Der Jülich-Klevische Erbfolgestreit brach 1609 nach dem Tod Johann Wilhelms – des letzten Herzogs von Jülich-Kleve-Berg – zwischen Johann Sigismund von Brandenburg und Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg aus. Beide beanspruchten die Erbfolge des ohne direkte Nachkommen verstorbenen Reichsfürsten für sich. Neben diesen Hauptkonkurrenten meldeten auch der Kurfürst von Sachsen und Herzog Johann II. von Pfalz-Zweibrücken Erbansprüche an. Am 12. November 1614 wurde der Streit durch Aufteilung der umstrittenen Territorien unter Pfalz-Neuburg und Brandenburg im Vertrag von Xanten bilateral und oberflächlich beigelegt. Die Auseinandersetzungen zogen sich jedoch noch lange hin. Erst in den Verträgen von Kleve vom 9. September 1666 und von Kölln vom 6. Mai 1672 regelten die Häuser Pfalz-Neuburg und Brandenburg-Preußen ihre akuten Streitigkeiten. Abgeschlossen wurde der Erbfolgestreit insgesamt erst in einem Vertrag, den Karl III. Philipp von der Pfalz, Friedrich II. von Preußen und August III. von Sachsen im Jahr 1741 unterzeichneten.
Der Konflikt, der im Vorfeld des Dreißigjährigen Kriegs schon fast einen großen europäischen Krieg ausgelöst hätte, spiegelt das durch konfessionelle und dynastische Konflikte aufgebaute Kriegspotenzial im Europa der Zeit der Gegenreformation wider. Der Streitgegenstand – die aus den Herzogtümern Jülich, Kleve, Berg, den Grafschaften Mark und Ravensberg sowie der Herrschaft Ravenstein bestehende Erbmasse – führte aufgrund territorialer Größe, strategischer Bedeutung und der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen christlichen Glaubensrichtungen zu einem starken Interesse der europäischen Mächte.
Im Dortmunder Rezess von 1609 hatten Pfalz-Neuburg und Brandenburg zunächst eine Gemeinschaftsregierung vereinbart. Dies rief Kaiser Rudolf II., der die Regelung nicht anerkannte, auf den Plan. Er ließ den Erzherzog Leopold mit seinen Söldnern einmarschieren. Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm fanden Unterstützung bei Frankreich, England und den Niederlanden. Der drohende europäische Krieg wurde durch die Ermordung von Heinrich IV. von Frankreich vorerst abgewendet.
Der Streit um die Erbfolge des jülich-kleve-bergischen Fürstenhauses beruhte auf zwei kaiserlichen Privilegien. Schon Kaiser Friedrich III. hatte dem Haus Sachsen die Nachfolge im Fall des Aussterbens der männlichen Linie des Fürstenhauses zugesichert. Aufgrund eines Privilegs von Kaiser Karl V. aus dem Jahr 1546 waren auch weibliche Nachkommen der Herzöge erbberechtigt. Dieses Privileg machte die Töchter der Herzöge zu begehrten Ehepartnerinnen. Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg („der Reiche“) verheiratete zwischen 1573 und 1579 seine drei ältesten Töchter in die Fürstenhäuser von Brandenburg, Pfalz-Neuburg und Pfalz-Zweibrücken. Nach dem Tod des Sohnes Karl Friedrich verblieb nur sein gemütskranker Sohn Johann Wilhelm als Nachfolger. Das Ende der Dynastie und ein Konflikt um das Erbe waren somit abzusehen.
Trotz eines Erbvertrags zwischen den Schwestern kam es bald zu Unklarheiten über den Verbleib des Landes. Die mit Herzog Albrecht Friedrich von Preußen verheiratete Marie Eleonore hatte zwar als Älteste den Vorrang, allerdings war ihr Sohn Wilhelm Friedrich noch einjährig 1586 gestorben. Daher beanspruchte Herzog Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, der die zweitälteste Tochter Anna geheiratet hatte, das Territorium für sich. Die Hohenzollern setzten 1577 Georg Friedrich von Ansbach als Vormund für Marie Eleonores ebenfalls psychisch kranken Mann ein. 1591 heiratete zudem der spätere Kurfürst und Markgraf von Brandenburg Johann Sigismund die älteste Tochter von Marie Eleonore und Albrecht Friedrich von Preußen, Anna von Preußen.
Zunächst wurde der Streit zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg zurückgestellt, da beide versuchten, gemeinsam die Vormundschaft über Herzog Johann Wilhelm und somit Einfluss auf die Verwaltung seiner Länder zu erlangen. 1591 rief Herzogin Jakobe, die Gemahlin Johann Wilhelms von Jülich, Kleve und Berg, einen Landtag in der Residenz Düsseldorf ein, um die Administration der Länder neu zu regeln. Alle an der Erbfolgefrage beteiligten Fürsten außer Sachsen sowie Kaiser Rudolf II. schickten Gesandtschaften zu dieser Zusammenkunft. Die Versammlung zerfiel schnell in ein protestantisches und ein katholisches Lager, die jeweils für sich die Vorherrschaft im Land beanspruchten.
