Jean Genet (ʒɑ̃ ʒəˈnɛ) (* 19. Dezember 1910 in Paris; † 15. April 1986 ebenda) war ein französischer Romanautor, Dramatiker und Dichter.
Genet hebt sich vor allem durch seine bildhafte Sprache hervor. In seinen autobiografisch gefärbten Werken tauchen hauptsächlich Zuhälter, Diebe und andere Randexistenzen ihrer Zeit auf. Genet trat 1929 in den Militärdienst ein, aus dem er jedoch desertierte. Wegen verschiedener Delikte drohte ihm 1948 ein Prozess mit lebenslanger Haftstrafe. Mehrere Schriftsteller, darunter Sartre und Cocteau, schrieben an den französischen Staatspräsidenten und erwirkten so seine Begnadigung. Diese Erlebnisse wirkten sich direkt auf das Werk aus. Die Werke Genets werden neben homosexuellen auch stark von sadomasochistischen Motiven und moralischen Umwertungen geprägt. Seine Theater-Vorstellungen waren ihrer Zeit voraus und wurden von Rainer Werner Fassbinder auch im Film aufgegriffen.
Genet wurde 1910 in Paris geboren. Seine Mutter war Camille Gabrielle Genet (1888–1919), der Vater unbekannt. Als Genet etwa ein halbes Jahr alt war, gab seine Mutter ihn bei der öffentlichen Fürsorge ab. Bereits am nächsten Tag wurde Genet dem Ehepaar Eugénie und Charles Regnier aus Alligny-en-Morvan als Pflegekind übergeben. In diesem Dorf wurde er im Herbst 1916 eingeschult. Nach eigenen Angaben begann er mit zehn Jahren, seine Pflegeeltern zu bestehlen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ihm auch seine Homosexualität klar.
Genets Pflegemutter starb 1922. Als neue Pflegemutter wurde ihre Tochter Berthe berufen. 1923 beendete er die Schulausbildung. Er war der beste Schüler seiner Gemeinde und zählte zu der Minderheit der Fürsorgekinder, die überhaupt einen Schulabschluss vorweisen können.
Am 17. Oktober 1924 kehrte Jean Genet nach Paris zurück. Er begann eine Lehre zum Drucker im Ausbildungszentrum der öffentlichen Fürsorge. Doch bereits zwei Wochen später, die er zudem größtenteils auf der Krankenstation verbracht hatte, flüchtete er. Sieben Tage danach wurde er in Nizza aufgegriffen. Er verlor seine Lehrstelle. Von April bis Oktober des Folgejahres war er bei einem Pariser Ehepaar untergebracht. Es endete damit, dass er ihm anvertrautes Geld unterschlug und ausgab. Es folgten psychiatrische Untersuchungen und diverse Unterbringungen in öffentlichen Einrichtungen. Nach mehreren weiteren Fluchtversuchen landete er im Gefängnis La Petite-Roquette.
Im Juni 1926 wurde ihm eine Stelle als Landarbeiter in Abbeville zugewiesen. Einen Monat hielt er es dort aus. Seine Flucht endete in Meaux, und er wurde dort der Landstreicherei angeklagt und verurteilt. Es kam zu einem weiteren Prozess vor dem Kinder- und Jugendgericht, in dem er freigesprochen wurde. Anschließend wurde er in die Besserungskolonie Mettray gebracht. Am 3. Dezember 1927 flüchtete er von dort, jedoch fasste ihn die Polizei zwei Tage später, und er kam vorläufig in das Gefängnis von Orléans, bis er nach Mettray zurückgebracht wurde.
