er hoffte, dass sich die evangelische Lehre nun vermehrt verbreiten würde.
Im selben Jahr, 1555, wurde Joachim von den bayerischen Landständen zum Adjutanten des Herzog Albrechts V. gewählt. So wuchsen Joachims Einfluss und Macht im Heiligen Römischen Reich beträchtlich. Die Landstände sandten ihn im selben Jahr zu Kaiser Karl V. nach Gent, um dort die Bestätigung und Erneuerung der Privilegien der bayerischen Landstände zu erlangen.
Im Jahre 1557 bekannte sich Joachim öffentlich zum protestantischen Glauben. Er versuchte damit, seiner Überzeugung von der lutherischen Lehre weiter Ausdruck zu verleihen. Des Weiteren trat er in den Folgejahren auf Landtagen des Herzogtums Bayern immer wieder als Sprecher der protestantischen Landstände in Erscheinung. Zwischen den Landtagen blieb Joachim mit den lutherischen Fürsten und Landständen, vor allem mit dem Freiherrn Pankraz von Freyberg, in brieflichem Kontakt.
Als Sebastian II. am 26. August 1559 verstarb, hatte Johann III. das Recht, das Amt als Reichsgraf zu bekleiden, da Joachim nur auf Duldung des Ältesten des Ortenburger Grafenhauses an der Regierung war. Johann verzichtete aber ebenso, da er kaiserlicher Hauptmann in Südtirol war und aufgrund seiner Eheschließung dort bleiben wollte. Im November 1559 wurde Joachim von Kaiser Ferdinand I. erneut und diesmal endgültig mit der Grafschaft belehnt. Somit wurde Joachim unangefochtener Reichsgraf und Oberster des Grafengeschlechtes.
Im Jahre 1563 fand ein Landtag zu Ingolstadt statt. Dort versuchten die protestantischen Landstände erneut, die Gleichstellung des Abendmahls in beiderlei Gestalt zu erreichen. Graf Joachim war dabei Wortführer der lutherischen Seite. Jedoch kam es auch auf diesem Landtag zu keiner Mehrheit, und das Anliegen der Protestanten scheiterte. Der bayerische Herzog war nicht gewillt, ohne ein päpstliches Konzil eine solche weitreichende Entscheidung zu fällen. Des Weiteren war Herzog Albrecht V. über die vehemente Haltung seines Adjutanten Joachim verärgert. Der Landtag wurde nach kurzer Zeit entscheidungslos aufgelöst. Der Herzog ließ daraufhin einen Geheimbericht über die sogenannten Konfessionisten, die hartnäckigen lutherischen Fürsten, anfertigen. Im Bericht wurden Vermutungen aufgestellt, dass einige Landstände eine Verschwörung mithilfe ausländischer Kräfte planten und einen gewaltsamen Umsturz der politischen und kirchlichen Ordnung in Bayern anstrebten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Joachims weiteres Verhalten sollten zum Auslöser der sogenannten „Ortenburger Adelsverschwörung“ werden. Nach dem Scheitern ihrer Forderungen blieben Joachim und Pankraz von Freyberg schriftlich mit allen in Kontakt.
Joachim seinerseits war über den Ausgang des Landtages sehr verärgert, da die Diskussion bereits seit Jahren geführt worden war und es seither zu keinerlei Entschluss gekommen war. Nach Ende des Landtages reiste er jedoch nicht nach Ortenburg, sondern zur Krönungsfeier Maximilians II. zum König von Ungarn in Pressburg. Auf dieser Reise fand er Zeit, sich mit den Geschehnissen der letzten Jahre auseinanderzusetzen, und erkannte bald, dass weder der Herzog noch die meisten Landstände dazu bereit waren, die Augsburger Konfession jemals ganz einzuführen. So fasste er den Entschluss, nach seiner Rückkehr nach Ortenburg die Reformation in der reichsunmittelbaren Grafschaft einzuführen.
Am 17. Oktober 1563 ließ Joachim durch Johann Friedrich Coelestin den ersten öffentlichen protestantischen Gottesdienst in der Marktkirche Ortenburg abhalten und erklärte per Edikt ein paar Tage später die Einführung der Reformation in der Grafschaft. Ortenburg war eines der ersten Reichsfürstentümer, das es inmitten eines katholischen Umlandes gewagt hatte, die Reformation einzuführen. So bedrängte der Herzog Joachim mehrfach, diesen Schritt rückgängig zu machen. Dies war der Auslöser für den verschärften Kampf um die Reichsunmittelbarkeit, der bereits seit der Klage Herzog Wilhelms IV. im Jahre 1549 vor dem Reichskammergericht in Speyer schwelte. Schon seit 1504 versuchte Herzog Albrecht IV. energisch, sein herzogliches Territorium zu bereinigen und viele Kleinstaaten dem Herzogtum anzugliedern. Auch an der Reichsgrafschaft Ortenburg versuchte er dies, scheiterte jedoch damals an der Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft. Herzog Albrecht V. und Graf Joachim waren jedoch eng befreundet, der Prozess vor dem Reichskammergericht wurde daher bis zur Einführung der Reformation nur mehr bedingt durch Bayern verfolgt. Da sich jedoch die Beziehungen zwischen Albrecht und Joachim zwischen 1553 und 1563 verschlechterten, wurde für Albrecht der Prozess wieder bedeutender, denn dieser war ein geeignetes Druckmittel gegen den Reichsgrafen. Als Joachim nun die Reformation in Ortenburg einführte, war Herzog Albrecht V. gezwungen, einzugreifen. Er forcierte den Prozess vor dem Reichskammergericht und drängte fortan auf eine baldige Entscheidung. Der Herzog hoffte, dass der Prozess zu seinen Gunsten entschieden würde, und dass – nachdem Ortenburg ein bayerisches Lehen geworden wäre – die Reformation rückgängig gemacht werden könnte. Doch Albrecht erkannte, dass der Gerichtsprozess nicht wie erhofft allzu bald zu einem Urteil kommen würde. Da der Einfluss des lutherischen Glaubens im Ortenburger Umland stetig wuchs, musste der Herzog schnellstmöglich eingreifen.