Jörg Bergstedt (* 2. Juli 1964 in Bleckede) ist ein deutscher Umweltaktivist und Publizist. Seine Aktionen brachten den Anarchisten zwar wiederholt in Konflikt mit der Rechtsordnung, er konnte jedoch seinerseits auch eine Reihe von juristischen Erfolgen erzielen.
Für ihn steht die öffentliche Vermittlung im Zentrum politischer Proteste.
Naturschutzjugend und politische Organisationen
Bergstedt begann in der Jugendumweltbewegung mit der Renaturierung von Bächen und dem Pflanzen von Hecken. Als sie die Verschmutzungsquellen eines belasteten Bachs näher untersuchten und veröffentlichen, wurde er erstmals provokant.
Als Bundesvorstandsmitglied der Naturschutzjugend (NAJU) sorgte er Mitte der 1980er-Jahre für Unruhe, als er versuchte, der NAJU die Verbandsstrukturen zu nehmen, sie vom NABU abzukoppeln und mit der BUNDjugend zu einer Jugendumweltbewegung zusammenzuschließen. An die Stelle der Verbandsstrukturen sollte eine horizontale, graswurzelartige Vernetzung treten. Mit der Begründung, er „beweg[e] sich mit seinen Ansichten nicht mehr auf dem Boden der demokratischen Grundordnung“, wurde er 1990 ausgeschlossen. Viele seiner Mitstreiter verließen in der Folge ebenfalls die Naturschutzjugend. Bergstedt war schon zum Zeitpunkt der Gründung der Grünen politisch aktiv. So gründete er während seiner Schülerzeit in Ratzeburg die unabhängige Umweltgruppe „AG Leben und Umwelt“. In seinen Zusammenhängen sprach er sich gegen eine Parteigründung aus, später bezog er öffentlich Standpunkt auf der Gründungsversammlung gegen den Aufbau der Liste Ökolinx und kritisierte die Fixierung auf die PDS.
Bergstedt lebt in einer Projektwerkstatt in Reiskirchen/Saasen, die sich sowohl als Tagungszentrum und Treffpunkt für Linke und Umweltgruppen als auch als politische Wohngemeinschaft versteht. Die Projektwerkstatt Saasen ist Nachfolgeprojekt des gleichnamigen Projektes im alten Bahnhof Trais-Horloff, in dem Bergstedt ebenfalls schon aktiv war.
Bergstedt wird von Außenstehenden oft als Leiter der Projektwerkstatt angesehen, weil er länger als andere Aktivisten dort wohnhaft und aktiv ist. Er gilt als scharfer Kritiker von Nichtregierungsorganisationen, deren politischen Ansatz er als reformistisch und staatstragend erachtet. Insbesondere die großen Umweltverbände, wie BUND, NABU und Attac stehen im Zentrum seiner Kritik.
Auch Bergstedt selbst steht immer wieder in der Kritik. Diese macht sich in der Regel daran fest, dass Bergstedt als Individualanarchist meist selbst in Aktion tritt, womit der Vorwurf verbunden ist, dass er selbstdarstellerisch handele. Die Anwürfe reichen bis zur Bezeichnung als „Guru“ und „Mitglied einer Politsekte“ durch den ehemaligen Gießener Staatsschutzchef Puff in einem juristischen Verfahren vor dem Amtsgericht Gießen.
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet ihn als „Wahlgegner und Gegner des herrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystems und Anarchist“. Er tritt für eine herrschaftsfreie Gesellschaft ein.
Seit Mitte der 1990er Jahre engagiert sich Bergstedt gegen die Aussaat genetisch veränderter Pflanzen, da er Gentechnik als Instrument von Herrschaft, Kontrolle und Steuerung ablehnt und sie zudem als schädlich für die menschliche Nahrungskette erachtet. Einer seiner Hauptkritikpunkte ist, dass Gentechnik im kapitalistischen System allein den Konzernen nütze und jedes Forschungsergebnis allein für Profitinteressen benutzt werde. Als in Gießen im Jahr 2006 zum wiederholten Mal transgene Gerste gesät wurde, verstärkte er seine Aktivitäten. Im Zusammenhang mit einer versuchten „Feldbefreiung“ in Gießen, bei der nicht unwesentliche Teile des Versuchsfeldes zerstört wurden, wurde er in Unterbindungsgewahrsam genommen.
