Die Jakarta-Charta (indonesisch Piagam Jakarta) ist ein Entwurf zur Präambel der Verfassung der Republik Indonesien, der am 22. Juni 1945 von einer Sonderkommission des „Untersuchungsausschusses zur Vorbereitung der Unabhängigkeit Indonesiens“ (Badan Penyelidikan Usaha-Usaha Persiapan Kemerdekaan; BPUPK) in Jakarta vorgelegt wurde.
Das Dokument enthält die fünf Prinzipien der Pancasila-Ideologie, darüber hinaus aber auch eine Klausel, die die Muslime zur Einhaltung der Scharia verpflichtet. Dieser Zusatz, der auch als die „Sieben Wörter“ (tujuh kata) bekannt ist, wurde von der Kommission, die die Verfassung nach der Indonesischen Unabhängigkeitserklärung am 18. August 1945 endgültig festlegte und in Kraft setzte, allerdings wieder aus der Verfassung gestrichen. Während der 1950er Jahre, als die Verfassung von 1945 ausgesetzt war, forderten Vertreter der islamischen Parteien in Indonesien immer wieder die Rückkehr zur Jakarta-Charta. Sie betonten, dass sie das Ergebnis eines politischen Kompromisses zwischen nationalistischen und islamischen Delegierten im ersten Verfassungsgremium gewesen sei. Um den Vertretern des islamischen Lagers entgegenzukommen, verkündete Präsident Sukarno in seinem Dekret vom 5. Juli 1959, mit dem er die Verfassung von 1945 wieder einsetzte, dass die Jakarta-Charta die Verfassung „mit Leben erfülle“ und mit ihr „einen Verbund“ bilde. Über die Bedeutung dieser Aussage wurde in den folgenden Jahren viel gestritten: Während die Säkularisten darin nur eine Anerkennung der Jakarta-Charta als eines „historischen Dokuments“ sahen, meinten die islamischen Gruppen, dass durch dieses Dekret die Jakarta-Charta mit ihren „sieben Wörtern“ gesetzliche Bedeutung erhalten habe, und trieben auf dieser Grundlage die Einführung einer islamischen Rechtsordnung mit eigenen Gesetzen für die Muslime voran. Die Jakarta-Charta war erneut während der Verfassungsreformen zu Beginn der Reformasi-Ära (1999–2002) Gegenstand politischer Debatten, weil verschiedene islamische Parteien in dieser Zeit die Aufnahme der „Sieben Wörter“ in Artikel 29 der Verfassung forderten, der sich mit der Stellung der Religion im Staat und der Religionsfreiheit befasst. Die von den islamischen Parteien vorgelegten Änderungsanträge erhielten jedoch nicht die notwendige Mehrheit. Die Front Pembela Islam („Front der Islam-Verteidiger“) kämpft bis heute für die Wiedereinsetzung der Jakarta-Charta.
Die Jakarta-Charta im Verfassungsprozess von 1945
Vorgeschichte: Der BPUPK-Ausschuss und die Neuner-Kommission
Im Jahre 1942 besetzte Japan das Gebiet von Niederländisch-Indien und ersetzte die Niederländer als Kolonialmacht. Von Beginn der Besetzung an war die japanische Militärregierung auf die Zusammenarbeit der vorhandenen nationalistischen Führer angewiesen, um die Kosten der Besetzung und der Kriegführung möglichst niedrig zu halten. Um diese Zusammenarbeit mit den Nationalisten in Java möglichst effektiv zu gestalten, organisierte die japanische Militärregierung im frühen Januar 1944 die Massenbewegung Djawa Hōkōkai, welche die aufgelöste Pusat Tenaga Rakyat (PUTERA) ersetzte. Im Zusammenhang mit der sich anbahnenden japanischen Niederlage im Pazifikkrieg kündigte der japanische Premierminister Koiso Kuniaki im September 1944 die „zukünftige Unabhängigkeit des gesamten indonesischen Volkes“ an.
