Jean Sigg (Taufname Johann Conrad Sigg; * 28. Oktober 1865 in Aussersihl oder Schaffhausen; † 23. Juli 1922 in Versoix; heimatberechtigt in Dörflingen bei Schaffhausen und seit 1899 in Genf) war ein Schweizer Lehrer, Gewerkschafter und Politiker.
Jean Sigg war der Sohn des Schreiners Conrad Sigg und von dessen Ehefrau, der Primarlehrerin Anna Barbara (geb. Volkart). Er wurde in Schaffhausen geboren und wuchs in Zürich auf.
Seit dem 4. Juli 1888 war er mit der Primarlehrerin Caroline (* 12. Dezember 1861 in La Chaux-de-Fonds; † 7. März 1946), der Tochter von Auguste Fatton (1824–1884), verheiratet; gemeinsam hatten sie drei Kinder. Sein einziger Sohn, Henri Sigg, der als Hochschullehrer an der Universität Lausanne unterrichtete, verstarb 1920.
Jean Sigg verstarb an den Folgen einer Operation; seine Bestattung erfolgte auf dem Friedhof Saint-Georges in Genf.
Seinen Nachruf im Grütlianer verfasste der Präsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichts Josef Albisser.
Nach einem Pädagogikstudium in Genf hielt sich Jean Sigg einige Zeit in Paris auf und war dann von 1883 bis Ende 1898 als Primarlehrer in Genf tätig. Neben seiner Lehrertätigkeit besuchte er die Universität Genf und erhielt zwei Preise für philosophische Preisfragen.
Von 1898 bis 1917 war er als Sekretär der Westschweiz im Schweizerischen Arbeitersekretariat (siehe Arbeiterbewegung in der Schweiz) bei Herman Greulich tätig. Am 24. Oktober 1898 wurde er durch das Bundeskomitee des Schweizerischen Arbeiterbundes zum französischen Bundessekretär gewählt und trat am 1. November 1898 sein Amt an.
1898 war er Redaktor des sozialdemokratischen Parteiorgans Le peuple de Genève und berichtete dort unter anderem 1901 von einem Streik am Simplon. Aufgrund seiner Artikel wurde gegen ihn in verschiedenen Fällen prozessiert, unter anderem verklagte ihn der Genfer Grossrat Frédéric Raisin. 1909 gab er seine Mitarbeit an der Zeitung auf.
1919 wurde er zum ausserordentlichen Richter im Eidgenössischen Versicherungsgericht ernannt.
Politisches und gesellschaftliches Wirken
Jean Sigg gehörte 1892 zu den Gründern der Genfer Sozialistischen Arbeiterpartei (ab 1901 Sozialdemokratische Partei) (siehe Geschichte der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz), deren führender Kopf er wurde, verlor jedoch später an Einfluss, als er für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften eintrat. 1917 trat er aus der Partei aus und gründete gemeinsam mit Emile Nicolet (1879–1921) eine unabhängige Sektion der Genfer sozialistischen Partei (siehe Geschichte der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz). 1919 trat er endgültig aus der Sozialdemokratischen Partei aus.
Als Gegner des Bolschewismus lehnte er den Landesstreik von 1918 ab.
Von 1892 bis 1903, von 1904 bis zu seinem Rücktritt 1911 und von 1913 bis 1919 war er Genfer Grossrat sowie vom 4. Dezember 1911 bis zum 30. November 1919 Nationalrat. Im Nationalrat sprach er sich 1919 für die Schaffung einer lokalen Bürgerwehr und gegen jede Diktatur des Proletariats aus.
1892 brachte er im Grossen Rat eine Motion ein, in der er die Einführung der Unentgeltlichkeit der Lehrmittel forderte.
Anlässlich des Ersten Mai war er 1893 Festpräsident der Genfer Arbeiterbewegung, die das Fest in Carouge beging; im selben Jahr eröffnete er in Genf einen internationalen sozialistischen Studentenkongress, an dem vierzig Vertreter verschiedener Nationen teilnahmen. Auf dem Kongress wurde unter anderem jede Gemeinsamkeit mit dem Anarchismus abgelehnt.
1896 legte er im Grossen Rat einen Entwurf eines kantonalen Arbeiterinnengesetzes, für die Arbeiterinnen vor, die nicht durch das Fabrikgesetz geschützt wurden, und befürwortete die Einrichtung einer Arbeitskammer, die am 17. August 1896 eröffnet wurde; diese stellte Arbeitern Vereinslokale zur Besprechung ihrer Interessen zur Verfügung und diente der Vermittlung von Arbeit.
Weil er 1898 die Forderungen der Bauarbeiter bei deren Streik billigte und gegen die gewaltsamen Massnahmen der Regierung protestierte, wurden Forderungen erhoben, dass er als Lehrer entlassen werden sollte. Kurz darauf begann er mit seiner Tätigkeit im Arbeitersekretariat.
Er weigerte sich 1898, aus Überzeugung und mit 70 weiteren Anhängern, dem Marschbefehl des kantonalen Militärdepartements während des Bauarbeiterstreiks Folge zu leisten; Massnahmen durch den Staatsrat wurden nicht ergriffen, weil die Meinungsfreiheit nicht verletzt werden sollte. Er erhielt später dann durch das Eidgenössische Militärdepartement vier Tage Arreststrafe.