Zur „spektakulären Feldbefreiung“, so die Bezeichnung Bergstedts für die gezielte Zerstörung gentechnisch veränderter Gerstenpflanzen auf einem Versuchsfeld der Universität Gießen am Pfingstfreitag 2006, an der Bergstedt beteiligt war, wurde 2007 eine umfangreiche Anklage erhoben. Am 4. September 2008 wurden Bergstedt und ein weiterer Angeklagter wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Im Frühjahr 2008 beteiligte sich Bergstedt an mehreren Besetzungen von Genversuchsfeldern, was unter anderem die Folge hatte, dass die letzten Felder der Universität Gießen nicht mehr nutzbar waren und seitdem in Hessen kein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen mehr besteht.
Im Frühjahr 2009 veröffentlichte Bergstedt die Schrift "Organisierte Unverantwortlichkeit", in der er Verflechtungen zwischen Konzernen, Genehmigungsbehörden, Forschung und Lobbyverbänden nachzuweisen versuchte und wirbt mit Vorträgen für die Aktionsform der Feldbefreiung.
Bergstedt gilt als ein Verfechter von Kommunikationsguerilla, die sich beispielsweise in veränderten Wahlplakaten und Werbetafeln, gefälschten „amtlichen“ Schreiben oder Aufklebern auf Produkten manifestiert.
Bergstedt bedient sich dabei auch bisweilen schräger Methodik, so trat er mit einem großen Stoff-Fernsehbildschirm und Antennen auf dem Kopf im von ihm benannten „Mars TV“ auf, um in der Rolle als Journalist von einer anderen Welt eine Absurdität von Polizeiaufgeboten zu „dokumentieren“. Diese Auftritte brachten ihm den Ruf ein, ein „Politclown“ wie Fritz Teufel zu sein.
Bei den Aktionen Bergstedts kommt es häufig zu größeren Polizeieinsätzen und Gewahrsamnahmen, um gegebenenfalls ausgesprochene Platzverweise durchzusetzen.
In einem Gerichtsverfahren im April 2005 wurde Bergstedt zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und mehrere Sachbeschädigungen. Zu der den Vorwurf der Körperverletzung begründenden Handlung kam es, als Bergstedt im Rahmen einer Spontandemonstration (Kommunikationsguerilla/verstecktes Theater) unmittelbar vor einem CDU-Stand am 11. Januar 2003 unter tumultartigen Umständen festgenommen wurde und sich nach Angaben beteiligter Polizisten gegen diese Festnahme wehrte.
Ab dem 18. Mai 2006 sollte Bergstedt, nachdem auch die Revision des Verfahrens verworfen wurde, seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Gießen antreten. Am 14. Mai wurde er von der Gießener Polizei auf Grund des Verdachts festgenommen, er habe zuvor in Gießen Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien begangen. Im Anschluss an die Verhaftung wurde durch einen Haftrichter Unterbindungsgewahrsam angeordnet. Am 17. Mai wurde die Vollstreckung des Urteils, nach dem Bergstedt am 18. Mai die Haft anzutreten habe, jedoch bis mindestens 15. November 2006 durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Der Grund dafür war eine Verfassungsbeschwerde, die Bergstedt auf Grund der Prozesse eingereicht hatte. Am 30. April 2007 entschied das Verfassungsgericht schließlich, dass die Verurteilung Bergstedts wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verfassungswidrig war, da die Ingewahrsamnahme Bergstedts wegen der Versammlung offenkundig rechtswidrig war und Bergstedt sich möglicherweise gegen die Festnahme habe wehren dürfen. Zur Prüfung dieses Umstandes wurde das Verfahren an das Landgericht Gießen zurückverwiesen, das das Verfahren bezüglich des Widerstands einstellte. Die Verurteilungen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung in sechs Fällen, wegen Hausfriedensbruchs und wegen Beleidigung wurden rechtskräftig.