Mit Bezug darauf setzte die japanische Militärbehörde in Java Anfang März 1945 den „Untersuchungsausschuss zur Vorbereitung der Unabhängigkeit“ (indones. Badan Penyelidikan Usaha-Usaha Persiapan Kemerdekaan, BPUPK; japan. Dokuritsu Junbi Chōsa-kai) ein. Dieses Komitee, das durch die Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs die Grundlagen für die staatliche Identität Indonesiens legen sollte, bestand aus 62 indonesischen Mitgliedern, von denen 47 dem nationalistischen und 15 dem islamischen Lager angehörten. Die Vertreter des islamischen Lagers waren der Auffassung, dass die Verfassung des neuen Staates auf der Scharia gründen müsse. Vom 29. Mai bis 1. Juni 1945 kam die BPUPK in Jakarta zu einer ersten Konferenz zusammen. Auf dieser Konferenz hielt Sukarno am 1. Juni seine berühmte Rede, in der er die Prinzipien der Pancasila vorstellte.
Vor ihrem Auseinandergehen setzten die Delegierten der BPUPK eine achtköpfige Kleine Kommission (Panitia Kecil) ein, die von Sukarno geleitet wurde und die Aufgabe hatte, die von den anderen Delegierten eingereichten Vorschläge zu sammeln und zu beraten. Um die Spannungen zwischen den säkularen Nationalisten und den Vertretern des islamischen Lagers in diesem Gremium beizulegen, bildete Sukarno am 18. Juni eine neunköpfige Sonderkommission. Sie sollte einen Kompromiss für die Präambel der zukünftigen Verfassung ausarbeiten, der die Vertreter beider Lager zufriedenstellte. In dieser Neuner-Kommission (Panitia Sembilan), die von Sukarno geleitet wurde, vertraten vier Mitglieder das islamische Lager und fünf das säkular-nationalistische Lager. Die Mitglieder der Neuner-Kommission waren:
Am 22. Juni 1945 legte diese Kommission den folgenden Text als Vorschlag für die Präambel der Verfassung vor, der später von Mohammad Yamin als die „Jakarta-Charta“ (Piagam Djakarta) bezeichnet wurde.
Text und Übersetzung der Jakarta-Charta
Das Dokument ist auf den 22. Juni 2605 des japanischen Koki-Kalenders, der dem 22. Juni 1945 entspricht, datiert und von den neun Mitgliedern der Sonderkommission unterzeichnet.
Die Jakarta-Charta als Kompromiss
Die Jakarta-Charta enthält in ihrem vierten und letzten Absatz die fünf Prinzipien der Pancasila, die allerdings nicht explizit als solche bezeichnet werden:
göttliche Herrschaft, mit der Verpflichtung zur Einhaltung der islamischen Scharia für deren Anhänger,
gerechte und zivilisierte Menschlichkeit,
Demokratie, geleitet durch die kluge Politik von Beratung und Repräsentanz,
soziale Gerechtigkeit für das ganze indonesische Volk.
Diese Version der Pancasila wird auch als die „Pancasila-Formel vom 22. Juni“ bezeichnet. Anders als in Sukarnos Rede vom 1. Juni 1945, in der die Pancasila-Lehre erstmals formuliert wurde, war in der Jakarta-Charta das fünfte Prinzip des ke-Toehanan – zu übersetzen als „göttliche Herrschaft“ oder „Glaube an Gott“ – an die erste Stelle gesetzt.
Der wichtigste Unterschied in dem Dokument war aber der an das erste Prinzip des ke-Toehanan angehängte Zusatz „mit der Verpflichtung zur Einhaltung der islamischen Scharia für deren Anhänger“ (dengan kewadjiban mendjalankan sjari'at Islam bagi pemeloek-pemeloeknja). Diese Formel, die in Indonesien als die „Sieben Wörter“ bekannt ist, erkannte den Status der Scharia für Muslime an, blieb hinsichtlich der Frage, wer zu ihrer Anwendung verpflichtet ist, der Staat oder das Individuum, aber bewusst uneindeutig. Mit diesem Kompromiss sollten die unterschiedlichen politischen Vorstellungen der BPUPK-Mitglieder zum Ausgleich gebracht werden.