Am Ende der Verhandlungen stand eine Sicherung des Status quo: Die Herzogtümer Kleve sowie Jülich und Berg sollten durch getrennte Räte, die sich gegenseitig beraten mussten, regiert werden. 1606 erweiterte der Kaiser die Regentschaft der Räte auch auf die Zeit nach dem Tod des Herzogs Johann Wilhelms, in der sie sich an seinen Anordnungen orientieren sollten.
Der Kaiser reagierte als erster, als Johann Wilhelm am 25. März 1609 starb, indem er seine Anweisung erneuerte und auch die Witwe, die Herzogin Antonie, die der gemütskranke Herzog von Jülich-Kleve-Berg 1599 nach dem Tode seiner ersten Frau geheiratet hatte, an der Regentschaft beteiligte. Die erbberechtigten Fürsten sollten bis zum Herbst des Jahres vor dem Kaiser erscheinen, um ihre Ansprüche darzulegen. Trotz dieser Aufforderung begannen sowohl Brandenburg als auch Pfalz-Neuburg, durch Bevollmächtigte einzelne Orte im Fürstentum unter ihre Kontrolle zu bringen. Die Brandenburger waren dabei insbesondere in Kleve, Mark und Ravensberg aktiv, während die Neuburger Bevollmächtigten in Jülich und Berg ihren Einfluss entfalteten. Die Landstände beschlossen in getrennten Verhandlungen, sich vorerst keinem der beiden Konkurrenten anzuschließen.
Im Mai 1609 traf ein kaiserlicher Kommissar ein, der die Stände und Räte dazu anhielt, eine gemeinsame Regierung unter der Aufsicht Rudolfs II. zu bilden. Gegen diese Einmischung beschlossen Brandenburg und Pfalz-Neuburg im Juli im Dortmunder Rezess, Jülich-Kleve bis zu einer endgültigen Einigung als gemeinsamen Besitz zu betrachten. Die Regierung sollte von den Possedierenden, den Abgesandten beider Seiten, also Erbprinz Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, dem Sohn des Pfalzgrafen Philipp Ludwig, und Markgraf Ernst, dem Bruder Johann Sigismunds, ausgeübt werden. Eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse sollte entweder gütlich oder durch eine Schiedskommission erfolgen. Die Possedierenden wurden in Kleve und Mark schnell als neue Herrscher angenommen; in Jülich und Berg stießen sie jedoch auf Widerstand. Die neuen Herrscher erhielten Unterstützung durch Pfalz-Zweibrücken, das den Dortmunder Vertrag anerkannte, und durch die Protestantische Union, Moritz von Hessen und Heinrich IV. von Frankreich, die Gesandte nach Düsseldorf schickten. Einer kaiserlichen Weisung, alle von ihnen getroffenen Regelungen rückgängig zu machen, widersetzten sich die Possedierenden. Sie zweifelten die kaiserliche Entscheidungsgewalt über die Erbfolge an. Sachsen nutzte die Gelegenheit, um seine Ansprüche beim Kaiser erneut geltend zu machen.
Aber auch innerhalb des Landes regte sich Widerstand gegen die Possedierenden. Der Kommandant der Festung Jülich, Oberst Johann von Reuschenberg zu Overbach, erkannte Ernst und Wolfgang Wilhelm nicht an und setzte in seiner Festung eine kaiserliche Regierung ein. Rudolf entsandte daraufhin Erzherzog Leopold von Habsburg als Bevollmächtigten an die Spitze dieses Gremiums. Da er jedoch nur mit wenig Geld ausgestattet war und die Festung nur eine Garnison von etwa 700 bis 900 Mann beherbergte, hatte er kaum reale Macht. Dennoch bekam der Konflikt durch die Entscheidung Reuschenbergs sowie durch die zunehmende Einmischung der europäischen Mächte eine immer stärkere militärische Komponente. Die Bereitschaft aller Beteiligten, eine Entscheidung durch einen Waffengang herbeizuführen, wuchs.
Den Possedierenden gelang es zwar im Verlauf des Sommers 1609, in allen Provinzen des Landes anerkannt zu werden, doch tat sich ein immer tieferer Graben zwischen Ernst und Wolfgang Wilhelm auf. Der Neuburger versuchte, seine Schwäche aufgrund der geringeren Macht seines Fürstentums im Vergleich zu Brandenburg dadurch zu kompensieren, dass er sich dem Kaiser und den Lutheranern annäherte. Die nicht direkt an der Erbfolgeauseinandersetzung beteiligten Reichsfürsten hielten sich zunächst zurück, um die Reaktion Heinrichs IV. abzuwarten. Dieser befürchtete ein Eingreifen der Spanier aus den Niederlanden und zog Truppen an der französisch-niederländischen Grenze zusammen.