Jacob Paul Gundling, ab 1724 Freiherr von Gundling (häufig auch Jakob Paul; * 19. August 1673 in Hersbruck; † 11. April 1731 in Potsdam), war ein deutscher Historiker, über viele Jahre hinweg gleichzeitig Hofgelehrter und unfreiwilliger Hofnarr in der engeren Umgebung des preußischen „Soldatenkönigs“ Friedrich Wilhelm I. sowie Präsident der Preußischen Akademie der Wissenschaften.
Gundling entstammte der protestantischen fränkischen Familie Gundling. Sein bereits 1689 verstorbener Vater Wolfgang Gundling war Pfarrer in Kirchensittenbach bei Nürnberg (St. Sebald), sein Großvater der Dichter Johannes Vogel. Die Familie floh kurz vor seiner Geburt vor marodierenden kaiserlichen Soldaten zeitweilig nach Hersbruck.
Gundling besuchte von 1690 bis 1693 die Landesschule Pforta bei Naumburg. Er studierte Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten Altdorf, Helmstedt und Jena sowie in Halle und begleitete 1699 den Nürnberger Patrizier Jacobus von Tetzell auf Reisen nach Holland und England. 1705 berief ihn König Friedrich I. in Preußen zum Professor für Geschichte und Recht an die Ritterakademie Berlin und 1706 zum Historiker an das Oberheroldsamt.
Nach dem Tod des Königs und der Aufhebung der Ritterakademie ernannte ihn dessen Sohn, der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. 1713 zum Hofrat und zu seinem Zeitungsreferenten und Historiographen; doch glich die Rolle, die Gundling am preußischen Hof spielte, mehr der eines Hofnarren, da er sich im Tabakskollegium aufgrund seiner Eitelkeit in der Trunkenheit zu vielen rohen Scherzen missbrauchen ließ. Das Tabakskollegium war unter König Friedrich I. eine zwanglose Runde mit Damen gewesen, auf heitere Geselligkeit und Wohltätigkeit ausgerichtet. Sein Sohn Friedrich Wilhelm I. behielt die Institution bei, änderte aber grundlegend ihren Charakter. Nun waren dies reine Männergesellschaften, vorwiegend Militärs, die in spartanisch eingerichteten Räumen rauchten, reichlich Bier tranken und diskutierten. Zu den Teilnehmern gehörten einige so genannte „Lustige Räte“, materiell vom Hof abhängige Gelehrte. Sie wurden als Fachleute angehört, aber auch zu übermäßigem Alkoholkonsum und zu Streitgesprächen animiert, die zum Vergnügen der übrigen Anwesenden nicht selten in schweren Handgreiflichkeiten endeten. Besonders Gundling war immer wieder das Ziel ausgesuchter Demütigungen. Er musste einen großen hölzernen Kammerherren-Schlüssel um den Hals tragen; er wurde in einen präparierten Tragesessel gesetzt, aus dem unterwegs der Sitz herausbrach; ein Affe, bekleidet wie Gundling selbst, wurde ihm als sein leiblicher Sohn vorgestellt, den er in die Arme zu schließen und zu küssen hatte; auf dem Heimweg ließ man den Betrunkenen in den zugefrorenen Schlossgraben fallen, wo er einbrach, in Todesangst zappelte und von oben verlacht wurde; einmal schaffte man ihn heim in sein Bett, in das der König zwei junge Bären hatte legen lassen, die ihn schrecklich zurichteten. 1716 suchte sich Gundling seinem Elend durch die Flucht zu seinem Bruder Nikolaus Hieronymus Gundling, Professor und Gelehrter in Halle, zu entziehen, wurde aber wieder zurückgebracht. Das unerlaubte Entfernen vom Hof galt als Fahnenflucht.
Womöglich aufgrund der fortdauernden Erniedrigungen bekam Gundling Magengeschwüre, die er durch weiteren Alkoholkonsum zu betäuben suchte. Eine zweite Flucht führte ihn ins katholische Breslau, wo ihm das Amt eines Hauslehrers beim Grafen Schaffgotsch angeboten wurde – unter der Bedingung, dass er zum Katholizismus übertreten würde. Gundling lehnte ab und kehrte auf Druck des Soldatenkönigs nach Preußen zurück. Am 3. Januar 1720 heiratete er Anne de Larray, die Tochter eines aristokratischen Hugenotten, der über Holland nach Berlin geflüchtet war. Die Hofgesellschaft, die Gundlings Eheschließung wohl zu Recht als Versuch deutete, den Zwängen seiner Existenz als gelehrter Narr des Königs zu entkommen – oder dieser Daseinsform wenigstens eine zweite, normal-bürgerliche zur Seite zu stellen –, unternahm alles Erdenkliche, um das Vorhaben zu verhindern. Über Braut und Bräutigam wurden satirische Zeichnungen und Schriften in Umlauf gebracht, und vor der Hochzeitsnacht sollte Gundling ein starkes Abführmittel ins Essen gemischt werden. Gundling entging diesem und anderen, für den Hochzeitstag geplanten Anschlägen, indem er sich krankmeldete und die Trauung insgeheim und vorzeitig vollziehen ließ.