Um den inhumanen Zuständen in Mettray zu entkommen, meldete er sich freiwillig zum Militär. Er kam am 3. März 1929 nach Montpellier und am 1. Mai 1929 nach Avignon in das 7. Pionierregiment. Er stieg zum Obergefreiten auf und bat um Versetzung ins Ausland. Am 28. Januar 1930 verließ er Frankreich per Schiff von Marseille aus in Richtung Levante und erreichte sieben Tage später Beirut. Von dort aus ging es weiter zu seiner neuen Einheit nach Damaskus. Er blieb dort bis Ende Dezember. Anschließend kam er zurück nach Avignon.
Seine erste Militärzeit endete am 1. Januar 1931. Fünfeinhalb Monate danach trat er erneut der Armee bei, diesmal kam er in das 7e RTM (7e régiment de tirailleurs marocains = 7. Marokkanisches Schützenregiment). Er blieb bis zum 7. Februar 1933 in Marokko und beendete seine zweite Dienstzeit am 15. Juni in Toul.
Nach einer Fußreise bis nach Barcelona, wo er mehrere Monate blieb, und seiner Rückkehr nach Frankreich schrieb er sich am 24. April 1934 erneut bei der Armee ein. Er blieb in Frankreich beim 22e régiment de tirailleurs algériens in Toul. Im Oktober 1935 verlängerte er seine Dienstzeit um weitere vier Jahre. Er kam nach Aix-en-Provence in das RICM (Régiment d'Infanterie Coloniale du Maroc = Koloniales Infanterieregiment von Marokko). Doch bevor er nach Marokko versetzt wurde, desertierte er am 18. Juni 1936.
Von Juli 1936 bis Juli 1937 war Jean Genet als Deserteur auf der Flucht. Er durchwanderte dabei viele europäische Länder und legte angeblich 8.500 km zurück. Er kam nach Italien, Albanien, Jugoslawien, Österreich, Tschechoslowakei, Polen, Deutschland, Belgien und schließlich nach Paris. Immer wieder wurde er verhaftet, für ein paar Tage oder Wochen inhaftiert und in das nächste Land abgeschoben.
Er blieb auch ein paar Tage in Berlin und lebte dort, wie so oft während dieser Reise, von der Prostitution. In Berlin traf er Wilhelm Leuschner, der später wegen angeblicher Beteiligung am Attentat vom 20. Juli 1944 auf Hitler hingerichtet wurde. Lily Pringsheim schreibt später: „Es ist ein ewiger Jammer, dass Genet nicht dazu ausersehen war, Hitler zu ermorden. Als unbekannter Vagabund und Bettler, der politisch unverdächtig und Ausländer ist, hätte es ihm gelingen können.“
Zurück in Paris begann die Serie der Festnahmen:
16. September 1937: Erste Verhaftung. Er wurde zu einem Monat Gefängnis wegen Diebstahls verurteilt, allerdings unter dem Namen „Genest“, gegen den noch nichts vorlag, und so wurde die Strafe ausgesetzt.
21. September 1937: Identifikation als Deserteur. Überstellung in das Santé-Gefängnis. Ende November wurde das Urteil wegen Diebstahls, Passfälschung und unerlaubten Waffenbesitzes gesprochen: fünf Monate Haft.
13. Januar 1938: Überstellung in das Militärgefängnis von Marseille. Bis zur Verurteilung wegen Desertion vergingen weitere vier Monate. Das Urteil lautete zwei Monate. Allerdings wurde die bisherige Haftzeit angerechnet, so dass er sofort freigelassen wurde.
14. Oktober 1938: Vierte Verhaftung, erneut wegen Diebstahls. Seine Freilassung fiel auf den 17. Januar 1939 und er kehrte nach Paris zurück.
7. Mai 1939: Festnahme in Auxerre wegen Landstreicherei. Er bekam einen Monat Haftaufenthalt.
16. Juni 1939: Tag der Entlassung und erneute Verhaftung. Nochmals Anklage wegen Landstreicherei, zudem konnte er seine anthropometrischen Ausweispapiere nicht vorweisen. Der erste Anklagepunkt wurde fallengelassen, der zweite führte zu zwei Wochen Haft.