Als Investiturstreit bezeichnet man seit dem 19. Jahrhundert eine Periode im 11. und 12. Jahrhundert, in der zwischen den Saliern und dem Reformpapsttum ein Streit über das Verhältnis von Sacerdotium (geistlicher Macht) und Imperium (weltlicher Macht) ausgetragen wurde. Der grundsätzlichen Frage nach der Investitur, also der Einsetzung der Äbte und Bischöfe, kam im Laufe der Auseinandersetzung eine entscheidende Rolle zu, allerdings erst nach dem im Jahr 1077 erfolgten Bußgang nach Canossa. Der Begriff Laieninvestitur beschreibt die Situation, in der Bischöfe und Äbte von weltlichen Herrschern bestimmt werden.
Der Machtkampf zwischen dem deutschen König Heinrich IV. (1056–1106) und dem Papsttum begann 1075, als Papst Gregor VII. (1073–1085) – Anhänger der radikalen römischen Reformpartei – die bisher gültige Ordnung in Bezug auf das Papsttum und das Kaisertum in Frage stellte. In der nachfolgenden Auseinandersetzung setzte Heinrich zunächst den Papst ab, der es ihm seinerseits gleichtat. Daraufhin wurde dem König von Seiten der Fürsten ein Ultimatum gestellt: Entweder der König löse den über ihn verhängten Kirchenbann wieder oder man werde zur Wahl eines neuen Königs schreiten. Um seine Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen, zog Heinrich im Winter 1076/77 mit kleinem Gefolge nach Italien und harrte drei Tage lang vor der Burg Canossa aus, bis der Papst ihn schließlich wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufnahm. Auf eine weitere Exkommunikation (Ausschluss aus der Kirche) durch Gregor im Jahre 1080 reagierte Heinrich durch die Ernennung des Gegenpapstes Clemens III. († 1100). Im Jahr 1084 zog Heinrich mit seinen Truppen nach Italien, nahm die Heilige Stadt ein und ließ sich von dem Gegenpapst Clemens III. zum römischen Kaiser krönen. Es schien, als hätte Heinrich einen vollständigen Sieg errungen, doch der Triumph währte nicht lange. Bald schon wandten sich seine Söhne nacheinander gegen ihn, und auch die Reformer sammelten ihre Kräfte neu. Mit dem Aufruf zu einer bewaffneten Pilgerreise zu den Heiligen Stätten im Heiligen Land gelang es Gregors Nachfolger Urban II., sich als Speerspitze der Christenheit zu inszenieren. Heinrichs Sohn, der spätere Heinrich V., verbündete sich 1105 mit dem Papsttum, setzte seinen Vater fest und zwang ihn Ende Dezember 1105 zur Abdankung. Doch Heinrich konnte fliehen. Ein erneuter Waffengang schien unvermeidlich, da starb der Kaiser im August 1106 unerwartet in Lüttich. Der junge König setzte zunächst die Politik seines Vaters fort: Er nahm Papst Paschalis II. gefangen und erzwang die Anerkennung der Laieninvestitur und seine Krönung. Bereits im Folgejahr wurden diese Zugeständnisse auf einem Römischen Konzil annulliert.
Erst 1122 lenkte Heinrich im Streit mit dem Papst Calixt II. endgültig ein. Mit dem Pactum Calixtinum sive Heinricianum – seit Ende des 17. Jahrhunderts auch Wormser Konkordat genannt – verzichtete der Salier auf die Investitur mit Stab und Ring, behielt sich aber ein Mitspracherecht vor. Die Gewährung der Investitur für die zeitlichen Güter blieb auch weiterhin dem Kaiser vorbehalten. Damit endete nach der traditionellen Geschichtsschreibung der Investiturstreit, auch wenn der Streit zwischen Sacerdotium und Imperium bis weit in das 14. Jahrhundert hinein immer wieder aufflammen sollte. In anderen Staaten wie Frankreich und England fanden etwas versetzt zu der Auseinandersetzung im Heiligen Römischen Reich ähnliche Konflikte statt, die dort aber wesentlich weniger heftig geführt wurden. 1106 erreichte der lange exkommunizierte französische König Philipp I. eine Einigung mit dem Papst, ein Jahr später dann auch der englische König Heinrich I. aus dem Haus der Rolloniden.
Die Begriffe „Investitur“ und „Investiturstreit“
Unter dem Begriff „Investitur“, vom lateinischen Begriff investire – bekleiden, einkleiden – wird im Kontext des europäischen Mittelalters ein „formale[r] Akt [verstanden], durch den ein Laie oder Kleriker mit Rechten und Besitzungen ausgestattet oder in ein Amt eingesetzt wurde“. Der Akt selbst gab keinesfalls ein einheitliches Bild ab, vielmehr war es ein Spektrum unterschiedlicher Handlungen. Weder gab es einheitliche Symbole, noch folgte der Akt einem bestimmten zeremoniellen Ablauf. Die Sphäre des geistlichen Rechts war ebenso berührt wie die Sphäre des Weltlichen Rechts, die des Zeremoniells oder jene der Liturgie. Erschwerend für die moderne Forschung kommt außerdem hinzu, dass die mittelalterlichen Autoren keinen dem heutigen Begriff „Investitur“ voll entsprechenden Begriff für diese im Mittelalter gängige Handlung kennen.