Um in der Person von Gundling den ganzen Gelehrtenstand und seine Institutionen verächtlich zu machen, übertrug ihm der König mehrere hohe Hof- und Staatsämter, ernannte ihn zum Präsidenten der Königlich Preußischen Societät der Wissenschaften und erhob ihn am 25. September 1724 in den Freiherrenstand. Obwohl diese Ehrungen durchaus nicht ernst gemeint waren und Gundling auch weiterhin den derben Scherzen bei Hof ausgesetzt war, verschafften ihm seine Titel und Ämter beträchtliche Einnahmen. Er besaß Kutschen und Pferde, verfügte über Dienstboten und konnte das Leben eines großen Herren führen. In der Öffentlichkeit benutzte er ganz selbstverständlich seine fragwürdig erlangten Titel, und es gibt Belege für eine Reihe von Verwaltungsvorgängen, die mit seinen Ämtern verbunden waren und in denen er erfolgreich tätig wurde. So wurde unter seiner Präsidentschaft das Collegium medico-chirurgicum gegründet. Darüber hinaus schrieb und veröffentlichte er historisch-biografische Texte und fundierte Landesbeschreibungen von Brandenburg und Pommern. Diese schwer verständliche Doppelexistenz Gundlings als gelehrter Herr und willensschwacher Hanswurst gab immer wieder Anlass zu Deutungsversuchen mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Zwischen 1713 und 1715 unternahm Gundling Reisen durch die Mark Brandenburg, um Informationen für seinen Brandenburgischen Atlas und seine Land-Charte des Churfürstenthums Brandenburg zu sammeln, welche 1724 bei Georg Paul Busch in Berlin erschien. Nach dem Tod seines Bruders Nikolaus Hieronymus übernahm er das Sorgerecht für dessen Kinder, darunter auch für Johann Andreas von Gundling, der später in diplomatische Auseinandersetzungen zwischen Preußen und Stollberg verwickelt war.
Gundling starb 1731 in Potsdam an den Folgen seiner Magengeschwüre. Auf Veranlassung des Königs wurde er nach einer unwürdigen, im Urteil mancher Zeitgenossen sogar pietätlosen Zeremonie beerdigt. Schon seit Jahren hatte er die Nächte in seinem Zimmer neben einem zum Sarg umgestalteten Weinfass verbringen müssen. In diesem Behälter wurde nun sein Leichnam, grotesk kostümiert, zunächst öffentlich ausgestellt. Der Schriftsteller David Faßmann, sein größter Feind und Neider bei Hofe, hielt die Leichenpredigt – die zuständigen evangelischen Geistlichen hatten sich dem Spektakel verweigert. Acht Schneider trugen dann das Fass bis zur Stadtgrenze (nach anderen Quellen wurde das Fass von Schweinen gezogen), von dort ging es im Viehwagen nach Bornstedt bei Potsdam. In einer Gruft der dortigen Dorfkirche wurde Gundling beigesetzt. Später versuchte Friedrich Wilhelm I., durch offizielle Darstellungen des Vorgangs den Verdacht auszuräumen, er habe Grundsätze der Religion missachtet. Die widersetzlichen Geistlichen wurden streng verhört, jedoch letztlich nicht bestraft.
Leben und Werk Gundlings sind seither sehr unterschiedlich beurteilt worden. In den meisten Fällen wurde nicht von seinen unbestreitbaren wissenschaftlichen Leistungen gesprochen, sondern von seinen Charakterschwächen und den Demütigungen, die ihm diese – und die Willkür seines Königs – am preußischen Hofe eintrugen. Hauptquelle dieser einseitigen Darstellungen war für lange Zeit eine Schmähschrift, die David Faßmann vier Jahre nach Gundlings Tod herausgegeben hatte. Faßmann, ein seinerzeit viel gelesener Schriftsteller, war im Tabakskollegium sechs Jahre lang Gundlings erbitterter Konkurrent gewesen und erhielt nach dessen Tod alle Titel und Rechte des Verstorbenen. Nun war er bemüht, seinen Vorgänger als einen haltlosen und närrischen Menschen zu schildern, der alle groben Scherze, die er erdulden musste, sehr wohl verdient habe.