In den Vorformen des frühmittelalterlichen Lehnswesens war es üblich, die Übergabe von Kirchen oder Ländereien vom Herrn zum Vasallen mit einer symbolischen Handlung – wie der Übergabe von Glockenseilen, Halmen, Altartüchern, Erdschollen oder Schlüsseln – Ausdruck zu verleihen. Dafür wurde der lediglich in der Verbform vorliegende Begriff investire genutzt. Um die Wende zum 11. Jahrhundert übertrug sich der Begriff dann auch auf die kirchliche Amtseinweisung, die zuvor häufig als donum regis bezeichnet worden war. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts entstand im Umkreis der Kirchenreformer dann der Begriff investitura für diesen Einsetzungsakt, der jedoch nicht als deckungsgleich mit dem modernen Begriff „Investitur“ angesehen werden kann.
Bei der Einsetzung von Geistlichen bedienten sich die deutschen Herrscher seit Heinrich III. (1039–1056) der Symbole Ring (anulus) und Stab (häufig baculus pastoralis), die auch bei der Weihe Anwendung fanden. Als Kleriker galten die Könige und Kaiser trotz ihrer Salbung und Segnung aber dennoch nicht. Ab Mitte des 11. Jahrhunderts wurde im Kreise der Kirchenreformer daher die Vorstellung populär, es handle sich bei der Investitur um eine offenkundige „Usurpation geistlicher Symbole“, obgleich die Symbole gewissermaßen mehrdeutig waren und auch weltliche Macht symbolisierten. So wird erklärlich, weswegen sich diese Symbole für die Einsetzung von Geistlichen durch die weltlichen Herrscher „eigneten und übernommen werden konnten, ohne von vornherein als geistliche Zeichen zu gelten“.
Schon bald nach der Beilegung des Konflikts im sogenannten „Wormser Konkordat“ von 1122 (in dem sich der Kaiser dazu bereit erklärte, auf die Investitur mit Ring und Stab zu verzichten) und der innerkirchlichen Anerkennung des Friedensabkommens auf der Fastensynode vom März 1123 bedienten sich einige zeitgenössische Autoren, darunter auch der englische Geschichtsschreiber Wilhelm von Malmesbury († um 1143), des heute noch gebräuchlichen Begriffs „Investiturstreit“ (investiturae controversia), um die gerade erst beendete Kontroverse zwischen Sacerdotium und Imperium zu beschreiben. Damit „rückten [sie] das Investiturproblem als den gesamten Konflikt dominierend in Vordergrund“, obgleich der Investiturfrage im Streit zwischen Kaisertum und Papsttum erst in einer späten Phase des Streits eine besondere Bedeutung zugekommen war und Papst „Calixt II. […] eine andere Deutung fixiert sehen [wollte]“.
Eigenkirchenrecht und Reichskirchensystem
Bereits im fränkischen Reich besaßen die fränkischen Könige das Recht auf Einsetzung der Bischöfe und Äbte. Dieses Recht begründeten sie mit dem Eigenkirchenrecht, das einem Grundherrn mit Gotteshäusern auf seinem Gebiet erlaubte, auf deren Verwaltung Einfluss zu nehmen. Ab dem 10. Jahrhundert bemühten sich die Nachfolger der Karolinger im Ostfrankenreich um eine Fortsetzung der Politik ihrer Vorgänger, die „stets nach eigenem Ermessen über die Bischofssitze verfügt [hatten]“., aber auch um eine engere Kopplung der Reichs- und Kirchenverwaltung aneinander. Maßgebliche Schritte in diesem Bestreben waren die Einrichtung der Hofkapelle durch König Heinrich I., die Äbte und Bischöfe in die Verwaltung des Reichs einbezog, sowie die Schöpfung des (heute) sogenannten „ottonisch-salischen Reichskirchensystems“ durch Otto I. aus dem Haus der Liudolfinger. Der Begriff suggeriert, dass „mit diesem System schlagartig und planmäßig Neues geschaffen worden [ist]“., tatsächlich war es jedoch nur das Ausformen, Ausstrukturieren und Ausgestalten von „Althergebrachte[m] und längst selbstverständlich Gewordene[m]“. Das Ziel der Liudolfinger war es gewissermaßen, die Bischöfe zu gefälligen Werkzeugen im Kampf gegen ihre Widersacher umzuformen. Hierfür erweitern Otto und seine Nachfolger die Befugnisse, Privilegien und Territorien der geistlichen Herren erheblich und banden die Bischöfe damit und durch gezielte Ernennungen stärker an die königliche Macht. Einige wenige Kleriker verurteilten dieses Handeln bereits im 10. Jahrhundert, insgesamt war die ottonische Kirchenpolitik unter den Klerikern jedoch allgemein akzeptiert, wobei Otto I. besonders seine Fortschritte in der Slawenmission zugutekamen. Der große Konflikt zwischen Sacerdotium und Imperium sollte erst unter den salischen Herrschern über Mitteleuropa hereinbrechen.